Betreff
Beseitigung von Schäden an öffentlicher Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau
anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021;
hier: Wiederaufbauplan
Vorlage
013/22
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der als Anlage 1 beigefügte Wiederaufbauplan wird beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Grundlage entsprechende Aufbauhilfen für die Maßnahmen zur Schadensbeseitigung und Wiederherstellung öffentlicher Infrastruktur zu beantragen.  

 


Seit dem 10.09.2021 gibt es die „Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021“, kurz die „Förderrichtlinie Wiederaufbau NRW“. In Bezug auf die Aufbauhilfen für die Infrastruktur in Kommunen ist diese Förderrichtlinie am 13.10.2021 inhaltlich konkretisiert, das Förderverfahren dargestellt und das hierzu erstellte Online-Tool bearbeitbar freigeschaltet worden.

 

Demnach hat die Verwaltung in diesem Prozess nunmehr als ersten Schritt einen sogenannten Wiederaufbauplan erstellt, in dem alle Projekte und Maßnahmen zur Schadensbeseitigung und Wiederherstellung öffentlicher Infrastruktur sowie zur Aufrechterhaltung kommunaler Aufgaben mit den hierfür aufzuwendenden Kosten dargestellt sind. Dieser Wiederaufbauplan ist als Rahmenplanung durch den Rat zu beschließen und über die Prüfinstanz Bezirksregierung Köln beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW einzureichen.  Anträge können bis zum 30.06.2023 über das Online-Tool gestellt werden.

In den letzten Monaten wurden unter Beteiligung von Planungs- und Gutachterbüros die Schäden an den städt. Gebäuden und der städt. Infrastruktur ermittelt und in dem als Anlage beigefügten Wiederaufbauplan zusammengefasst. Der Wiederaufbauplan umfasst alle Schäden an der öffentlichen Infrastruktur, darunter 29 Gebäude, davon 6 Schulen, 5 Kindertagesstätten, das Hallenbad Jahnstraße, 3 Turn- und Sporthallen sowie das Rathaus. Darüber hinaus sind auch alle temporär durchzuführenden Maßnahmen erfasst, die zur Aufrechterhaltung z.B. des Schul- und Kitabetriebes während der Wiederaufbauphase erforderlich sind. Der Wiederaufbauplan ist zum einen wesentliche Grundlage für die Gewährung der Wiederaufbauhilfen des Landes NRW, zum anderen müssen sämtliche Wiederaufbauprojekte /-maßnahmen in die Haushalte 2022 ff. entsprechend etatisiert werden. 

 

Auf Basis dieses Wiederaufbauplans wird der Stadt Eschweiler ein Wiederaufbaubudget bewilligt. Nach Zuteilung dieses Wiederaufbaubudgets ist ein Mittelabruf zur Finanzierung der Schadenbeseitigungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen möglich. Darüber hinaus sind dann als weitere Schritte zu jedem Einzelprojekt und zu jeder einzelnen Maßnahme sogenannte Projektdatenblätter zu erstellen und vorzulegen, welche unter anderem detaillierte Kostenschätzungen, Schadensgutachten und -dokumentationen sowie konkrete Planungen für den Wiederaufbau enthalten.

 

Der vorliegende Wiederaufbauplan ist ggf. im weiteren Zeitablauf insbesondere hinsichtlich der konkreten Maßnahmen und den daraus resultierenden Kostenschätzungen zu aktualisieren. Entsprechende Änderungsanträge können frühestens nach Ablauf von 18 Monaten nach der Bewilligung gestellt werden.

 

Neben dem Wiederaufbauplan für die kommunale öffentliche Infrastruktur sind nach der Förderrichtlinie Wiederaufbau NRW auch Entsorgungskosten förder- bzw. erstattungsfähig.  Entsprechende Anträge waren unabhängig von den Wiederaufbauplänen ursprünglich bis zum 31.12.2021 zu stellen. Diese Frist wurde jedoch vom Fördergeber verlängert bis zum 30.06.2022. Somit konnte im Dezember 2021 auch in Eschweiler die Frist für die kostenfreie Abfuhr des mit dem Hochwasser in Zusammenhang stehenden Sperrmülls und Bauschuttes erneut bis zum 30.04.2022 verlängert werden.  Bis zum Stichtag 31.12.2021 belief sich das Volumen für Sammlung und Transport der Abfälle auf rd. 6 Mio. Euro.

 

Parallel zur Erstellung des Wiederaufbauplanes wird zurzeit das „Modellkonzept Hochwasserschutz“ in den betroffenen Kommunen, insbesondere in Stolberg und Eschweiler mit dem Titel „Hochwasserresiliente Stadtentwicklung, Stolberg Eschweiler“ erarbeitet. Dies erfolgt unter Federführung des Wasserverbandes Eifel-Rur und unter Mitarbeit der RWTH Aachen sowie weiterer Experten und der betroffenen Kommunen. Finanziert wird dieses Modellprojekt durch das Landesumweltministerium. Im Rahmen des Modellprojektes sollen Maßnahmen gefunden werden, die die Hochwasserereignisse verhindern oder abschwächen können. 

 

 

 

 

 

 


Der Wiederaufbauplan zur Beseitigung der Hochwasserschäden und zur Wiederherstellung der öffentlichen Infrastruktur umfasst ein Volumen von rd. 166 Mio. Euro. Die Förderung erfolgt nach den Förderrichtlinien Wiederaufbau NRW; es wird erwartet, dass die Wiederaufbau-Förderung vollumfänglich, d.h. in Höhe der maximal möglichen Förderquote von 100 % erfolgt.  Nach der Beantragung der Fördermittel über den Wiederaufbauplan erhält die Stadt Eschweiler im Rahmen der Bewilligung ein Budget für den Wiederaufbau.  

 


Unabhängig von der Unterstützung durch externe Dienstleister wird der Wiederaufbau erhebliche personelle Ressourcen nicht nur in den unmittelbar betroffenen, sondern in nahezu allen Fachdienststellen der Verwaltung binden, so dass es mindestens zur zeitlichen Verschiebung bisher geplanter Maßnahmen kommen kann.