anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021;
hier: Wiederaufbauplan
Der als Anlage 1
beigefügte Wiederaufbauplan wird beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt,
auf dieser Grundlage entsprechende Aufbauhilfen für die Maßnahmen zur
Schadensbeseitigung und Wiederherstellung öffentlicher Infrastruktur zu
beantragen.
Seit dem 10.09.2021 gibt es die „Richtlinie über die Gewährung von
Billigkeitsleistungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Beseitigung von
Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau
anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021“, kurz die
„Förderrichtlinie Wiederaufbau NRW“. In Bezug auf die Aufbauhilfen für die
Infrastruktur in Kommunen ist diese Förderrichtlinie am 13.10.2021 inhaltlich
konkretisiert, das Förderverfahren dargestellt und das hierzu erstellte
Online-Tool bearbeitbar freigeschaltet worden.
Demnach hat die Verwaltung in diesem Prozess nunmehr als ersten Schritt
einen sogenannten Wiederaufbauplan erstellt, in dem alle Projekte und Maßnahmen
zur Schadensbeseitigung und Wiederherstellung öffentlicher Infrastruktur sowie
zur Aufrechterhaltung kommunaler Aufgaben mit den hierfür aufzuwendenden Kosten
dargestellt sind. Dieser Wiederaufbauplan ist als Rahmenplanung durch den Rat
zu beschließen und über die Prüfinstanz Bezirksregierung Köln beim Ministerium
für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW
einzureichen. Anträge können bis zum
30.06.2023 über das Online-Tool gestellt werden.
In den letzten Monaten wurden unter Beteiligung von Planungs- und
Gutachterbüros die Schäden an den städt. Gebäuden und der städt. Infrastruktur
ermittelt und in dem als Anlage beigefügten Wiederaufbauplan zusammengefasst.
Der Wiederaufbauplan umfasst alle Schäden an der öffentlichen Infrastruktur,
darunter 29 Gebäude, davon 6 Schulen, 5 Kindertagesstätten, das Hallenbad
Jahnstraße, 3 Turn- und Sporthallen sowie das Rathaus. Darüber hinaus sind auch
alle temporär durchzuführenden Maßnahmen erfasst, die zur Aufrechterhaltung
z.B. des Schul- und Kitabetriebes während der Wiederaufbauphase erforderlich sind.
Der Wiederaufbauplan ist zum einen wesentliche Grundlage für die Gewährung der
Wiederaufbauhilfen des Landes NRW, zum anderen müssen sämtliche
Wiederaufbauprojekte /-maßnahmen in die Haushalte 2022 ff. entsprechend
etatisiert werden.
Auf Basis dieses Wiederaufbauplans wird der Stadt Eschweiler ein
Wiederaufbaubudget bewilligt. Nach Zuteilung dieses Wiederaufbaubudgets ist ein
Mittelabruf zur Finanzierung der Schadenbeseitigungs- und
Wiederherstellungsmaßnahmen möglich. Darüber hinaus sind dann als weitere
Schritte zu jedem Einzelprojekt und zu jeder einzelnen Maßnahme sogenannte
Projektdatenblätter zu erstellen und vorzulegen, welche unter anderem
detaillierte Kostenschätzungen, Schadensgutachten und -dokumentationen sowie
konkrete Planungen für den Wiederaufbau enthalten.
Der vorliegende Wiederaufbauplan ist ggf. im weiteren Zeitablauf
insbesondere hinsichtlich der konkreten Maßnahmen und den daraus resultierenden
Kostenschätzungen zu aktualisieren. Entsprechende Änderungsanträge können
frühestens nach Ablauf von 18 Monaten nach der Bewilligung gestellt werden.
Neben dem Wiederaufbauplan für die kommunale öffentliche Infrastruktur
sind nach der Förderrichtlinie Wiederaufbau NRW auch Entsorgungskosten förder-
bzw. erstattungsfähig. Entsprechende Anträge
waren unabhängig von den Wiederaufbauplänen ursprünglich bis zum 31.12.2021 zu
stellen. Diese Frist wurde jedoch vom Fördergeber verlängert bis zum
30.06.2022. Somit konnte im Dezember 2021 auch in Eschweiler die Frist für die
kostenfreie Abfuhr des mit dem Hochwasser in Zusammenhang stehenden Sperrmülls
und Bauschuttes erneut bis zum 30.04.2022 verlängert werden. Bis zum Stichtag 31.12.2021 belief sich das
Volumen für Sammlung und Transport der Abfälle auf rd. 6 Mio. Euro.
Parallel zur Erstellung des Wiederaufbauplanes wird zurzeit das
„Modellkonzept Hochwasserschutz“ in den betroffenen Kommunen, insbesondere in
Stolberg und Eschweiler mit dem Titel „Hochwasserresiliente Stadtentwicklung,
Stolberg Eschweiler“ erarbeitet. Dies erfolgt unter Federführung des
Wasserverbandes Eifel-Rur und unter Mitarbeit der RWTH Aachen sowie weiterer
Experten und der betroffenen Kommunen. Finanziert wird dieses Modellprojekt
durch das Landesumweltministerium. Im Rahmen des Modellprojektes sollen
Maßnahmen gefunden werden, die die Hochwasserereignisse verhindern oder
abschwächen können.
Der Wiederaufbauplan zur
Beseitigung der Hochwasserschäden und zur Wiederherstellung der öffentlichen
Infrastruktur umfasst ein Volumen von rd. 166 Mio. Euro. Die Förderung erfolgt
nach den Förderrichtlinien Wiederaufbau NRW; es wird erwartet, dass die Wiederaufbau-Förderung
vollumfänglich, d.h. in Höhe der maximal möglichen Förderquote von 100 %
erfolgt. Nach der Beantragung der
Fördermittel über den Wiederaufbauplan erhält die Stadt Eschweiler im Rahmen
der Bewilligung ein Budget für den Wiederaufbau.
Unabhängig von der Unterstützung durch externe Dienstleister wird der
Wiederaufbau erhebliche personelle Ressourcen nicht nur in den unmittelbar
betroffenen, sondern in nahezu allen Fachdienststellen der Verwaltung binden,
so dass es mindestens zur zeitlichen Verschiebung bisher geplanter Maßnahmen
kommen kann.