Betreff
Forstwirtschaftsplan für das Jahr 2022
Vorlage
012/22
Art
Beschlussfassung öffentlich

Vorbehaltlich der Beschlussfassung des Stadtrates über die Haushaltssatzung 2022 wird dem Wirtschaftsplan für den Bereich des Stadtwaldes für das Forstwirtschaftsjahr 2022 wie folgt zugestimmt:

Einnahmen
[€]

Ausgaben
[€]

2022

2021

 

2022

2021

IST

 

 

IST

Teil I

0.

Holzeinschlag und Rückung

25.000,00

18.006,47

 

21.519,00

11.658,26

Teil II

 

 

 

 

1.

Kulturbegründung

 

17.500,00

 

27.455,00

46.859,09

2.

Forstschutz

 

 

19.250,00

29.785,09

3.

Bestandespflege

 

 

10.600,00

5.024,70

4.

Wegebau

 

40.360,00

 

29.975,00

111.002,03

5.

Maschinen und Geräte

 

3.160,00

 

44.400,00

52.677,59

6.

Sozialfunktion

5.000,00

5.875,79

 

30.950,00

35.767,95

7.

Übrige Betriebsmaßnahmen

 

 

 

56.900,00

59.834,14

Einnahme von Fördermitteln

66.198,65

 

 

 

 

96.198,65

84.902,26

 

241.049,00

352.608,85

 


I.        Rechtliche Grundlagen

 

Das Landesforstgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LFoG-NW) vom 24. April 1980, in der derzeit gültigen Fassung, legt unter anderem fest, dass der Gemeindewald mit einer Größe über 100 ha nach einem Betriebsplan (Forsteinrichtungsplanung) bewirtschaftet wird. Die Erfüllung des Betriebsplanes ist durch einen jährlichen Wirtschaftsplan sicher zu stellen. Form und Mindestinhalt des Wirtschaftsplanes richten sich nach der Ersten Verordnung zur Durchführung des Landesforstgesetzes vom 03. November 1983.

Danach gliedert sich der Wirtschaftsplan in

 

Teil I     - Holzeinschlag und Rücken -

Teil II    - sonstige Betriebsmaßnahmen -

 

Zu den sonstigen Betriebsmaßnahmen zählen:

1.       Kulturbegründung

2.       Forstschutz

3.       Bestandespflege

4.       Wegebau

5.       Maschinen und Geräte

6.       Sozialfunktion

7.       Übrige Betriebsmaßnahmen

 

II.       Erläuterungen zum jährlichen Forstwirtschaftsplan

 

Grundlage für den jährlichen Forstwirtschaftsplan ist der zehnjährige Betriebsplan (Forsteinrichtung), welcher für den Zeitraum vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2024 aufgestellt wurde.

 

Die in der Forsteinrichtung vorgegebenen Maßnahmen werden durch die jährlichen Wirtschaftspläne erfüllt. Bei der jährlichen Planung handelt es sich um ein Soll, welches nicht immer erfüllt werden kann. Unvorhersehbare Faktoren wie Personalausfall, biotische und abiotische Schadereignisse können zu Abweichungen führen. Sich stark auswirkende biotische und abiotische Schadereignisse wie Sturm und Schädlingsbefall werden als Kalamitäten zusammengefasst.

 

Im Folgenden werden die Planungsansätze der einzelnen Betriebsmaßnahmen für das Forstwirtschaftsjahr (FWJ) 2022 sowie die Ergebnisse des Jahres 2021 erläutert:

 

Teil I

Block 0 - Holzeinschlag und Rücken -

 

Planung und Erläuterung:

 

Entsprechend der aktuellen Forsteinrichtung (Stichtag 01.01.2015) können im Stadtwald im Durchschnitt jährlich ca. 1.415 Erntefestmeter (Efm) Holz genutzt werden. Dies trifft jedoch aktuell nicht mehr zu, da es im Stadtwald durch die Sturmereignisse der vergangenen Jahre mit anschließender Sommertrockenheit und Borkenkäferproblematik, zu hohen unplanmäßigen Nutzungsanteilen in Fichtenbeständen gekommen ist. Insgesamt mussten in den letzten Forstwirtschaftsjahren bereits ca. 7.269 Efm Fichtenholz zwangsweise genutzt werden, was einem Vielfachen des jährlichen Hiebsatzes für die Baumart Fichte (445 Efm) entspricht.

 

Nachdem die Erlöse für Fichtenstammholz im Jahr 2020 stark gesunken waren, zogen die Preise zu Beginn des Jahres 2021 innerhalb kurzer Zeit wieder stark an, was u.a. auf die hohe Nachfrage nach Fichtenstammholz in den Vereinigten Staaten und in China zurückzuführen war. Tatsächlich wurde deutschlandweit so viel Fichtenstammholz exportiert, dass es für die heimischen holzverarbeitenden Gewerbe zu einer Ressourcenknappheit kam und der Preis für weiterverarbeitetes Fichtenholz (z.B. Dachlatten, Kanthölzer) zwischenzeitlich drastisch anstieg.

Das im Stadtwald angefallene Fichten-Kalamitätsholz wurde jedoch ausnahmslos regional verkauft.

Insgesamt belief sich der Einschlag bei der Baumart Fichte im Jahr 2021 auf (nur) 386 Efm aus Zwangsnutzungen, da es sich erneut ausschließlich um Kalamitätsholz handelte. Neuer Borkenkäferbefall zeigte sich im vergangenen Jahr erst im Spätsommer und Herbst, was auf den insgesamt kühl-feuchten Sommer zurückgeführt wird. Dennoch wurden die verbliebenen Fichten-Restbestände besonders im Bereich des „Koppweihers“ im Herbst 2021 stark durch den Borkenkäfer befallen, so dass für das Jahr 2022 wieder ein hoher Anteil an Fichten-Kalamitätsholz (800 Efm) eingeplant wurde. Die befallenen Bäume werden zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung geerntet. Eine ordentliche und planmäßige Nutzung kann für die Baumart Fichte bis zum Ende des aktuellen Forsteinrichtungszeitraums (31.12.2024) nicht mehr erfolgen.

 

Insgesamt verteilt sich die weitere Holznutzung auf die Baumarten/Baumartengruppen wie folgt:

 

 

Erläuterung:

Alh steht für Baumarten mit hoher Umtriebszeit (z. B. Bergahorn, Esche).

Aln steht für Baumarten mit niedriger Umtriebszeit (z. B. Birke, Roteiche, Roterle).

Efm o.R. steht für Erntefestmeter ohne Rinde

 

Im FWJ 2022 ist weiterhin geplant, jung- und mittelalte Laubholzbestände, welche regelmäßige Pflegeeingriffe benötigen, um im Alter die gewünschten Qualitäten zu erzielen, zu durchforsten. Für die Bewirtschaftung des Stadtwaldes ist es ein wichtiges Ziel, heutige Laubholzbestände mit hoher Wertholzerwartung so vorsichtig und nachhaltig zu nutzen, dass nachfolgenden Generationen im Rahmen der Dauerwaldbewirtschaftung die einzelstammweise Entnahme von zielstarken Bäumen mit besonders wertvollem Stammholz möglich ist.  Auf diese Weise muss heute das Potential geschaffen werden, zukünftig bei insgesamt geringer Durchforstungsstärke hohe Wertholzerträge zu erzielen, ohne dass die Waldökosysteme maßgeblich geschädigt werden. Nur durch eine regelmäßige Pflege dieser jung- und mittelalten Bestände kann für die kommenden Jahrzehnte sichergestellt werden, dass starkes und somit besonders wertvolles Buchen- und Eichen-Wertholz heranwächst.

Insgesamt weist die vorgelegte Planung daher trotz der ggf. erforderlichen Kalamitätshiebe in Fichtenbeständen einen Ansatz von ca. 643 Efm Holz aus Pflegedurchforstungen in Laubmischholzbeständen (Baumartengruppen Eiche, Rotbuche, Douglasie, Kiefer und Aln) auf.

 

Holzernte- und Rücketechnik:

 

Grundsätzlich findet die Bewirtschaftung des Eschweiler Stadtwaldes anhand der Kriterien von naturnaher und ordnungsgemäßer Forstwirtschaft statt. Erkenntnisse aktueller Waldbaukonzepte des Landes NRW werden in der Praxis umgesetzt. Für die bevorstehenden Wiederaufforstungsarbeiten der nächsten Jahre werden das Waldbaukonzept des Landes NRW und die entsprechenden Waldentwicklungstypen (WET) berücksichtigt.

Zusätzlich sind die Eschweiler Waldflächen entsprechend der Qualitätskriterien und Richtlinien des PEFC (Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes) zertifiziert und wurden bereits zuvor nach diesen Standards bewirtschaftet.

Zur Holzernte ist anzumerken, dass die planmäßigen Einschlagsarbeiten in der Regel zu 100 % in Eigenleistung durch manuelles Arbeiten mit der Motorsäge durchgeführt werden. In den vergangenen Jahren musste jedoch kurzfristig auch auf Unterstützung durch verschiedene Forstunternehmen zurückgegriffen werden, welche Fichten mit Borkenkäferbefall sowie nach Sturmschäden mittels einer Vollerntemaschine (Harvester) eingeschlagen haben.

Grundsätzlich soll zur Schonung der Waldböden und Baumbestände jedoch auch weiterhin auf den Einsatz von Vollerntemaschinen verzichtet werden.

 

Auch für den Transport des Holzes aus den Waldparzellen an die Forstwirtschaftswege, dem sogenannten Holzrücken, ist es unter Umständen notwendig, auf externe Forstunternehmen zurückzugreifen. Ein Großteil des Stammholzes kann jedoch mit dem städtischen Forstschlepper gerückt werden. Der Traktor hat sich bei der Bewältigung der Schadholzmengen sehr bewährt und ist so flexibel einsetzbar, dass in vielen Bereichen des Stadtwaldes auf den Einsatz von Großmaschinen, wie beispielsweise Forwardern (auch Rückezug genannt) verzichtet werden kann.

Die Befahrung der Waldböden erfolgt mit allen eingesetzten Maschinen ausschließlich auf vorher festgelegten und eindeutig markierten Erschließungslinien, um Bodendruck und -verdichtung zu minimieren. Eingesetzte Rückemaschinen verfügen zudem über aktuelle Forsttechnik und werden u.a. mit biologisch abbaubaren Hydraulikölen betrieben. Der Nachweis einer PEFC- bzw. RAL-Zertifizierung ist Voraussetzung für die Vergabe von Aufträgen an Forstunternehmen.

 

 

Teil II

Block 1 - Kulturbegründung -

 

Für den Eschweiler Stadtwald wird waldbaulich angestrebt, strukturreiche und naturnahe Wälder mit einer hohen Artenvielfalt zu entwickeln und zu erhalten, welche gleichermaßen nach ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten bewirtschaftet werden können. Erkenntnisse der forstlichen Versuchsanstalten (z.B. NW-FVA) werden bei Waldumwandlungen und Kulturbegründungen ebenso beachtet, wie das neu aufgestellte Waldbaukonzept der nordrein-westfälischen Landesforstverwaltung.

 

Während in den Folgejahren des zweiten Weltkriegs großflächig verwüstete Bereiche der deutschen Wälder mit Fichten wiederaufgeforstet wurden, so sind es nun erneut insbesondere diese Waldflächen, von denen die damals gepflanzten Fichten kalamitätsbedingt in kürzester Zeit verschwinden. Auch im Eschweiler Stadtwald hat die Wiederbewaldung dieser ehemaligen Fichtenflächen eine besondere Bedeutung für die ökologische Entwicklung und zukünftige Bewirtschaftung.

 

Große Waldbereiche, wie u.a. die Abteilungen vier und fünf des Stadtwaldes, weisen insgesamt schlechte, stark tonige und steinige Böden mit Staunässe auf.  Standortgerechte Baumarten für diese Böden sind besonders die heimischen Eichenarten (Stiel- und Traubeneiche), die Waldkiefer sowie verschiedene Tannenarten. Leider kann die in den letzten Jahrzehnten häufig gepflanzte Rotbuche die staunassen Waldböden ähnlich schlecht erschließen, wie die inzwischen großflächig verschwunden Fichten. Die vergangenen Jahre haben darüber hinaus dramatisch gezeigt, dass auch die Buche mit den trockenheißen Sommern schlecht zurechtkommt und daher nicht mehr großflächig angebaut werden sollte.

 

Im FWJ 2021 fanden im Stadtwald intensive Wiederaufforstungsmaßnahmen statt. So wurden insgesamt ca. 22.000 neue Bäume gepflanzt. Den größten Anteil macht dabei die Stieleiche mit 10.533 Jungbäumen aus. Weiterhin wurden 5.109 Kiefern, 1.995 Große Küstentannen, 1.070 Roteichen, 970 Rotbuchen, 500 Winterlinden und 500 Esskastanien gepflanzt. Versuchsanbauten wurden mit ca. 600 Kiribäumen und 120 Stück Himalaya-Zedern durchgeführt.

 

Darüber hinaus wurden im Rahmen der Waldinnenrandgestaltung 118 Hochstammbäume (Speierling, Wildkirsche, Esskastanie, Walnuss, u.a.) gepflanzt. Diese sollen zusammen mit den 660 gepflanzten Sträuchern entlang der Hauptwege Waldinnenrandbereiche bilden, welche sich in späteren Jahren durch eine hohe Artenvielfalt und Biodiversität auszeichnen werden.

 

Für das Forstwirtschaftsjahr 2022 enthält die vorgelegte Planung die Pflanzung von 3.000 Stieleichen und 2.000 Fichten, welche jedoch ausschließlich zum Zwecke der späteren Weihnachtsbaumwerbung für städt. Einrichtungen (Kitas und Schulen) gepflanzt werden. Eine Versuchsfläche mit 500 Atlaszedern ist geplant, kann jedoch nur realisiert werden, sofern die Zedern auf dem freien Markt verfügbar sind.

Die für das FWJ 2022 vorgelegte Pflanzplanung weist Wiederaufforstungsmaßnahmen in erheblich geringerem Ausmaß als im Jahr 2021 auf. Dies begründet sich dadurch, dass große Bereiche der in den Jahren 2018-2020 entstandenen Kalamitätsflächen bereits umfangreich wiederaufgeforstet wurden. Verbliebene, noch nicht vollumfänglich wiederaufgeforstete Flächen, sollen sich überwiegend durch Naturverjüngung der Altbäume wiederbestocken. Besonders die in den kahlgeschlagenen Bereichen der Abteilungen 4 A, 7 A und 8 C auflaufende Naturverjüngung der Douglasie soll gefördert werden. 

 

Bestehende Kulturflächen und Aufforstungen der letzten Jahre werden bei entsprechender Vegetationsentwicklung von Reitgräsern, Adlerfarn und Brombeere jährlich einer ein- bis zweimaligen Pflegemaßnahme (Freischnitt) unterzogen. Diese Kulturpflegearbeiten werden im kommenden Jahrzehnt einen hohen Anteil am Arbeitsvolumen der städt. Forstwirte ausmachen. Aktuell müssen jährlich Kulturen mit einer Gesamtgröße von ca. 13,45 ha gepflegt werden.

 

 

 

 

Block 2 - Forstschutz -

 

Aufgrund der vergangenen Schadereignisse erwärmen sich manche Waldbereiche im Stadtwald stärker als dies in Waldökosystemen sonst üblich ist. In Kombination mit den immer wärmer und trockener werdenden Sommern ergeben sich für Schadinsekten, wie Borkenkäfer und Schmetterlingsarten (z.B. Eichenprozessionsspinner) günstige Lebensbedingungen. Gleichwohl die Fichtenborkenkäfer im Stadtwald zukünftig aufgrund der fehlenden Nahrungsgrundlage voraussichtlich weniger Probleme darstellen werden, so können beispielsweise Schmetterlingsraupen von Eichenschädlingen (u.a. Frostspanner, Eichentriebwickler, Schwammspinner) bei massenhaftem Auftreten zu erheblichen Schäden in Eichenbeständen führen.

 

Um grundsätzlich Schäden durch diese und ähnliche Schadinsekten vorzubeugen, wurde im Eschweiler Stadtwald in früheren Jahren grundsätzlich ein erhöhtes Augenmerk auf präventive Maßnahmen der biologisch-technischen Schädlingsbekämpfung gelegt. Zu diesen Maßnahmen zählen u.a.:

 

-     der anteilige Nutzungsverzicht in Altholzbeständen und die Belassung von liegendem und stehendem Totholz in allen Waldbeständen, wodurch insbesondere die vorkommenden Specht- und Folgearten, sowie seltene Insektenarten gefördert werden,

-     die Pflege und Erhaltung des Bestandes der Waldameise sowie

-     die Bekämpfung des Buchdruckers und Kupferstechers an der Fichte durch Errichtung von Fangholzhaufen und durch die Entwertung geeigneten Brutmaterials (zersägen von Kronenholz, Mulchen von Schlagabraum).

 

Einige Maßnahmen dieser biologisch-technischen Schädlingsbekämpfung konnten in den letzten Jahren kalamitätsbedingt kaum durchgeführt werden. Zukünftig soll daher der Belassung von Alt- und Totholz eine noch größere Bedeutung zukommen. In vielen Waldbereichen wurden bei der Aufarbeitung der durch Borkenkäferbefall abgestorbenen Fichten einzel- oder truppweise Stämme in der Fläche belassen, welche für Specht- und Folgearten noch über Jahre als Brutraum dienen können. Weiterhin sollen in den nächsten Jahren wieder verstärkt zusätzliche Nistkästen für Singvögel angebracht werden und die noch vorhandenen Nisthilfen sollen instandgesetzt werden.  

 

Auch Maßnahmen zum Schutz der Forstpflanzen gegen Wildverbiss und Fegeschäden sind bei der Pflanzung bestimmter Baumarten erforderlich. Geschützt werden in der Regel junge Edellaubhölzer (z.B. Vogelkirsche oder Bergahorn) und Eichen mit Wuchshüllen, Fegeschutzspiralen oder durch Zaunbau. Diese Wildschutzmaßnahmen sind mit hohen Kosten und erheblichem Aufwand verbunden.

 

Im FWJ 2022 müssen insbesondere die zur Wiederaufforstung der in den Abteilungen 14 C und 18 A vorgesehenen Stieleichen durch den Einsatz von Wuchshüllen und Holzzäunen (Hordengatter) vor Verbiss- und Fegeschäden durch das heimische Rehwild geschützt werden.

 

Block 3 - Bestandespflege -

 

Im Rahmen der Jungwuchspflege werden in älteren Forstkulturen und Dickungen Begleitbaumarten und sonstige Gehölze (z.B. Birke, Weide, Waldgeißblatt) entfernt, wenn diese die Zielbestockung (z.B. Eichenbestand) zu stark gefährden.

 

Bei der Jungbestandspflege werden hauptsächlich junge, schlecht geformte Vorwüchse (Protze), kranke Individuen und andere Baumarten, die nicht der gewünschten Bestockung entsprechen, durch eine bodennahe Kappung mit der Motorsäge entfernt. Aus arbeitsergonomischen Gründen werden diese Schnitte in einer Höhe von ca. einem Meter durchgeführt. Darüber hinaus können die verbleibenden Schäfte als „Stockausschlag“ kurzfristig wieder austreiben. Dieser Stockausschlag bietet Deckung und Nahrung für das heimische Wild, wodurch sich der Verbissdruck auf die Kulturpflanzen ggf. verringert.

 

Insgesamt ist die Jungwuchs- und Jungbestandspflege im Jahr 2022 auf einer Gesamtfläche von ca. 5,39 ha vorgesehen.

Wertästungsarbeiten dienen der Erziehung von starkem, astfreien Stammholz und werden in verschiedenen Altersstufen der Bestände durchgeführt. Im Stadtwald werden insbesondere Wildkirschen, Douglasien und Lärchen geästet.

 

Block 4 - Wegebau -

 

Im Jahr 2021 konnten wie geplant umfangreiche Instandsetzungsmaßnahmen am forstlichen Wegenetz durchgeführt werden. Insgesamt wurden Waldwege in einer Gesamtlänge von ca. 3 Kilometern überarbeitet sowie mit neuen Trag- und Deckschichten versehen. Die Maßnahmen wurden durch das Regionalforstamt Rureifel-Jülicher Börde des Landesbetriebes Wald und Holz NRW mit 40.360,00 € bezuschusst. Insgesamt beliefen sich die Kosten für das Wegebau-Projekt auf 94.135,66 €.

 

Die Planung für das FWJ 2022 beinhaltet nur Unterhaltungs- und Pflegemaßnahmen am forstlichen Wegenetz. So sollen u.a. Schlaglöcher an Waldparkplätzen ausgebessert werden. Als Material wird ausschließlich natürliches Kalkstein-Mineralgemisch und Kalkstein-Splitt verwendet.

 

Weiterhin gehören Aufastungsarbeiten sowie die Herstellung des Lichtraumprofils entlang von Wegen und Straßen im Bereich des Stadtwaldes zu den Pflichtaufgaben der Verwaltung und werden im Bereich dieses Blocks des FWP aufgeführt.

 

Block 5 - Maschinen und Geräte -

 

In diese Rubrik entfallen wiederkehrende Lohn- und Sachkosten für die Unterhaltung der Forstfahrzeuge sowie für Motorsägen und anderes forstspezifisches Gerät.

Reparaturen an den Kleingeräten können durch den Forstbetrieb überwiegend selbst ausgeführt werden. Nötige Reparaturarbeiten an Fahrzeugen und Anbaugeräten werden in regionalen Fachwerkstätten durchgeführt.

 

Im Jahr 2021 konnte zum Preis von 18.000 € ein Wasserfass auf Anhängerbasis für landwirtschaftliche Traktoren erworben werden, welches zwar im vergangenen Jahr nur wenig zum Einsatz kam, jedoch für die zukünftig zu erwartenden Temperaturextreme und Dürreperioden der Sommermonate vorgehalten wird, um Aufforstungen im Dürrefall zügig bewässern zu können.

 

Für das FWJ 2022 ist die Beschaffung eines Mobilen Sägewerkes geplant, welches das vorhandene, über 30 Jahre alte Bohlenschneidegerät ersetzen soll. Im Haushaltsansatz wurden 10.000 € für den Kauf des Sägewerkes eingeplant. Weiterhin müssen im Jahr 2022 neue Motorsägen beschafft werden, da im Jahr 2021 nicht mehr ausreichend Mittel zur Verfügung standen. Der Ansatz dafür beläuft sich auf 2.500 €

 

Block 6 - Sozialfunktion -

 

Die Bedeutung des Stadtwaldes als stark frequentiertes Naherholungsgebiet, welches auch aus Sicht des Natur- und Artenschutzes sowie der Landschaftspflege einen hohen Stellenwert hat, ist überdurchschnittlich hoch. In den vergangenen Jahren wurde der Stadtwald noch wesentlich mehr durch Erholungssuchende genutzt als sonst üblich.

 

Die Aufwendungen im Bereich der Erholungseinrichtungen umfassen u.a. jährliche Instandhaltungsarbeiten an Erholungsbänken, Schutzhütten und Informationstafeln. Über die Sommermonate werden in beschränktem Umfang neue Bänke gebaut sowie vorhandene instandgesetzt und bei Bedarf ausgetauscht.

 

Weiterhin gehört die regelmäßige Beseitigung von „wildem“ Müll, wie z.B. Haushalts- und Gartenabfälle, Elektroschrott und Bauschutt, im Bereich des Stadtwaldes zu den Aufgaben des Forstbetriebes. Neben der Aufwendung finanzieller Mittel für Müllbehältnisse fallen viele Arbeitsstunden für das Einsammeln und den Transport des Mülls zu den Entsorgungsbetrieben an. Im Jahr 2021 waren dies insgesamt 298 Stunden. Arbeitsanteil und Lohnkosten werden in diesem Bereich voraussichtlich auch im Jahr 2022 unverändert hoch sein.

 

Die Pflege des Reitwegesystems im Stadtwald wird durch den Forstbetrieb koordiniert. Entsprechend der Höhe der vorhandenen finanziellen Mittel, welche die StädteRegion Aachen aus Fördermitteln des Landes NRW (Reitabgabe) bereitstellt, können die Reitwege einmal im Jahr freigeschnitten und ggf. in Teilstücken saniert werden. Die anfallenden Arbeiten werden dabei durch in der Region ansässige Fachunternehmen durchgeführt.

 

Im Bereich des Biotop- und Artenschutzes sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

-      Die Pflege von Feuchtbiotopen,

-      Maßnahmen zum Schutz von Vögeln und Fledermäusen,

-      Maßnahmen zum Erhalt der Orchideenvorkommen im Stadtwald und in den Außenbezirken sowie

-      Maßnahmen zur Anlage und Pflege von Streuobstwiesen.

 

Block 7 - Übrige Betriebsmaßnahmen -

 

In diesem Block des Forstwirtschaftsplanes werden u.a. folgende Maßnahmen und Positionen zusammengefasst:

 

-      Pflege des Rettungspunkte-Systems,

-      Werbung und Bereitstellung von Birken für den Maitag,

-      Unterhaltung und Transport von Arbeitsmaterialien, Gerätschaften, Umsetzarbeiten des Waldarbeiterschutzwagens und allgemeine Fahrtätigkeiten des Personals,

-      Beschaffung von Dienst- und Schutzkleidung,

-      Fortbildung der Mitarbeiter,

-      Durchführung von Verkehrssicherungsmaßnahmen an den Erholungseinrichtungen sowie entlang stark frequentierter Waldwege, öffentlicher Wege und Straßen im Bereich des Stadtwaldes und der Außenbezirke und

-      Unterhaltung des Betriebsgeländes und der Werkstatt.

 

III.   Öffentlichkeitsarbeit

 

Im Jahr 2021 konnten situationsbedingt erneut nur wenige Veranstaltungen (Waldführungen) durchgeführt werden. 

 

Auch für das Jahr 2022 bleibt abzuwarten, ob und wann Veranstaltungen, wie der Waldtag, ggf. wieder durchgeführt werden können. Auch Wanderungen mit Kindertagesstätten und Schulklassen werden zunächst nicht im gewohnten Umfang angeboten werden können. Sofern die Pandemie-Lage es erlaubt sollen insbesondere geführte Wanderungen wieder wesentlich öfter durchgeführt werden.

 

IV.   Sonstiges

 

Die textliche Abfassung des Wirtschaftsplanes für das Forstwirtschaftsjahr 2022 wurde den Vorsitzenden der im Rat der Stadt Eschweiler vertretenen Fraktionen, dem Einzelvertreter sowie dem Vorsitzenden des Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss gesondert zugesandt. Die Datei kann zusätzlich im Ratsinformationssystem heruntergeladen werden.


Die im FWP 2022 aufgeführten Sach- und Unternehmerkosten sind auf die veranschlagten Ansätze der einzelnen Sachkonten in den Produkten 135550101 (Wald und Forstwirtschaft) und 135540101 (Natur und Landschaft) des Haushaltsplanes 2022 abgestimmt.

 

Für das Jahr 2022 beläuft sich der Ansatz der zu erwirtschaftenden Erträge aus Holzverkauf auf insgesamt 25.000 €. Der Ansatz wurde im Vergleich zum Vorjahr erhöht, obwohl planmäßig keine Nutzung von Fichtenholz mehr möglich ist. Die im Jahr 2021 wieder deutlich gestiegenen Holzpreise für Fichtenstammholz und die sich fortsetzende Borkenkäferkalamität wird jedoch voraussichtlich zu erhöhten Einnahmen führen, sodass die Erhöhung des Ertragsansatzes gerechtfertigt ist.

 

Durch den Verkauf von Holz haben sich im Haushaltsjahr 2021 Gesamteinnahmen i.H.v. 18.006,47 € ergeben. Weiterhin wurden durch den Landesbetrieb Wald und Holz NRW forstliche Wegebaumaßnahmen finanziell gefördert. Für diese Maßnahmen wurden 40.360,00 € vereinnahmt.

Darüber hinaus konnten durch eine Spende im Rahmen des Bauhaus-Pflanzprojektes „Eine Million Bäume für Deutschland“ 17.500 € vereinnahmt werden. Auch für die Beschaffung des Dienstfahrrades wurden 3.160,00 € an Fördermitteln vereinnahmt.

 

Die finanzielle Aufstellung zum Forstwirtschaftsplan enthält weiterhin einen neuen Ansatz für forstliche Förderungen von Bund und Ländern. Insgesamt 66.198,65 € wurden aus Mitteln der Bundeswaldprämie und der Waldschadenshilfe bereits für das Jahr 2022 vereinnahmt.

 


Von den im Forstwirtschaftsplan 2022 aufgeführten Maßnahmen werden fast alle Arbeiten durch die bei der Stadt Eschweiler beschäftigten Forstwirte ausgeführt. Bei den Positionen Holzrückung, Reparatur von Fahrzeugen, Baumrückschnitt/Fällungsarbeiten im Bereich von Verkehrssicherungsmaßnahmen und Unterhaltung von Reitwegen müssen mitunter auch Fachunternehmen eingesetzt werden.

 

Die Stadt Eschweiler ist auch im Bereich der forstlichen Ausbildung tätig.  Zurzeit erlernt ein Auszubildender den Beruf des Forstwirts, welcher bei guten Leistungen und einem erfolgreichen Bestehen der Abschlussprüfung voraussichtlich in ein festes Arbeitsverhältnis übernommen wird.