Betreff
Investitionsförderungsmaßnahmen 2021
Vorlage
011/22
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Die Gewährung von städtischen Zuschüssen zur Förderung von Investitionen (Sportgeräte und Ausrüstungsgegenstände) im Haushaltsjahr 2021 wird zur Kenntnis genommen.

 


Die Stadt Eschweiler stellt den in der Stadt ansässigen Sportvereinen finanzielle Fördermittel zur Verfügung, die diese als anteilige Finanzierung für die Beschaffung von vereinseigenen Sportgeräten und Ausrüstungsgegenständen für den Trainings- und Spielbetrieb in Anspruch nehmen können.

 

Die Gewährung von städtischen Zuschüssen zur Beschaffung von Sportgeräten und Ausrüstungsgegenständen für Sportvereine im Jahr 2021 erfolgte nach den am 13.12.2017 beschlossenen „Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung des Sports“.

 

Gemäß § 4 der Richtlinien wird bei der Höhe des zu gewährenden Zuschusses zwischen zwei möglichen Alternativen unterschieden:

 

A)      Der RegioSportBund Aachen gewährt einen Zuschuss in Höhe von 20 % der Investitionskosten. Die Zuwendung der Stadt Eschweiler beträgt 30 % der Gesamtkosten.

B)      Eine Bezuschussung durch den RegioSportbund Aachen erfolgt trotz Beantragung nicht. Die Stadt Eschweiler gewährt dann einen Zuschuss in Höhe von 40 % der Investitionskosten, sofern der Verein Mitglied im Stadtsportverband ist. Über Anträge von Vereinen, die nicht Mitglied im Stadtsportverband Eschweiler sind, entscheidet der Sportausschuss.

 

Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Zuschüssen besteht nicht.

 

Im Haushalt 2021 wurden nachfolgend aufgeführte Investitionskostenzuschüsse auf der Grundlage der oben angeführten Richtlinien der Stadt Eschweiler gewährt:

 

SV 1919 St. Jöris e.V.                                                               515,99 €

SV 1919 St. Jöris e.V.                                                              410,55 €

Eschweiler Kanu Club e.V.                                                        176,62 €

LSG Eschweiler                                                                       376,76 €

Eschweiler Turnverein                                                              2.000,00 €

FV Eschweiler                                                                         1.361,35 €

Falke Bergrath                                                                         610,35 €

 

Summe der Investitionskostenzuschüsse                                              5.451,62 €

(Die Berechnung der Zuschussbeträge durch das

Excell –Programm ergab rundungstechnisch bedingt

den Betrag von 5.451,79 €)

 

Zuschuss für die Ambrosius-Schützengesellschaft                                    48,21 €

gem. § 4 B) Satz 3 der Richtlinien und Beschluss

des Sportausschusses vom 03.11.2021

(Verwaltungsvorlage 330/21)

                       

Der RegioSportBund Aachen hat seine Förderung inzwischen von 20 % auf 30 % erhöht.

 

Einzelheiten der gewährten Zuschussanträge:

 

1.

 

A)         Antragsteller: SV 1919 St. Jöris e.V.

           

B)         Zuwendungszweck:  Anschaffung eines fahrbaren Fußballtrainingstores

                       

C)        Finanzierung:

           

-          Förderfähige Gesamtkosten:                                               1.719,98 €                                           

-          Zuschuss StädteRegion Aachen (30%):                                  515,00 €                                              

-          Zuschuss Stadt Eschweiler (30%):                              515,99 €                      

-           

-          Eigenanteil:                                                               687,99 €

Die Bezuschussung erfolgte gemäß dem § 3 Förderungsgrundsätze A) Sportgeräte und Ausstattungsgegenstände und § 4 Höhe des städtischen Zuschusses A) Sportgeräte und Ausrüstungsgegenstände. Bei dem fahrbaren Fußballtrainingstor handelt es sich um ein Sportgerät oder einen Ausrüstungsgegenstand.

 

2.

 

A)         Antragsteller: SV 1919 St. Jöris e.V.

           

B)         Zuwendungszweck: Anschaffung eines Linienmarkierungsgerät

                       

C)        Finanzierung:

           

-          Förderfähige Gesamtkosten:                                                  1.368,50 €                                        

-          Zuschuss StädteRegion Aachen (30%):                                     411,00 €                                           

-          Zuschuss Stadt Eschweiler (30%):                                 410,55 €                   

 

-          Eigenanteil:                                                                  546,95 €

 

Die Bezuschussung erfolgte gemäß dem § 3 Förderungsgrundsätze A) Sportgeräte und Ausstattungsgegenstände und § 4 Höhe des städtischen Zuschusses A) Sportgeräte und Ausrüstungsgegenstände. Das Linienmarkierungsgerät ist ein Ausrüstungsgegenstand. Es ist für die Durchführung des Sportes notwendig.

 

 

3.

 

A)         Antragsteller: Eschweiler Kanu Club e.V.

           

B)         Zuwendungszweck: Anschaffung eines SUP Boards

                       

C)        Finanzierung:

           

-          Förderfähige Gesamtkosten:                                                     588,72 €                            

 

-          Zuschuss StädteRegion Aachen (30%):                                     177,00 €                              

 

-          Zuschuss Stadt Eschweiler (30%):                                   176,62 €                  

 

-          Eigenanteil:                                                                  235,10 €

 

Die Bezuschussung erfolgte gemäß dem § 3 Förderungsgrundsätze A) Sportgeräte und Ausstattungsgegenstände und § 4 Höhe des städtischen Zuschusses A) Sportgeräte und Ausrüstungsgegenstände. Beim SUP Board (Stehpaddelbrett) handelt es sich um ein Sportgerät.

 

4.

 

A)         Antragsteller: LSG Eschweiler

 

B)         Zuwendungszweck: Anschaffung eines Zeitmessungssystems mit Zubehör

 

C)        Finanzierung:

 

-          Förderfähige Gesamtkosten:                                               1.255,88 €       

 

-          Zuschuss StädteRegion Aachen (30%):                                  371,00 €

 

-          Zuschuss Stadt Eschweiler (30%):                                376,76 €                     

 

-          Eigenanteil:                                                               513,11 €

 

Die Bezuschussung erfolgte gemäß dem § 3 Förderungsgrundsätze A) Sportgeräte und Ausstattungsgegenstände und § 4 Höhe des städtischen Zuschusses A) Sportgeräte und Ausrüstungsgegenstände. Beim Zeitmessungssystem mit Tablet PC und Schutzhülle handelt es sich um einen für den Wettbewerb notwendigen Ausrüstungsgegenstand.

 

 

5.

           

A)         Antragsteller: Eschweiler Turnverein 1867 e.V.  

 

B)         Zuwendungszweck: Anschaffung einer Tumblingbahn mit Zubehör

 

C)        Finanzierung:

 

-          Förderfähige Gesamtkosten:                                               8.176,79 €       

 

-          Zuschuss StädteRegion Aachen (30%):                               2.453,00 €

 

-          Zuschuss Stadt Eschweiler (30%):                             2.000,00 €                     

 

-          Eigenanteil:                                                            3.723,79 €

 

                       

Gemäß § 4 A, der Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung des Sports dürfen die gewährten Zuschüsse der Stadt den Höchstbetrag von 2.000,00 € innerhalb eines Jahres nicht überschreiten.

 

Die Bezuschussung erfolgte gemäß dem § 3 Förderungsgrundsätze A) Sportgeräte und Ausstattungsgegenstände und § 4 Höhe des städtischen Zuschusses A) Sportgeräte und Ausrüstungsgegenstände. Beim der Tumblingbahn handelt es sich um eine stark gefederte Bodenbahn, die auch Flick-Flack-Bahn oder Akrobatikbahn genannt wird. Es handelt es sich also um ein Sportgerät.

 

 

6.

 

A)         Antragsteller: FV Eschweiler1929 e.V.

 

C)     Zuwendungszweck: Anschaffung überdachter und tragbarer Spielerkabinen

 

D)                 Finanzierung:

 

-          Förderfähige Gesamtkosten:                                               4.537,82 €       

 

-          Zuschuss StädteRegion Aachen (30%):                                  1.361,00 €

 

-          Zuschuss Stadt Eschweiler (30%):                             1.361,35 €                     

 

-          Eigenanteil:                                                            1.815,47 €

 

Die Bezuschussung erfolgte gemäß dem § 3 Förderungsgrundsätze A) Sportgeräte und Ausstattungsgegenstände und § 4 Höhe des städtischen Zuschusses A) Sportgeräte und Ausrüstungsgegenstände. Bei den überdachten und tragbaren Spielerkabinen handelt es sich um einen Ausrüstungsgegenstand.

 

 

7.

 

A)         Antragsteller: Falke Bergrath 1924 e.V.

 

B)         Zuwendungszweck: Anschaffung eines mobilen Fußballtores samt Zubehör

 

C)        Finanzierung:

 

-          Förderfähige Gesamtkosten:                                               2.035,10 €       

 

-          Zuschuss StädteRegion Aachen (30%):                                  638,00 €

 

-          Zuschuss Stadt Eschweiler (30%):                                610,53 €                     

 

-          Eigenanteil:                                                               879,47 €

 

Die Bezuschussung erfolgte gemäß dem § 3 Förderungsgrundsätze A) Sportgeräte und Ausstattungsgegenstände und § 4 Höhe des städtischen Zuschusses A) Sportgeräte und Ausrüstungsgegenstände. Bei dem Fußballtor samt Tragegriffen und Tornetz handelt es sich um ein Sportgerät oder einen Ausrüstungsgegenstand. Dem Verein wurden bedingt durch einen Übertragungsfehler irrtümlich 610,35 € überwiesen. Er verzichtete auf die Nachzahlung.

 

 

Die Differenzen in der Bezuschussung zwischen den Zuwendungen des RegioSportBundes  Aachen und der Stadt Eschweiler ergeben sich aus der Rundung des Förderbetrages durch den RegioSportBund Aachen und der durch die jeweilige Richtlinie bestimmte unterschiedlichen Betrachtung der förderfähigen Gesamtkosten.

 

8.

 

A)         Antragsteller: Ambrosius Schützengeselllschaft Hücheln e.V

 

B)         Zuwendungszweck: Anschaffung einer elektronischen Meytonanlage für die Schießanlage

 

C)        Finanzierung:

 

-          Gesamtkosten:                                                       11.898,28 €     

 

-          Zuschuss StädteRegion Aachen (30%):                                       0,00 €

 

-          Zuschuss Stadt Eschweiler (30%):                                   48,21 €                    

 

-          Eigenanteil:                                                             11.850,03 €

 

 

Da die Schützengesellschaft nicht Mitglied des Stadtsportverbandes ist, bekommt sie keine Förderung durch den RegioSportBund Aachen.

 

Gemäß § 4 A, 2., Satz 3 der Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung des Sports entscheidet der Sportausschuss über Anträge von Vereinen, die nicht Mitglied im Stadtsportverband Eschweiler sind.

 

In seiner Sitzung am 03.11.2021 beschloss der Sportausschuss unter Tagesordnungspunkt 4 (Vorlagen-Nummer 330/21, Gewährung von Zuschüssen zur Förderung des Sports; hier: Beschluss über den Antrag der Ambrosiusschützengesellschaft Hücheln e.V.)  einstimmig die Variante A des Beschlussentwurfes. „Die Förderanträge der dem Stadtsportverband angehörigen Vereine werden vorrangig geprüft und die entsprechende Förderung ausgezahlt. Das dann noch verfügbare Budget soll als Zuschuss an die Ambrosiusschützengesellschaft Hücheln e.V. ausgezahlt werden.“

 

Die Summe der Zuschüsse an den dem Stadtsportverband angeschlossenen Vereinen betrug 5.451,62 €.

 

Bei insgesamt zur Verfügung stehenden Finanzmitteln in Höhe von 5.500 € konnte der Ambrosius-schützengesellschaft Hücheln e.V. lediglich ein Zuschuss in Höhe von 48,21 € gewährt werden.


Für die Investitionskostenzuschüsse wurden somit zu Lasten des Sachkontos 53118170 (Investitionsfördermaßnahmen Sportverein) und des Produktes 084210101 (Förderung des Sports) insgesamt 5.499,83 € an Sportvereine ausgezahlt.

 

Die im Haushaltsjahr 2021 insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel zur Investitionsförderung in Höhe von 5.500,00 € wurden somit nahezu ausgeschöpft.

 

 


keine