Der
Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat, die Haushaltsvoranschläge für die
Produkte
a) 05 341 01 01 – Unterhaltsvorschussleistungen
–
b) 06 361 01 01 – Förderung von Kindern in
Tageseinrichtungen und in Tagespflege –
c) 06 362 01 01 – Kinder- und Jugendförderung –
d) 06 363 01 01 – Hilfe für junge Menschen und
ihre Familien –
e) 13 551 01 01 – Öffentliches Grün –
Teilbereich Kinderspielplätze –
entsprechend dem
Verwaltungsentwurf der Haushaltssatzung 2022 unter Berücksichtigung der
beigefügten Veränderungsliste des Jugendamtes zu beschließen.
Entsprechend § 71 Absatz 3 SGB VIII – Kinder –und Jugendhilfegesetz – in
Verbindung mit § 8 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Eschweiler hat der
Jugendhilfeausschuss Beschlussrecht in Angelegenheiten der Jugendhilfe im
Rahmen der vom Rat beschlossenen Mittel.
Insoweit bildet die Haushaltssatzung 2022 die haushaltswirtschaftliche
Grundlage für die Entscheidungen des Jugendhilfeausschusses.
Die den Jugendhilfeetat betreffenden Teilbereiche der Haushaltssatzung
sind in den Produkten
a) 05 341 01 01 – Unterhaltsvorschussleistungen
–
b) 06 361 01 01 – Förderung von Kindern in
Tageseinrichtungen und in Tagespflege –
c) 06 362 01 01 – Kinder- und Jugendförderung –
d) 06 363 01 01 – Hilfe für junge Menschen und
ihre Familien –
e) 13 551 01 01 – Öffentliches Grün – Teilbereich
Kinderspielplätze –
abgebildet. Der Jugendhilfeetat ist als Anlage beigefügt.
In Teilbereichen sind aufgrund aktueller Erkenntnisse und Prognosen
Änderungen erforderlich.
Diese sind aus der beigefügten Veränderungsliste ersichtlich.
Grundsätzlich sind die jeweiligen Ansätze nach den Prinzipien der
Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit ermittelt worden. Sie wurden so festgelegt,
dass es der Stadt Eschweiler als Träger der öffentlichen Jugendhilfe möglich
ist, ihre Aufgaben, die sich aus dem Kinder- und Jugendhilfegesetz ergeben,
nach pflichtgemäßem Ermessen ordnungsgemäß zu erfüllen.
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