Betreff
Rathaus-Quartier Eschweiler;
hier: Beanstandung des Beschlusses über die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans vom 20.02.2019 (VO 048/19)
Vorlage
431/21
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Beanstandung durch die Bürgermeisterin folgend wird der Beschluss des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses vom 20.02.2019 über die Erteilung von Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans (VO 048/19) aufgehoben.

 


 

Mit Beschluss vom 20.02.2019 hat der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss dem Antrag der ITB Retail Park B.V. & Co. KG auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 89 - Rathaus - gemäß § 31 Abs. 2 BauGB für den Neubau eines Einkaufszentrums „Rathaus-Quartier Eschweiler“ entsprochen.

 

Bekanntlich hält die Obere Bauaufsicht bei der Städteregion Aachen die erteilten Befreiungen für rechtswidrig und hat die Stadt Eschweiler mit Verfügung vom 28.06.2021 angewiesen, den der ITB Retail Park B.V. & Co.KG am 09.05.2019 erteilten Vorbescheid und die darin enthaltenen Befreiungen zurückzunehmen.

 

Trotz abweichender Rechtsauffassung bezüglich der Frage der Rechtmäßigkeit der erteilten Befreiungen ist die Stadt Eschweiler der Weisung vor dem Hintergrund entsprechender Weisungsgebundenheit nachgekommen und hat den Bauvorbescheid vom 09.05.2019 sowie die darin enthaltenen Befreiungen zurückgenommen.

 

In Konsequenz dieser Rücknahme ist nach Absprache mit Unterer und Oberer Kommunalaufsicht in formaler Hinsicht nun die vorgelagerte, der seinerzeitigen Erteilung des Bauvorbescheids zugrundeliegende, o.g. Beschlussfassung über die Erteilung der Befreiungen ebenfalls zwingend zu korrigieren. Dementsprechend beanstandet die Bürgermeisterin hiermit den Beschluss über die Befreiungen vom 20.02.2019 gemäß § 54 Abs. 2, 3 GO NRW.

 

Zur Korrektur der nicht mehr weiter zu verfolgenden Beschlusslage wird – der Weisung der Oberen Bauaufsicht insofern konsequent folgend sowie der Beanstandung der Bürgermeisterin entsprechend – vorgeschlagen, den Beschluss über die Befreiungen vom 20.02.2019 aufzuheben, um sodann das Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans 313 – Rathaus-Quartier – auf Grundlage einer entsprechend neuen Planvariante zeitnah weiterführen zu können.

 


keine

 


keine