Die als Anlage beigefügte 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Eschweiler für das Haushaltsjahr 2021 wird beschlossen.
Der Rat der Stadt Eschweiler hat in seiner Sitzung am 09.06.2021 die
Haushaltssatzung der Stadt Eschweiler für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen.
In § 5 der Haushaltssatzung wurde der Höchstbetrag für Kredite, die zur
Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, auf 130.000.000 €
festgesetzt. Dieser, in der Haushaltssatzung 2021 festgesetzte Höchstbetrag der
Liquiditätssicherungskredite wurde u.a. durch die pandemiebedingten
Auswirkungen auf die Stadt Eschweiler nötig und stellte eine notwendige Abkehr
der bis dahin geplanten Absenkung von Liquiditätssicherungskrediten dar.
§ 1 der Verordnung über besondere haushaltsrechtliche Verfahrensweisen
aufgrund der Unwetterkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 eröffnet den betroffenen
Kommunen die Möglichkeit, Nachtragssatzungen
zur Haushaltssatzung 2021, die ausschließlich die Anpassung des in der
Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrages für die Aufnahme von Krediten zur
Liquiditätssicherung, welche zur Leistung von Auszahlungen zur Bewältigung des
Hochwassers erforderlich sind, abweichend von § 80 Absatz 3 und 4
Gemeindeordnung für des Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) im Wege einer Eil-
oder Dringlichkeitsentscheidung zu beschließen.
Die entsprechend beschlossene
Nachtragssatzung ist der Aufsichtsbehörde anzuzeigen.
Zur Vorfinanzierung der städtischen, flutbedingten Schadensregulierungen
schlägt die Verwaltung vor, die bisher festgesetzte Ermächtigung von 130 Mio. €
auf 190 Mio. € zu erhöhen. Die Inanspruchnahme dieser Ermächtigung erfolgt
jedoch immer nur in Höhe des tatsächlich erforderlichen und notwendigen
Bedarfes.
Mit Erlass der Haushaltssatzung 2022 hat diese Beschlussfassung ihre
Erledigung gefunden.