Betreff
4. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Eschweiler vom 13.12.2017
Vorlage
425/21
Art
Beschlussfassung öffentlich

Die als Anlage 1 beigefügte 4. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Eschweiler vom 13.12.2017 wird beschlossen.

 

Bei der Beschlussfassung lag die Gebührenkalkulation vom 01.12.2021 für den Gebührenhaushalt – Entwässerung und Abwasserbeseitigung der Stadt Eschweiler für das Haushaltsjahr 2022 vor (Anlage 2).

 


Die Gebührensätze für Abwasser sind in der 3. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Entwässerungs-satzung vom 13.12.2017 festgesetzt.

 

Für die Gebührenkalkulation 2022 wurden die Kosten und Erträge unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklung ermittelt. Ausweislich dieser als Anlage 2 beigefügten Gebührenkalkulation vom 01.12.2021 ergeben sich ab dem 01.01.2022 nachfolgende Gebührensätze:

 

Benutzungsgebühr
jährlich in Euro

2021

2022

1.

Schmutzwassergebühr

 

je cbm

2,65

2,86

2.

Niederschlagswassergebühr

 

je qm

1,19

1,32

 

Die Einzelheiten ergeben sich aus der Gebührenkalkulation, insbesondere aber aus den ausführlichen Erläuterungen hierzu (Seite 3 ff.). Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Gebührensätze ab 01.01.2022 wie vorstehend angegeben, festzusetzen.

 

Mit Datum vom 03.02.2021 hat der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen eine neue Mustersatzung Straßenreinigung herausgegeben, mit der u.a. die Satzungsregelungen zum Entstehen der Gebühr konkretisiert werden. Nach Rücksprache mit dem Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen ist diese Regelung auch für die Gebührenbereiche Abfall und Abwasser zu übernehmen. Ein Auszug der Mustersatzung ist als Anlage Nr. 3 beigefügt.

 

 

 


Die Abwassergebühren werden bei Sachkonto 43211100 –Abwasserbeseitigungsgebühren und ähnliche Entgelte- im Produkt 11 538 0201- Entwässerung und Abwasserbeseitigung- verbucht.


Keine Auswirkungen