Die als Anlage 1
beigefügte 4. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der
Stadt Eschweiler vom 13.12.2017 wird beschlossen.
Bei der
Beschlussfassung lag die Gebührenkalkulation vom 01.12.2021 für den
Gebührenhaushalt – Entwässerung und Abwasserbeseitigung der Stadt Eschweiler
für das Haushaltsjahr 2022 vor (Anlage 2).
Die Gebührensätze für Abwasser sind in der 3. Nachtragssatzung zur
Gebührensatzung zur Entwässerungs-satzung vom 13.12.2017 festgesetzt.
Für die Gebührenkalkulation 2022 wurden die Kosten und Erträge unter
Berücksichtigung der aktuellen Entwicklung ermittelt. Ausweislich dieser als
Anlage 2 beigefügten Gebührenkalkulation vom 01.12.2021 ergeben sich ab dem
01.01.2022 nachfolgende Gebührensätze:
Benutzungsgebühr |
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2021 |
2022 |
|||
1. |
Schmutzwassergebühr |
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je cbm |
2,65 |
2,86 |
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2. |
Niederschlagswassergebühr |
|||
|
je qm |
1,19 |
1,32 |
Die Einzelheiten ergeben sich aus der Gebührenkalkulation, insbesondere
aber aus den ausführlichen Erläuterungen hierzu (Seite 3 ff.). Seitens der
Verwaltung wird vorgeschlagen, die Gebührensätze ab 01.01.2022 wie vorstehend
angegeben, festzusetzen.
Mit Datum vom 03.02.2021 hat der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen eine neue Mustersatzung Straßenreinigung herausgegeben, mit der u.a. die Satzungsregelungen zum Entstehen der Gebühr konkretisiert werden. Nach Rücksprache mit dem Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen ist diese Regelung auch für die Gebührenbereiche Abfall und Abwasser zu übernehmen. Ein Auszug der Mustersatzung ist als Anlage Nr. 3 beigefügt.
Die Abwassergebühren werden bei Sachkonto 43211100 –Abwasserbeseitigungsgebühren und ähnliche Entgelte- im Produkt 11 538 0201- Entwässerung und Abwasserbeseitigung- verbucht.
Keine Auswirkungen