Die als Anlage 1
beigefügte 3. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die
Abfallentsorgung in der Stadt Eschweiler vom 18.12.2018 wird beschlossen.
Der Beschlussfassung liegt die Gebührenkalkulation vom 22.11.2021 für den Gebührenhaushalt Abfallwirtschaft für die Stadt Eschweiler für das Haushaltsjahr 2022 (Anlage 2) zugrunde.
Die Gebührensätze
für die Abfallentsorgung sind in der 2. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung
vom 18.12.2018 zur Satzung der Abfallentsorgung in der Stadt Eschweiler
festgesetzt.
Für die
Gebührenkalkulation wurden die Kosten und Erträge unter Berücksichtigung der
aktuellen Entwicklungen und basierend auf dem Betriebsergebnis 2020 ermittelt.
Ausweislich dieser als Anlage 2 beigefügten Gebührenkalkulation vom 22.11.2021
ergeben sich ab dem 01.01.2022 nachfolgende Gebührensätze:
Benutzungsgebühr |
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2021 |
2022 |
|||
1. |
Ohne Benutzung einer Biotonne |
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1.1 |
für einen
60-l-Abfallbehälter |
138,89 |
133,37 |
|
1.2 |
für einen
120-l-Abfallbehälter |
227,71 |
215,06 |
|
1.3 |
für einen
240-l-Abfallbehälter |
405,36 |
378,45 |
|
1.4 |
für einen 1,1 cbm-Container |
1.678,46 |
1.549,40 |
2. |
Mit Benutzung einer Biotonne |
|||
|
2.1 |
für einen
60-l-Abfallbehälter |
174,80 |
168,49 |
|
2.2 |
für einen
120-l-Abfallbehälter |
276,45 |
262,67 |
|
2.3 |
für einen
240-l-Abfallbehälter |
479,78 |
451,05 |
|
2.4 |
für einen 1,1 cbm-Container |
1.752,88 |
1.622,00 |
3. |
Für jede zusätzliche Biotonne |
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|
Unterschiedsbetrag
zwischen 240-l-Abfallbehälter |
74,42 |
72,60 |
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4. |
Benutzungsgebühr für zugelassene Abfallsäcke |
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je Abfallsack |
4,70 |
4,30 |
|
5. |
Benutzungsgebühr für zugelassene Bioabfallsäcke |
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|
je Abfallsack |
3,20 |
3,20 |
|
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|
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|
6. |
Benutzungsgebühr für die Sonderleerung einer Biotonne |
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|
|
30,50 |
31,90 |
Die Einzelheiten ergeben
sich aus der Gebührenkalkulation, insbesondere aber aus den ausführlichen
Erläuterungen hierzu (Seite 12 ff.). Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen,
die Gebührensätze ab 01.01.2022, wie vorstehend angegeben, festzusetzen.
Mit Datum vom 03.02.2021
hat der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen eine neue Mustersatzung
Straßenreinigung herausgegeben, mit der u.a. die Satzungsregelungen zum
Entstehen der Gebühr konkretisiert werden. Nach Rücksprache mit dem Städte- und
Gemeindebund Nordrhein-Westfalen ist diese Regelung auch für die
Gebührenbereiche Abfall und Abwasser zu übernehmen. Ein Auszug der
Mustersatzung ist als Anlage 4 beigefügt.
Die Abfallentsorgungsgebühren werden bei Sachkonto-Nr.
43211400 –Abfallbeseitigungsgebühren und ähnliche Entgelte- im Produkt
115370101 –Abfallwirtschaft- verbucht.
Keine Auswirkungen