Betreff
"Windpark Würselen-Broichweiden";
hier: Antrag auf Errichtung und Betrieb von Windkraftanlagen
Vorlage
404/21
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 


In der Windenergievorrangzone Nr. 4 („Im Hellekessel“) der Stadt Würselen, nordöstlich der Ortschaft Linden-Neusen liegt der bestehende „Windpark Würselen-Broichweiden“. An diesem Standort ca. 550 m nordwestlich von St. Jöris und 350 m östlich der Bundesautobahn A 44 existieren bereits 4 Windenergieanlagen. Der Windparkbetreiber beabsichtigt zwei bestehende Windkraftanlagen zurückzubauen und durch zwei neue, höhere Anlagen zu ersetzen.

Das aktuell bei der StädteRegion Aachen als „Antrag auf Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von genehmigungsbedürftigen Anlagen im Sinne von § 4 BImSchG“ beantragte Vorhaben umfasst das „Repowering“ von 2 Windenergieanlagen. Die bestehenden Anlagen haben eine Gesamthöhe von 121,0 bzw. 133,0 m und werden ersetzt durch die Neuanlagen mit Gesamthöhen von 164,4 m (Nabenhöhe 106,0 m, Rotordurchmesser 116,8 m) beziehungsweise 171,5 m (Nabenhöhe 106,0 m, Rotordurchmesser 131,0 m).

Die Einhaltung der immissionsschutzrechtlichen Richtwerte wird durch eine Schallimmissionsprognose und eine Schattenwurfprognose bestätigt. Die gewählten Immissionsorte wurden bereits in vorangegangenen schalltechnischen Untersuchungen berücksichtigt. Im Ergebnis wird der Schallschutz nach Aussage der vorgelegten Gutachten auch mit den zwei neuen Anlagen gewahrt bleiben.

Für die Einhaltung der Grenzwerte für den bewegten Schattenwurf an den Immissionsorten wird mit der Erstellung eines Abschaltkonzeptes eine geeignete Maßnahme ergriffen.

Da es sich um ein Verfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz handelt, liegt die Zuständigkeit für die Genehmigung beim Umweltamt der StädteRegion Aachen.

 


keine

 


keine