Der Rat der Stadt
Eschweiler bestellt mit sofortiger Wirkung
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stellvertretende/n Vorsitzende/n in die Gesellschafterversammlung und
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als
stellvertretende/n Vorsitzende/n in den Aufsichtsrat der
Wirtschaftsbetriebe Eschweiler GmbH (WBE GmbH).
Gem. § 6 Abs. 6 des Gesellschaftsvertrages der WBE Wirtschaftsbetriebe
Eschweiler GmbH wird als stellvertretende/r Vorsitzende/r der
Gesellschafterversammlung ein Mitglied der Gesellschafterversammlung von der
Stadt Eschweiler bestimmt.
Nach § 8 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages der WBE Wirtschaftsbetriebe
Eschweiler GmbH wird als stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates ein
Mitglied des Aufsichtsrates von der Stadt Eschweiler bestimmt.
Aufgrund einer Mitteilung durch den Geschäftsführer der Wirtschaftsbetriebe
Eschweiler GmbH (WBE GmbH) Herrn Fabian Esser vom 18.11.2021 ist die Bestellung
der beiden Stellvertreter durch den Rat der Stadt Eschweiler nachzuholen.
Eine Liste der wählbaren Mitglieder der Gesellschafterversammlung sowie
des Aufsichtsrates ist als Anlage 1 beigefügt.
keine
keine