Betreff
Anbringung von Trixispiegeln an gefährlichen Straßenkreuzungen
Antrag der AfD-Fraktion im Rat der Stadt Eschweiler vom 01.09.2021, eingegangen am 09.11.2021
Vorlage
397/21
Aktenzeichen
32/Eff.
Art
Beschlussfassung öffentlich

Die Verwaltung wird beauftragt,

 

1.       die Montage eines Verkehrsspiegels in Weisweiler / Bereich Ausfahrt An der Burgmauer in Richtung Lindenallee umzusetzen.

 

2.       Trixi-Spiegel flächendeckend an allen Straßeneinmündungen und -kreuzungen vorzunehmen, deren Sicherheit dies gebietet und bei der Entscheidung, an welchen Kreuzungen oder Einmündungen diese Spiegel angebracht werden sollen, die Eschweiler Bevölkerung zu beteiligen.

 


Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Eschweiler beantragte mit Schreiben vom 01.09.2021 (per Email eingegangen am 09.11.2021, als Anlage 1 beigefügt) die Anbringung von so genannten Trixi-Spiegeln an gefährlichen Straßenkreuzungen.

 

Der Antrag der AfD-Fraktion sieht zunächst die Montage eines Verkehrsspiegels im Einmündungsbereich Lindenallee / An der Burgmauer vor. Verkehrsspiegel werden -anders als Trixi-Spiegel-  an unübersichtlichen Knotenpunkten, Kurven oder im Bereich von Grundstücksausfahrten eingesetzt, um die Sichtverhältnisse (z.B. Sicht auf den Quer-Verkehr) zu verbessern. Sie geben jedoch ein verkleinertes, verzerrtes und seitenverkehrtes Bild der tatsächlichen Verkehrssituation wieder, so dass Entfernungen oftmals falsch eingeschätzt werden. Zusätzlich besteht die Gefahr von Blendeffekten durch Scheinwerfer oder ungünstige Sonneneinstrahlung. Dies hat unter Umständen sogar eine gesteigerte Unfallgefahr zur Folge. Des Weiteren ist die Funktionsfähigkeit der Spiegel bei ungünstigen Witterungsverhältnissen, z.B. Raureif, Frost oder stärkerem Regen, nicht mehr gewährleistet. Außerdem ist die relativ empfindliche Oberfläche anfällig für Verschmutzungen und etwaigen Beschädigungen. Bei alledem wird der Blick der Autofahrer auf den Spiegel und somit vom tatsächlichen Verkehrsgeschehen abgelenkt. Insofern ist davon auszugehen, dass Verkehrsspiegel fälschlicherweise ein nicht berechtigtes Gefühl der Sicherheit erzeugen. Aus diesem Grund erfolgt bei Anträgen auf Installation eines Verkehrsspiegels in der Regel eine Ortsbesichtigung mit dem Ziel, die Verkehrssituation auf andere Weise (z.B. Verbesserung der Sichtbeziehung durch Halteverbote o.ä.) transparenter zu machen. Dies geschieht in der Regel im Rahmen einer so genannten Verkehrsbesprechung, also einer Zusammenkunft aller an straßenverkehrsrechtlichen Entscheidungen zu beteiligenden Behörden und Dienststellen (z.B. Polizei, Ordnungsamts, Straßenbaulastträger).

 

Bei einem Trixi-Spiegel handelt es sich um einen gewölbten Spiegel, der an einem vorhandenen Ampelmast befestigt wird und der es Fahrzeugführern erlaubt, Personen wahrzunehmen, die sich im toten Winkel eines Fahrzeugs befinden. Hintergrund der Erfindung ist die Verbesserung der Verkehrssicherheit für die Verkehrsteilnehmer bei Abbiegevorgängen. Der Zweck des Trixi-Spiegels unterscheidet sich insofern von dem eines Verkehrsspiegels, da sich die betroffenen Verkehre (z.B. abbiegewilliger LKW-Führer und parallel fahrender Fahrradfahrer) in dieselbe Richtung bewegen bzw. nebeneinanderstehen und der Spiegel insofern nur einen Hinweis auf den schwächeren Verkehrsteilnehmer geben soll.

 

Einerseits sieht der o.a. Antrag vor, Trixi-Spiegel flächendeckend an Kreuzungen und Einmündungen zu installieren, deren Sicherheit dies gebietet; andererseits wird beantragt, im Falle der Zustimmung im Rat der Stadt Eschweiler auch weitere gefährliche Kreuzungen im Sinne der Verkehrswende auszurüsten und die Eschweiler Bevölkerung an der Auswahl der Kreuzungen zu beteiligen.

 

Ein ähnlich gelagertes Anliegen war bereits Gegenstand von Beratungen im Ausschuss für Umwelt, Klima und Mobilität der Städteregion Aachen (Mai 2021) sowie im Städteregionsausschuss (Juni 2021). Der Beschluss dieser Gremien sah letztlich eine Prüfung möglicher Einsatzorte an Kreisstraßen, eine Kostenkalkulation und eine erneute Beschlussvorlage Ende 2021 vor.

 

Demnach sollten zunächst in Betracht kommende Kreuzungen bzw. Einmündungen von der Verwaltung identifiziert und anhand objektiver Kriterien bewertet werden; als Kriterien wurden vorgesehen:

-ausschließlich Knoten mit Radverkehrsanlagen in Kombination mit einer Lichtzeichenanlage

-geradeaus fahrende Radfahrer und nach rechts abbiegende LKW/Busse möglich

-keine Maßnahme bei deutlich abgesetzten Radwegen

-Umsetzung in den Nebenstraßen an einer Kreuzung nur bei ausreichender   Fahrstreifen-

  breite für eine nebeneinander erfolgende Aufstellung von Fahrzeugen und Radfahrern

 

Die Kriterien sind nachvollziehbar und könnten übernommen werden. Nach Identifizierung möglicher Aufstellorte könnten die entstehenden Kosten kalkuliert und im Rahmen einer erneuten Beratung über die Umsetzung entschieden werden.

 

 

 

 


Für Unterhaltungsmaßnahmen stehen im Haushaltsplan im Produkt 125410101 - Gemeindestraßen (Unterhaltung Straßen, Wege und Plätze) für laufende Unterhaltungsmaßnahmen unter dem Sachkonto 52420100 Mittel zur Verfügung. Sofern im Laufe des oben beschriebenen Prozesses mögliche Einsatzorte identifiziert werden können, werden seitens der Fachabteilung Finanzmittel zur Umsetzung der Maßnahme veranschlagt, so dass vorbehaltlich der Bereitstellung der zusätzlichen Mittel eine Umsetzung erfolgen kann.

 


keine