Antrag der AfD-Fraktion im Rat der Stadt Eschweiler vom 01.09.2021, eingegangen am 09.11.2021
Die
Verwaltung wird beauftragt,
1.
die
Montage eines Verkehrsspiegels in Weisweiler / Bereich Ausfahrt An der
Burgmauer in Richtung Lindenallee umzusetzen.
2.
Trixi-Spiegel
flächendeckend an allen Straßeneinmündungen und -kreuzungen vorzunehmen, deren Sicherheit
dies gebietet und bei der Entscheidung, an welchen Kreuzungen oder Einmündungen
diese Spiegel angebracht werden sollen, die Eschweiler Bevölkerung zu
beteiligen.
Die
AfD-Fraktion im Rat der Stadt Eschweiler beantragte mit Schreiben vom
01.09.2021 (per Email eingegangen am 09.11.2021, als Anlage 1 beigefügt) die
Anbringung von so genannten Trixi-Spiegeln an gefährlichen Straßenkreuzungen.
Der
Antrag der AfD-Fraktion sieht zunächst die Montage eines Verkehrsspiegels im
Einmündungsbereich Lindenallee / An der Burgmauer vor. Verkehrsspiegel werden
-anders als Trixi-Spiegel- an
unübersichtlichen Knotenpunkten, Kurven oder im Bereich von
Grundstücksausfahrten eingesetzt, um die Sichtverhältnisse (z.B. Sicht auf den
Quer-Verkehr) zu verbessern. Sie geben jedoch ein verkleinertes, verzerrtes und
seitenverkehrtes Bild der tatsächlichen Verkehrssituation wieder, so dass
Entfernungen oftmals falsch eingeschätzt werden. Zusätzlich besteht die Gefahr
von Blendeffekten durch Scheinwerfer oder ungünstige Sonneneinstrahlung. Dies
hat unter Umständen sogar eine gesteigerte Unfallgefahr zur Folge. Des Weiteren
ist die Funktionsfähigkeit der Spiegel bei ungünstigen Witterungsverhältnissen,
z.B. Raureif, Frost oder stärkerem Regen, nicht mehr gewährleistet. Außerdem
ist die relativ empfindliche Oberfläche anfällig für Verschmutzungen und
etwaigen Beschädigungen. Bei alledem wird der Blick der Autofahrer auf den
Spiegel und somit vom tatsächlichen Verkehrsgeschehen abgelenkt. Insofern ist
davon auszugehen, dass Verkehrsspiegel fälschlicherweise ein nicht berechtigtes
Gefühl der Sicherheit erzeugen. Aus diesem Grund erfolgt bei Anträgen auf
Installation eines Verkehrsspiegels in der Regel eine Ortsbesichtigung mit dem
Ziel, die Verkehrssituation auf andere Weise (z.B. Verbesserung der
Sichtbeziehung durch Halteverbote o.ä.) transparenter zu machen. Dies geschieht
in der Regel im Rahmen einer so genannten Verkehrsbesprechung, also einer
Zusammenkunft aller an straßenverkehrsrechtlichen Entscheidungen zu
beteiligenden Behörden und Dienststellen (z.B. Polizei, Ordnungsamts,
Straßenbaulastträger).
Bei
einem Trixi-Spiegel handelt es sich um einen gewölbten Spiegel, der an einem
vorhandenen Ampelmast befestigt wird und der es Fahrzeugführern erlaubt,
Personen wahrzunehmen, die sich im toten Winkel eines Fahrzeugs befinden.
Hintergrund der Erfindung ist die Verbesserung der Verkehrssicherheit für die
Verkehrsteilnehmer bei Abbiegevorgängen. Der Zweck des Trixi-Spiegels
unterscheidet sich insofern von dem eines Verkehrsspiegels, da sich die
betroffenen Verkehre (z.B. abbiegewilliger LKW-Führer und parallel fahrender
Fahrradfahrer) in dieselbe Richtung bewegen bzw. nebeneinanderstehen und der
Spiegel insofern nur einen Hinweis auf den schwächeren Verkehrsteilnehmer geben
soll.
Einerseits
sieht der o.a. Antrag vor, Trixi-Spiegel flächendeckend an Kreuzungen und
Einmündungen zu installieren, deren Sicherheit dies gebietet; andererseits wird
beantragt, im Falle der Zustimmung im Rat der Stadt Eschweiler auch weitere
gefährliche Kreuzungen im Sinne der Verkehrswende auszurüsten und die
Eschweiler Bevölkerung an der Auswahl der Kreuzungen zu beteiligen.
Ein
ähnlich gelagertes Anliegen war bereits Gegenstand von Beratungen im Ausschuss
für Umwelt, Klima und Mobilität der Städteregion Aachen (Mai 2021) sowie im
Städteregionsausschuss (Juni 2021). Der Beschluss dieser Gremien sah letztlich
eine Prüfung möglicher Einsatzorte an Kreisstraßen, eine Kostenkalkulation und
eine erneute Beschlussvorlage Ende 2021 vor.
Demnach
sollten zunächst in Betracht kommende Kreuzungen bzw. Einmündungen von der
Verwaltung identifiziert und anhand objektiver Kriterien bewertet werden; als
Kriterien wurden vorgesehen:
-ausschließlich
Knoten mit Radverkehrsanlagen in Kombination mit einer Lichtzeichenanlage
-geradeaus
fahrende Radfahrer und nach rechts abbiegende LKW/Busse möglich
-keine
Maßnahme bei deutlich abgesetzten Radwegen
-Umsetzung
in den Nebenstraßen an einer Kreuzung nur bei ausreichender Fahrstreifen-
breite für eine nebeneinander erfolgende
Aufstellung von Fahrzeugen und Radfahrern
Die Kriterien sind nachvollziehbar und könnten übernommen
werden. Nach Identifizierung möglicher Aufstellorte könnten die entstehenden
Kosten kalkuliert und im Rahmen einer erneuten Beratung über die Umsetzung
entschieden werden.
Für Unterhaltungsmaßnahmen stehen im Haushaltsplan im
Produkt 125410101 - Gemeindestraßen (Unterhaltung Straßen, Wege und Plätze) für
laufende Unterhaltungsmaßnahmen unter dem Sachkonto 52420100 Mittel zur
Verfügung. Sofern im Laufe des oben beschriebenen Prozesses mögliche
Einsatzorte identifiziert werden können, werden seitens der Fachabteilung
Finanzmittel zur Umsetzung der Maßnahme veranschlagt, so dass vorbehaltlich der
Bereitstellung der zusätzlichen Mittel eine Umsetzung erfolgen kann.
keine