Rechnungsprüfungsausschuss

 

1.         Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt den mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Eschweiler zum 31.12.2020 zur Kenntnis.

 

2.         Nach Prüfung des Jahresabschlusses für das Jahr 2020 kommt der Rechnungsprüfungsausschuss zu dem abschließenden Ergebnis, dass Einwendungen nicht erhoben werden und der vom Kämmerer aufgestellte und von der Bürgermeisterin bestätigte Jahresabschluss und Lagebericht für das Jahr 2020 in der Fassung vom 16.11.2021 gebilligt werden.

 

Infolge dieser Feststellung gibt der Rechnungsprüfungsausschuss folgende Stellungnahme an den Stadtrat ab:

 

„Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses der Stadt Eschweiler über das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2020 gem. § 59 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 07.12.2021 den Jahresabschluss und den Lagebericht der Stadt Eschweiler geprüft.

 

Grundlage dieser Prüfung war der in der Sitzung des Stadtrates am 27.04.2021 (Vorl.-Nr. 154/21) von der Verwaltung eingebrachte Entwurf des Jahresabschlusses der Stadt Eschweiler für das Jahr 2020.

 

In die Prüfung einbezogen wurde der Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 17.11.2021, welcher mit einem uneingeschränkten Prüfvermerk endet. Mitarbeiter des Rechnungsprüfungsamtes haben an der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses teilgenommen. Durch den Leiter des Rechnungsprüfungsamtes wurden die vorgenommenen Änderungen zum Entwurf erläutert und Nachfragen beantwortet.

 

Nach Durchführung der Prüfung kommt der Rechnungsprüfungsausschuss zu dem abschließenden Ergebnis, dass Einwendungen nicht erhoben werden und der vom Kämmerer aufgestellte und von der Bürgermeisterin bestätigte Jahresabschluss der Stadt Eschweiler für das Haushaltsjahr 2020 in der Fassung vom 16.11.2021 gebilligt wird.“

 

3.         Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat gemäß § 96 GO NRW die Entlastung der Bürgermeisterin.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Rat

 

1.         Auf der Grundlage der Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses vom 07.12.2021 zur Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Eschweiler für das Haushaltsjahr 2020 und unter Einbeziehung des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsamtes vom 17.11.2021 stellt der Rat der Stadt Eschweiler den geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2020 in der Fassung vom 16.11.2021 fest.

 

2.         Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 3.546.548,56 € ab.

 

              Der Jahresüberschuss wird in voller Höhe der Ausgleichsrücklage zugeführt.

 

3.         Die Ratsmitglieder beschließen, der Bürgermeisterin gem. § 96 Abs. 1 GO NRW die Entlastung zu
              erteilen.


In der Sitzung des Stadtrates am 27.04.2021 hat die Verwaltung den prüffähigen Entwurf des Jahresabschlusses 2020 zum Bilanzstichtag 31.12.2020 eingebracht. Der Stadtrat hat den Entwurf des Jahresabschlusses zur Kenntnis genommen und zur Vorbereitung der Feststellung des Jahresabschlusses zunächst der örtlichen Rechnungsprüfung zugeleitet.

 

Gem. § 102 Abs. 1 GO NRW sind der Jahresabschluss und der Lagebericht, vor Feststellung durch den Rat, durch die örtliche Rechnungsprüfung zu prüfen. Die Prüfung des Jahresabschlusses erstreckt sich darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden ortsrechtlichen Bestimmungen oder sonstigen Satzungen beachtet worden sind. In die Prüfung ist die Buchführung einzubeziehen. Der Lagebericht ist dahingehend zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und ob er insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gemeinde vermittelt.

 

Das Ergebnis der Prüfung ist im Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 17.11.2021 dargestellt, welcher als Anlage mit der Bilanz und der Ergebnis- und der Finanzrechnung, dem Anhang und dem Lagebericht sowie den Spiegeln (Anlagen-, Forderungs-, Verbindlichkeiten-, Sonderposten-, Eigenkapital-  und Rückstellungsspiegel) beigefügt ist. Eine vollständige Ausfertigung der Jahresrechnung mit ihren Anlagen, unter Einbeziehung der Teilergebnisrechnungen und der Teilfinanzrechnungen, wurde den Fraktionsvorsitzenden mit gesonderter Post vom 24.11.2021 übersandt; in diesem Anschreiben wurde darauf hingewiesen, dass bei Bedarf weitere „Komplettexemplare“ in Papierform bzw. im PDF-Format zur Verfügung gestellt werden.

 

Auf eine erneute Beifügung der Auflistung gem. § 95 Abs. 3 GO NRW (Mitglieder des Verwaltungsvorstands sowie der Ratsmitglieder) wurde verzichtet, da diese den Fraktionen im Rat mit dem o.a. Schreiben vom 24.11.2021 überlassen wurde.

 

Die im Rahmen der Prüfung festgestellten Beanstandungen wurden durch die Finanzbuchhaltung buchmäßig korrigiert. Weiterhin wurden die durch die Finanzbuchhaltung nach Einbringung des Entwurfs vorgenommenen Korrekturbuchungen eingestellt. Insofern weichen die Zahlen des nunmehr festzustellenden Jahresabschlusses von den am 27.04.2021 im Stadtrat eingebrachten Zahlen in einigen Positionen ab. Als wesentliche Änderungen der Jahresrechnung 2020 haben sich folgende Feststellungen ergeben:

 

Wesentliche Änderung der Jahresrechnung 2020 gegenüber dem eingebrachten Entwurf:

 

Aktiva

 

Bilanzierungshilfe Corona

 

Gem. dem Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen (NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz – NKF-CIG) war bei der Aufstellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2020 die Summe der Haushaltsbelastung infolge der COVID-19-Pandemie durch Mindererträge beziehungsweise Mehraufwendungen zu ermitteln. Dieses Ergebnis, welches die Isolierung der coronabedingten Mindererträge bzw. Mehraufwendungen in Höhe von EUR 4.271.197,65 enthält, wurde nach den Vorschriften des § 5 NKF-CIG NRW als Bilanzierungshilfe aktiviert und zugleich als außerordentlicher Ertrag in die Ergebnisrechnung eingestellt.

 

Gegenüber der Entwurfsfassung musste der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer um 210.909,90 € und der Mehraufwand für das Personal um 270.600,00 € erhöht werden. Insgesamt veränderte sich das Ergebnis somit um 481.509,90 €.



Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen

 

Im Bereich der Kanalhaltungen in verschiedenen Straßen im Stadtgebiet musste insgesamt ein Betrag von ca. 2.768 T€ aktiviert werden, da die aufwandsmäßig abgerechneten Leistungen nicht den Kanalhausanschlüssen, sondern dem Kanal zuzuschreiben waren. Bedingt durch die Aktivierung erhöhten sich entsprechend die Abschreibungen für Abnutzung (AfA). Darüber hinaus waren für den Kanal im Florianweg nach dessen Erneuerung die noch in der Anlagenbuchhaltung mit einem Restbuchwert vorhandenen Anlagenposten des entsorgten alten Kanals mit den zugehörigen Sonderposten auszubuchen.

 

Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen

 

Im Zusammenhang mit einer weiteren Rechnung der DB Netz AG i.Sa. Baumaßnahme „Jägerspfad“ über ca. 394 T€ erhöhte sich der Zuschuss für die kreuzungsbedingten Kosten um ca. 236 T€.

 

Passiva

 

Rückstellungen

Sonstige Rückstellungen

 

Im Rahmen durchzuführender Korrekturbuchungen erhöhten sich die Überstundenrückstellungen um ca. 215 T€, die Urlaubsrückstellungen mussten um ca. 78 T€ reduziert werden. In Summe erhöhten sich die „Sonstigen Rückstellungen“ somit um ca. 137 T€.

 

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

 

Die innerhalb der Korrekturbuchungen „Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen“ erwähnte Rechnung der DB Netz AG führte zu einer weiteren Verbindlichkeit in Höhe von ca. 394 T€.

 

Die erst nach Erstellung des Entwurfs der Jahresrechnung eingegange Endabrechnung der Rheinischen Versorgungskasse wies eine Überzahlung von ca. 51 T€ aus und führte insoweit zu einer Reduzierung der „Übrigen Verpflichtungen“ in der Pos. „Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen“.

 

Insgesamt führten die vorgenommenen Korrekturbuchungen im Jahresabschluss 2020 zu einer Verbesserung des Jahresergebnisses um 2.919.246,79 €. Der im Entwurf aufgeführte Jahresüberschuss von 627.301,77 € erhöhte sich danach auf den Wert von 3.546.548,56 €.

 

Nach § 75 Abs. 3 GO NRW können Jahresüberschüsse der Ausgleichsrücklage durch Beschluss nach
§ 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW zugeführt werden, soweit die Allgemeine Rücklage einen Bestand in Höhe von mindestens drei Prozent der Bilanzsumme des Jahresabschlusses der Gemeinde aufweist. Gemäß
§ 96 Abs. 1 Satz 3 GO NRW ist ein Jahresüberschuss zunächst der Allgemeinen Rücklage zuzuführen, soweit in den Jahresabschlüssen der letzten drei vorhergehenden Haushaltsjahre aufgrund entstandener Fehlbeträge der Ergebnisrechnung die Allgemeine Rücklage reduziert wurde. Die Bilanz des Jahres 2020 weist eine Bilanzsumme von 454.229.911,72 € aus. Demnach müsste die Allgemeine Rücklage einen Bestand von mindestens 13.626.897,35 € ausweisen um das erste Erfordernis der Buchung des Jahresüberschusses zur Ausgleichsrücklage zu erfüllen. Die Allgemeine Rücklage hat in der Schlussbilanz einen Bestand von 23.636.801,87 €. In den Jahresabschlüssen der drei vorhergehenden Haushaltsjahre wurde die Allgemeine Rücklage nicht durch etwaige Fehlbeträge der Ergebnisrechnung reduziert. Insofern kann der gesamte Jahresüberschuss der Ausgleichsrücklage zugeführt werden.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 endet mit der Erteilung eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes.

 

Gem. § 59 Abs. 3 GO NRW prüft der Rechnungsprüfungsausschuss den Jahresabschluss und den Lagebericht der Gemeinde unter Einbezug des Prüfungsberichtes. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat zu dem Ergebnis der Jahresabschlussprüfung schriftlich gegenüber dem Rat Stellung zu nehmen. Sofern die Prüfung der Jahresrechnung in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses zu keinem abweichenden Ergebnis führt, empfiehlt das Rechnungsprüfungsamt dem Rechnungsprüfungsausschuss dem Beschlussvorschlag zu folgen und die vorbereitete Stellungnahme als schriftliche Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses für den Rat zu werten. 

 


Keine

 


Die Prüfung erfolgte durch Mitarbeiter des Rechnungsprüfungsamtes.