Betreff
Bestellung eines stellvertretenden beratenden Mitgliedes in den Jugendhilfeausschuss
Vorlage
350/13
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Rat der Stadt Eschweiler bestellt mit sofortiger Wirkung Herrn Kriminalhauptkommissar Peter Arz als stellvertretendes beratendes Mitglied für die Polizei als Ersatz für Herrn Kriminalhauptkommissar Udo Bertram in den Jugendhilfeausschuss.


Am 06.11.2013 teilte das Polizeipräsidium Aachen mit, dass Herr Kriminalhauptkommissar Udo Bertram, stellvertretendes beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss, aufgrund anderweitiger dienstlicher Verwendung nicht mehr für die Arbeit im Jugendhilfeausschuss zur Verfügung steht. Als Nachfolger wird Herr Kriminalhauptkommissar Peter Arz als stellvertretendes beratendes Mitglied für die Polizei vorgeschlagen.

 

 

Rechtliche Betrachtung:

Scheidet jemand vorzeitig aus einem Ausschuss aus, wählen die Ratsmitglieder auf Vorschlag der Fraktion oder Gruppe, welcher das Ausschussmitglied bei seiner Wahl angehörte, einen Nachfolger (§ 50 Abs. 3 S. 7 GO NRW).

 

Für den Jugendhilfeausschuss regeln die Vorschriften des § 71 Abs. 1 SGB VIII i.V.m. dem AG-KJHG und der Satzung für das Jugendamt der Stadt Eschweiler die Zusammensetzung und Verfahrensweise in besonderer Weise und gehen den Vorschriften des Kommunalverfassungsrechts vor.

Gemäß § 5 Abs. 3 AG-KJHG i.V.m. § 4 Abs. 3 Buchstabe g der Satzung für das Jugendamt gehört dem Jugendhilfeausschuss als beratendes Mitglied eine Vertreterin/ein Vertreter der Polizei an.

Für jedes beratende Mitglied ist ein/e persönliche/r Stellvertreter/in zu wählen (§ 5 Abs. 2 AG-KJHG).

 

Hinweis:

Der Bürgermeister hat gemäß § 40 Abs. 2 S. 6 GO NRW kein Stimmrecht.


Keine finanziellen Auswirkungen.


Keine personellen Auswirkungen.