Die 3. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung
von Straßenreinigungs-gebühren in der Stadt Eschweiler (Straßenreinigungs- und
Gebührensatzung) vom 19.12.2018 wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung
beschlossen.
Bei der Beschlussfassung lag
die Gebührenkalkulation „Straßenreinigung und Winterdienst“ der Stadt
Eschweiler für das Haushaltsjahr 2022 vom 25.10.2021 vor (Anlage 2).
Der Erlass der 3. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Eschweiler (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 19.12.2018 ist erforderlich, da dadurch gemäß beigefügter Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2022 vom 25.10.2021 (Anlage 2) eine Kostendeckung bei den nachfolgend aufgeführten Gebühren für die Straßenreinigungs- und Wintersatzung gegeben ist.
• Reinigungsklasse S 2.1: 1,39 €/m je Frontmeter (bisher 1,33 €/m)
• Reinigungsklasse S 2.2: 1,12 €/m je Frontmeter (bisher 1,07
€/m)
• Reinigungsklasse S 3.1: 2,06 €/m je Frontmeter (bisher 2,00
€/m)
• Reinigungsklasse S 3.2: 1,79 €/m je Frontmeter (bisher 1,74
€/m)
Zudem wurde die „Anlage zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungs-gebühren in der Stadt Eschweiler“ angepasst (Anlage 4). Zur besseren Übersicht sind hier 2 zusätzliche Spalten eingefügt, aus denen zu ersehen ist, ob sich die Einstufung der einzelnen Straßen im Vergleich zur Ursprungsfassung der Satzung geändert hat und wenn ja, aus welchem Grund dies geschah und in welchem Jahr die Änderung wirksam wurde. Diese beiden Spalten entfallen bei der Veröffentlichung der Satzung.
Entwicklung der Straßenreinigungsgebühren
Die gebührenrelevanten Kostenansätze 2022 basieren auf den
letzten Betriebsergebnissen und den voraussichtlichen Entwicklungen 2021/2022.
Darüber hinaus werden zur Bestimmung der Winterdienstkosten 2022 die
Entwicklungen der letzten 5 Winterperioden herangezogen (Anlage 2).
Die Straßenreinigungsgebühren werden bei Sachkonto-Nr. 4321 0100 - Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte - im Produkt 12 545 01 01 - Straßenreinigung und Winterdienst – verbucht.
Die Erstellung einer Straßenreinigungssatzung
und die Durchführung der Straßenreinigung und des Winterdienstes ist eine
Pflichtaufgabe und bindet dementsprechend Arbeitskräfte.