Dem Sozialdienst
katholischer Frauen e.V. Ortsverein Eschweiler werden zur Finanzierung des
Familienpatendienstes anteilige Mittel aus der Bundesstiftung Frühe Hilfen in
Höhe von 9.335,06 Euro für das Jahr 2022 zur Verfügung gestellt
Wie zuletzt bereits
in der Vorlage 458/20 mitgeteilt, wird der Familienpatendienst des
Sozialdienstes katholischer Frauen e.V. Ortsverein Eschweiler (SKF) seit dem
Jahr 2014 mit einem jährlichen Zuschussbetrag von 9.335,06 Euro durch die Stadt
Eschweiler unterstützt. Die anteiligen Mittel aus der Bundesstiftung Frühe
Hilfen werden dabei jährlich zur Verfügung; zuletzt durch Beschluss des
Jugendhilfeausschusses vom 28.01.2021.
Bereits in mehreren
Vorlagen wurde dabei darauf hingewiesen, dass der Familienpatendienst ein
etablierter Bestandteil der Frühen Hilfen und eine effektive Ergänzung der
Präventionskette ist. Dabei sind ehrenamtliche Patendienste nun auch im Rahmen
der Novellierungen durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz im § 20 SGB VIII
und in Verbindung mit der Vermittlung durch eine Erziehungsberatungsstelle als
eigenständige Leistungsnorm fixiert. Ausgehend von dem Abschlussbericht einer
multidisziplinären Arbeitsgruppe im Auftrag des Deutschen Bundestages zur
Situation der rund drei bis vier Millionen Kinder und Jugendliche in
Deutschland mit einem psychisch kranken oder einem suchtkranken Elternteil (der
Abschlussbericht ist unter https://www.ag-kpke.de/ abrufbar), sollen dabei
niedrigschwellige Hilfen gerade für diese Personengruppen zur Verfügung
gestellt werden. Ob und wie der Familienpatendienst des SKF OV Eschweiler in
diese neue Auftragslage eingebunden werden kann, wird nun zukünftig zu
entwickeln sein.
Bzgl. der
inhaltlichen Schwierigkeiten in Hinblick auf die Ausgestaltung des Dienstes im
Rahmen der Pandemie wird zudem auf den anliegenden Sachstandsbericht (Anlage 1)
verwiesen. Zur Werbung neuer Paten und Patinnen wurden zudem mehrere Maßnahmen
durchgeführt; diese sind ebenfalls beigefügt (Anlage 2).
Unabhängig davon ist
es aus Sicht der Verwaltung wichtig, die bisherige Fördersumme in Höhe von
9.335,06 Euro auch im Jahr 2022 an den SKF zur Weiterführung eines
Familienpatendienstes zur Verfügung zu stellen. In Ergänzung zu weiteren
Unterstützungssystemen der Frühen Hilfen hat sich dieses Konzept in der
Verknüpfung von ehrenamtlichen Engagement und professioneller Begleitung
bewährt und etabliert.
Die Haushaltsmittel der Bundesstiftung Frühe Hilfen sind im
Produkt 06 363 01 01 bei den Sachkonten 41410000-Zuweisungen vom Land für lfd.
Zwecke- und 53119000–Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke in jeweils
gleicher Höhe veranschlagt. Insgesamt erhält die Stadt Eschweiler
voraussichtliche Zahlungen aus Mitteln der Bundesstiftung in Höhe von 38.412,-
Euro. Davon werden im Jahr 2022 voraussichtlich insgesamt 33.600,84 Euro an die
StädteRegion Aachen zur Finanzierung des gemeinsamen Familienhebammendienstes
weitergeleitet. Damit stehen aus Mitteln der Bundesstiftung 4.811,16 Euro zur
Weiterleitung an den SKF zur Verfügung. Der voraussichtlich verbleibende
Restbetrag (4.523,90 Euro) kann innerhalb des Produktes 06 363 01 01 gedeckt
werden.