Betreff
Finanzierung des Familienpatendienstes für das Jahr 2022 im Rahmen der Frühen Hilfen
Vorlage
375/21
Aktenzeichen
511
Art
Beschlussfassung öffentlich

Dem Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Ortsverein Eschweiler werden zur Finanzierung des Familienpatendienstes anteilige Mittel aus der Bundesstiftung Frühe Hilfen in Höhe von 9.335,06 Euro für das Jahr 2022 zur Verfügung gestellt

 


Wie zuletzt bereits in der Vorlage 458/20 mitgeteilt, wird der Familienpatendienst des Sozialdienstes katholischer Frauen e.V. Ortsverein Eschweiler (SKF) seit dem Jahr 2014 mit einem jährlichen Zuschussbetrag von 9.335,06 Euro durch die Stadt Eschweiler unterstützt. Die anteiligen Mittel aus der Bundesstiftung Frühe Hilfen werden dabei jährlich zur Verfügung; zuletzt durch Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 28.01.2021.

Bereits in mehreren Vorlagen wurde dabei darauf hingewiesen, dass der Familienpatendienst ein etablierter Bestandteil der Frühen Hilfen und eine effektive Ergänzung der Präventionskette ist. Dabei sind ehrenamtliche Patendienste nun auch im Rahmen der Novellierungen durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz im § 20 SGB VIII und in Verbindung mit der Vermittlung durch eine Erziehungsberatungsstelle als eigenständige Leistungsnorm fixiert. Ausgehend von dem Abschlussbericht einer multidisziplinären Arbeitsgruppe im Auftrag des Deutschen Bundestages zur Situation der rund drei bis vier Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland mit einem psychisch kranken oder einem suchtkranken Elternteil (der Abschlussbericht ist unter https://www.ag-kpke.de/ abrufbar), sollen dabei niedrigschwellige Hilfen gerade für diese Personengruppen zur Verfügung gestellt werden. Ob und wie der Familienpatendienst des SKF OV Eschweiler in diese neue Auftragslage eingebunden werden kann, wird nun zukünftig zu entwickeln sein.

Bzgl. der inhaltlichen Schwierigkeiten in Hinblick auf die Ausgestaltung des Dienstes im Rahmen der Pandemie wird zudem auf den anliegenden Sachstandsbericht (Anlage 1) verwiesen. Zur Werbung neuer Paten und Patinnen wurden zudem mehrere Maßnahmen durchgeführt; diese sind ebenfalls beigefügt (Anlage 2).

Unabhängig davon ist es aus Sicht der Verwaltung wichtig, die bisherige Fördersumme in Höhe von 9.335,06 Euro auch im Jahr 2022 an den SKF zur Weiterführung eines Familienpatendienstes zur Verfügung zu stellen. In Ergänzung zu weiteren Unterstützungssystemen der Frühen Hilfen hat sich dieses Konzept in der Verknüpfung von ehrenamtlichen Engagement und professioneller Begleitung bewährt und etabliert.

 


Die Haushaltsmittel der Bundesstiftung Frühe Hilfen sind im Produkt 06 363 01 01 bei den Sachkonten 41410000-Zuweisungen vom Land für lfd. Zwecke- und 53119000–Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke in jeweils gleicher Höhe veranschlagt. Insgesamt erhält die Stadt Eschweiler voraussichtliche Zahlungen aus Mitteln der Bundesstiftung in Höhe von 38.412,- Euro. Davon werden im Jahr 2022 voraussichtlich insgesamt 33.600,84 Euro an die StädteRegion Aachen zur Finanzierung des gemeinsamen Familienhebammendienstes weitergeleitet. Damit stehen aus Mitteln der Bundesstiftung 4.811,16 Euro zur Weiterleitung an den SKF zur Verfügung. Der voraussichtlich verbleibende Restbetrag (4.523,90 Euro) kann innerhalb des Produktes 06 363 01 01 gedeckt werden.