Anstelle von Frau
Annika Dohmen wird Herr Phil Sommer bis auf Widerruf zum Schriftführer für die
Sitzungen des Kulturausschusses bestellt.
Der zuständige
Fachdezernent wird ermächtigt festzusetzen, welche Schriftführer jeweils zu
amtieren haben.
Aufgrund von personellen Veränderungen ist die Bestellung der im
Beschlussvorschlag genannten Person zum Schriftführer für die Sitzungen des
Kulturausschusses erforderlich.
Bevor der Ausschuss in seiner Sitzung in die weitere Tagesordnung eintritt, ist die/der Schriftführer/in zwecks Protokollierung des weiteren Sitzungsverlaufes zu bestellen. Es empfiehlt sich, für evtl. Vertretungsfälle mehrere Schriftführer zu bestellen.
Die Niederschriften über die Ausschusssitzungen werden von dem Ausschussvorsitzenden und einer/m Schriftführer/in unterzeichnet. Die/Der Schriftführer/in wird von den Ausschussmitgliedern bestellt.
Gesetzliche Grundlage für die Bestimmung der Schriftführer ist § 58 Abs. 7 GO NRW.
keine
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