1. Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Jahresbericht 2020 der Beratungsstelle zur Kenntnis.
2. Er begrüßt die vielfältigen Angebote der Fachstelle.
In § 1 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) ist
festgeschrieben, dass jeder junge Mensch ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf
Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen
Persönlichkeit hat.
Die Erziehungsberatung ist gemäß § 28 SGB VIII die niedrigschwelligste
und kostengünstigste Hilfe im Leistungskatalog der Hilfen zur Erziehung.
Demnach sollen Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei
der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme und
der zugrundeliegenden Faktoren bei der Lösung von Erziehungsfragen, zum
Beispiel bei Trennung und Scheidung, Unterstützung erhalten. Im Zusammenwirken
verschiedener Fachkräfte soll dies unter Anwendung von unterschiedlichen
methodischen Ansätzen geschehen.
Als Grundpfeiler stehen bei der Inanspruchnahme der Hilfe nach wie vor
die Freiwilligkeit, Kostenfreiheit, Schweigepflicht und Unabhängigkeit von
Konfession und Weltanschauung.
Die Beratungsstelle in Eschweiler ist aus dem bestehenden
Unterstützungsangebot für Kinder, Jugendliche und Familien nicht mehr
wegzudenken. Um der Niederschwelligkeit gerecht zu werden, bedarf es
wohnortnaher Standorte.
Grundsätzlich kann man auf das bisher Erreichte für den Bereich der Erziehungsberatung
zufrieden sein, dennoch muss der Blick immer nach vorne gerichtet werden. Das
gute und effiziente Beratungsangebot, das unkompliziert von ratsuchenden
Kindern, Jugendlichen, Eltern und Familien wahrgenommen werden kann, gilt es
immer wieder auszubauen und anzupassen.
Durch die Corona- Pandemie war das Jahr 2020 auch für die
Erziehungsberatung ein Jahr der Herausforderungen.
Das Team musste sich den neuen Herausforderungen stellen und die
Arbeitsorganisation und die Beratungsarbeit anpassen. Viele Familien sind
erschöpft durch den Spagat zwischen Arbeit, Homeoffice, Homeschooling, der
Betreuung der Kindergartenkinder und der Bewältigung des Haushaltes.
So müssen aktuell durch das Hochwasser stark psychisch belastete
Eltern, Kinder und Jugendliche mehr in den Focus genommen werden.
Im Ergebnis ist festzuhalten, dass der Beratungsbedarf auch in Zukunft
vorhanden sein wird.
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