1.
Der Jugendhilfeausschuss nimmt den in der Anlage zu
Sitzungsvorlage Nr. 364/21
dargestellten Konzeptentwurf zur Kenntnis und stellt fest, dass
altersgerechte Beteiligungs- und Beschwerdemöglichkeiten zu einer wesentlichen
Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen sowie zur Stärkung ihrer
Rechte führen.
2. Er empfiehlt daher dem Rat der Stadt
Eschweiler, das von den Jugendämtern in der
Städteregion gemeinschaftlich geplante Pilotprojekt „Gemeinsame Informations- und
Beschwerdestelle/Ombudsstelle für Leistungsberechtigte nach dem
Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) der Jugendämter in der Städteregion Aachen“ zu beschließen und das Jugendamt Eschweiler
zu beauftragen, sich an der Umsetzung des Konzeptes zu beteiligen.
3.
Die Finanzierung
der gemeinsamen Informations- und
Beschwerdestelle/Ombudsstelle
soll über die allgemeine Städteregionsumlage erfolgen.
Darstellung der Sach- und Rechtslage:
Im Rahmen der Qualitätsentwicklung in der Jugendhilfe wurde in
Kooperation mit der „Ombudschaft Jugendhilfe NRW“ in Wuppertal und den
Jugendamtsleitungen in der Städteregion Aachen im Zeitraum zwischen Oktober
2019 und November 2020 ein Konzept zur Einrichtung einer gemeinsamen
Informations- und Beschwerdestelle/Ombudsstelle für das Gebiet der StädteRegion
Aachen entwickelt.
Inzwischen ist mit dem Kinder- und Jugendhilfestärkungsgesetz (KJSG) am
11.06.2021 eine erneute, weitreichende Reform des SGB VIII in Kraft getreten.
Das KJSG sieht unter anderem in § 9a die verpflichtende Einrichtung von
Ombudsstellen vor.
„§ 9a SGB VIII -
Ombudsstellen
In den Ländern wird
sichergestellt, dass sich junge Menschen und ihre Familien zur Beratung sowie
Vermittlung und Klärung von Konflikten im Zusammenhang mit Aufgaben der Kinder-
und Jugendhilfe nach § 2 und deren Wahrnehmung durch die öffentliche und freie
Jugendhilfe an eine Ombudsstelle wenden können. Die hierzu dem Bedarf von
jungen Menschen und ihren Familien entsprechend errichteten Ombudsstellen
arbeiten unabhängig und sind fachlich nicht weisungsgebunden. § 17 Absatz 1 bis
2a des Ersten Buches gilt für die Beratung sowie die Vermittlung und Klärung
von Konflikten durch die Ombudsstellen entsprechend. Das Nähere regelt das
Landesrecht.“
Die Ombudsstelle
ist eine externe Beschwerdestelle für Kinder, Jugendliche und
Erwachsene, die Anspruch auf Leistungen nach dem SGB VIII haben und sich bei
der Leistungsgewährung durch einen öffentlichen Jugendhilfeträger oder bei der
Leistungserbringung durch einen freien Jugendhilfeträger subjektiv nicht
ausreichend beteiligt, beraten, betreut und beschieden fühlen. Sie steht für
Beschwerden aus allen Leistungsbereichen der Kinder- und Jugendhilfe zur
Verfügung.
Durch die jetzt erfolgte gesetzliche Regelung ist nicht mehr über das Ob,
sondern nur über das Wie der Einrichtung einer Ombudsstelle zu entscheiden. Die
Leitungen der Jugendämter in der StädteRegion Aachen halten es aus fachlicher
Sicht für sinnvoll, in der Städteregion Aachen eine gemeinsame,
unabhängige Informations- und Beschwerdestelle/Ombudsstelle für junge Menschen
und Leistungsberechtigte in der Kinder- und Jugendhilfe zu etablieren.
Sie soll einen zweigliedrigen Aufbau erhalten, der aus einer
Geschäftsstelle mit hauptamtlichen ombudschaftlichen Berater*innen, sowie
ehrenamtlich tätigen regionalen Ansprechpersonen besteht. Die
Geschäftsstelle/Anlaufstelle soll professionell besetzt sein (2x 0,5 VzÄ
Fachkräfte der Sozialen Arbeit und 0,5 VzÄ Verwaltung/Sachbearbeitung). Die
tätigen ehrenamtlichen Ombudsfrauen bzw. -männer wirken als unmittelbare
Berater*innen für junge Menschen, Familien und andere Leistungsberechtigte.
Die ombudschaftliche Beratungsarbeit wird von einem Beirat, der
paritätisch aus Mitarbeiter*Innen aus Jugendämtern, freien Trägern sowie
weiteren, externen Akteuren (z.B. Polizei/KK44-Vorbeugung,
Familienrichter*innen, KatHo- Aachen u.a.) besteht, fachlich weiterentwickelt,
begleitet und gefördert. Der Beirat besteht aus insgesamt neun Personen (drei
Mitarbeiter*innen, die beim öffentlichen Träger beschäftigt sind, drei
Mitarbeiter*Innen, die bei einem freien Träger der Jugendhilfe angestellt sind
und drei externe Berater*Innen). Die Träger/externen Berater*innen müssen ihren
Sitz in der StädteRegion Aachen haben.
Der Beirat der Informations- und Beschwerdestelle/Ombudstelle berät und
unterstützt bei der Einrichtung und der Umsetzung des Konzeptes. Er überwacht
die Neutralität, Objektivität und Unabhängigkeit. Er befasst sich auch mit Beschwerden von Betroffenen grundsätzlicher
Art, die sich gegen die Informations- und Beschwerdestelle/Ombudsstelle selbst richten.
Für die Pilotphase ist beabsichtigt, dass die Beschwerdestelle räumlich
einer Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche der StädteRegion
Aachen zugeordnet wird. Da es sich hierbei lediglich um eine räumliche Nähe,
nicht jedoch um eine fachliche, inhaltliche und organisatorische Vermischung
von Angeboten handelt, ist die erforderliche Unabhängigkeit der Ombudsstelle
gewährleistet.
Die Pilotphase ist für einen Zeitraum von drei Jahren konzipiert und soll
anschließend evaluiert werden.
Zur Gründung der Ombudsstelle soll zwischen den beteiligten Kommunen bzw.
ihren Jugendämtern eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung geschlossen werden.
Die
Finanzierung erfolgt im Umlageverfahren. Bei positiver Beschlussfassung durch
die Politik sind im Entwurf für die Haushaltssatzung 2022 der StädteRegion
Aachen vorbehaltlich der Beratungen und Beschlussfassung über die
Haushaltssatzung 2022 für Personal- und Sachkosten 100.000,-
€ pro Jahr zu berücksichtigen.
Weitere Kosten entstehen der Stadt
Eschweiler nicht.
Rechtslage:
Der Aufbau
einer Ombudsstelle ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe und trägt aktiv zur
Sicherstellung des Kindeswohls bei. Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich aus
§ 9a Kinder- und
Jugendhilfestärkungsgesetz (KJSG).
Altersgerechte
Beteiligungs- und Beschwerdemöglichkeiten tragen zu
einer wesentlichen Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen sowie
zur Stärkung ihrer Rechte bei.