Betreff
Aufholen nach Corona
Vorlage
361/21
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 


 

Im Rahmen des Förderprogramms des Landes NRW „Aufholen nach Corona“ ist das Jugendamt der Stadt Eschweiler mit einer Fördersumme i.H.v. 105.948,90 € bedacht worden. Die zur Verfügung stehenden Mittel müssen bis zum 31.12.2021 verausgabt sein.

 

Ziel des Aktionsprogramms im Bereich der Jugendhilfe in NRW ist es, für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene nach den langen Kontaktbeschränkungen seit März 2020 in den Jahren 2021 und 2022 Angebote der Jugendförderung (§§ 11, 12, 13, 13a SGB VIII) neu auf den Weg zu bringen, die bestehenden Angebote der öffentlichen und der freien Träger der Jugendhilfe quantitativ auszubauen oder auch qualitativ zu verbessern. Die Nachwirkungen der Corona Pandemie, insbesondere die bestehenden Ungleichheiten und Benachteiligungen bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, sollen mit unterschiedlichen Maßnahmen abgemildert werden.

 

Die Förderung erfolgt in Form von fachbezogenen Pauschalen, die den Kommunen als öffentliche Träger der Jugendhilfe zum eigenverantwortlichen Mitteleinsatz für die freie und öffentliche Jugendhilfe zur Verfügung gestellt wurden.

 

Förderfähig sind Aktivitäten der freien und der öffentlichen Jugendhilfe. Das Jugendamt hat hier die Aufgabe, dem Bedarf der jungen Menschen entsprechend der Leistungen und Angebote der freien Jugendhilfe zu fördern bzw. selbst — wenn kein freier Träger zur Verfügung steht — eigene Leistungen und Angebote vorzuhalten.

 

Im Übergang von der Schule in den Beruf sollen Leistungen der Jugendsozialarbeit für junge Menschen mit individuellen Beeinträchtigungen und / oder sozialen Benachteiligungen gefördert werden, für die sozialpädagogische Hilfen zur Kompensation coronabedingter Benachteiligungen benötigt werden, z.B. bei Schulmüdigkeit oder bei der Unterstützung im Übergang von der Schule in Ausbildung, Beruf etc.

 

Das Bundesprogramm gliedert sich in zwei Teile, einen schulischen und einen außerschulischen Teil. Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sollen nach der langen Zeit der Einschränkungen während der Pandemie neben der Kompensation schulischer Benachteiligungen und von Lernrückständen Gelegenheiten zum sozialen Lernen und Erholungsangebote ermöglicht werden.

 

Die Stadt Eschweiler kann damit Angebote freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe in folgenden Bereichen fördern:

  • Angebote der Jugendsozialarbeit
  • Angebote der sozialen Arbeit an Schulen
  • Plätze für junge Freiwillige im Freiwilligen Sozialen Jahr und im Freiwilligen Ökologischen Jahr an Schulen und in Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe
  • Angebote der außerschulischen Jugendarbeit mit dem Charakter des gemeinsamen sozialen und kulturellen Erlebens
  • Jugendfreizeitangebote
  • internationale Jugendbegegnungen
  • Wochenend- und Ferienfreizeiten
  • nichtkommerzielle Jugendreisen

 

Mit Stand vom 15.10.2021 konnten folgende Projekte und Maßnahmen aus Mitteln des Förderprogramms „Aufholen nach Corona“ umgesetzt werden:

 

 

LfdNr

Träger

Projekt

1

B-PLAN Büro Dr. Joussen

"Mein Eschweiler 2030"

2

Generationen Gemeinsam e.V.

Bildungswerkstatt Eschweiler

3

Malteser Hilfsdienst Eschweiler

Amelandfahrt in den Herbstferien

4

Netzwerk Flügelschlag

Zirkusprojekt

5

Förderverein Realschule Patternhof

Spielgeräte für die Freizeitgestaltung an der Realschule

6

Förderverein Gesamtschule Eschweiler

Theaterprojekt

7

Netzwerk Flügelschlag, Quartiersmanagement Eschweiler-West

Tagesausflüge in den Herbstferien

8

Jugendamt/ Mobile Jugendarbeit

Jugendfahrt nach Hamburg (Nachholtermin aus 2020)

9

Jugendamt/ Spiel- und Lernstube

Ferienspiele in den Herbstferien

10

Jugendamt

Ausweitung des Projekts „Produktionsschule“

11

Kinder- und Jugendzentrum St. Peter & Paul

Projekt „Raum für Kunst“

12

Kinder- und Jugendzentrum St. Peter & Paul

Projekt „Raum für Lernen“

13

Kinder- und Jugendzentrum St. Peter & Paul

Projekt „Raum für moderne Medien“

14

Kinder- und Jugendzentrum St. Peter & Paul

Projekt „Raum für Nähen“

15

Jugendamt/ Mobile Jugendarbeit

Ausstattung Jugendtreff/Jugendmobil

16

Kindergarten St. Antonius von Padua

Projekt „Trommelreise“

17

Familienzentrum St. Peter & Paul

Projekt „Trommelreise“

 

Ausblick 2022:

Das Land NRW stellt für das Jahr 2022 weitere Mittel im Rahmen des Förderprogramms „Aufholen nach Corona“ i.H.v. 211.897,79 € in Aussicht. Diese Mittel sollen für Projekte und Maßnahmen gem. §§ 11-13 SGB VIII erneut auch freien Trägern und Jugendverbänden zur Verfügung stehen.

 


 

Im Rahmen des Förderprogramms „Aufholen nach Corona“ standen Mittel für die Durchführung der v.g. Maßnahmen in Höhe von 105.948,90 € im Haushaltsjahr 2021 zur Verfügung. Sie wurden im Produkt 063630101 auf dem Sachkonto 41410000 - Zuweisungen u. Zuschüsse vom Land f. lfd. Zwecke - vereinnahmt und vom Sachkonto 53118350 - Zuschüsse Förderprogramme und Projekte – verausgabt.

 


 

Die Projektkoordination sowie die Prüfung der Anträge innerhalb der Verwaltung erfolgte durch das A 51, Abteilung 510 - Kinder- und Jugendförderung.