Hochwasserbedingte Mehrausgaben, die für die Zeit der Beschulung der
Kinder am Standort der ehemaligen Realschule in Würselen den Sorgeberechtigten
zur Beförderung der Schüler*innen der Realschule Patternhof bis zum Bushof
entstehen, werden von der Stadt Eschweiler auf Antrag der Sorgeberechtigten in
analoger Anwendung der Schülerfahrkostenverordnung NW für die Bereitstellung
von School-&Funtickets übernommen.
Damit einhergehend ist für alle Antragsteller die Übernahme des jeweils
mit der Inanspruchnahme des School-&Funtickets zu leistenden Eigenanteils
verbunden.
Das Gebäude der
Realschule Patternhof kann aufgrund der Folgen der Flutkatastrophe im Juli d.J.
nicht genutzt werden. Daher findet der Schulbetrieb seit Beginn des laufenden
Schuljahres in der ehemaligen Realschule der Stadt Würselen in der Tittelstraße
statt.
Der Schulträger ist
gemäß § 5 der Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) NW zur Übernahme der
Schülerfahrkosten verpflichtet, wenn der Schulweg in der einfachen Entfernung
für die Schüler*innen der Sekundarstufe I mehr als 3,5 km beträgt. Dies ist unstreitig
für alle Eschweiler Schüler*innen, die in Würselen die Schule besuchen, der
Fall.
Da die Nutzung des
normalen Linienverkehrs der ASEAG
aufgrund des damit verbundenen Zeitaufwands allerdings nach Auffassung
der Verwaltung für die Schüler*innen unzumutbar wäre, wurde seitens der Verwaltung die ASEAG
beauftragt, einen Schüler-Shuttle ausschließlich für die Schüler*innen der
Realschule Patternhof einzurichten. Auf die diesbezgl. im nicht-öffentlichen
Teil der Ratssitzung im September 2021 unter VV 295/21 behandelten
Verwaltungsvorlage wird verwiesen.
Die ASEAG hat diesen
Shuttle aus organisatorischen Gründen allerdings nur ab Eschweiler Bushof
angeboten und nicht ab dem Schulstandort Realschule Patternhof.
Infolge dessen
müssen alle Schüler*innen bis zum Bushof gelangen, um von dort den Shuttle zu
nutzen. Von den 844 Schülerinnen und Schülern der Realschule Patternhof hatten
bereits zum Schuljahresbeginn 210 Kinder eine Anspruchsberechtigung für ein
School- & Funticket . 634 Kinder bewältigten den Schulweg zu Fuß, mit dem
Fahrrad oder anderweitig.
Da die Schüler*innen
nunmehr in Eigenregie zum Bushof gelangen mussten, hat die Verwaltung nach
vorheriger Abstimmung mit der Bezirksregierung bisher den Bushof als fiktiven
neuen Schulstandort festgelegt, so dass schülerfahrkostenrechtlich für jeden
Schüler/jede Schülerin, der/die bis zum Bushof einen Fußweg von mehr als 3,5 km
zurücklegen muss, ein School- &Funticket bewilligt wurde. Bisher wurden 19
Anträge positiv beschieden und 6 mangels vorliegender Voraussetzungen
abgelehnt.
Bei der Verwaltung
haben insofern sechs Familien um Übernahme der Kosten gebeten, die mangels
vorliegender Anspruchsvoraussetzungen eine Ablehnung erfahren haben.
Eine weitere Familie
mit drei Kindern, die bis auf die schulische Betroffenheit weder persönlich von
der Flut betroffen ist noch in finanziellen Schwierigkeiten zu stecken
scheinen, beantragte die Übernahme der mit der Bewilligung der
School-&Funtickets verbundenen Eigenanteile für zwei ihrer Kinder. Mangels
Rechtsgrundlage wurde dies von der Verwaltung abgelehnt. Die Familie begründet
ihren Antrag damit, dass es sich hierbei um flutkatastrophenbedingte
Zusatzkosten handelt, die sie ohne die Flut nicht hätte und die Kinder den mit
den Tickets verbundenen Freizeitwert nicht benötigen.
Zudem hat sich die
Schulpflegschaft der Realschule dafür eingesetzt, dass die Eltern der
Realschüler/innen ein kostengünstigeres Angebot erhalten zur Finanzierung der
Schülerbeförderungskosten mit der Begründung, dass viele Kinder bisher mit dem
Fahrrad zur Realschule Patternhof gefahren seien. Aus Angst, dass das Rad am
Bushof gestohlen werde, da es nicht sicher abgestellt werden könne, seien die
Kinder auf die Nutzung des ÖPNV angewiesen, auch wenn die 3,5 km-Grenze
unterschritten sei.
Die Verwaltung hat
daraufhin die ASEAG um Prüfung gebeten, ob die Möglichkeit bestehe, allen
Schüler*innen der Realschule das Angebot zu unterbreiten, allein auf der
Grundlage des Schülerausweises kostenlos die Busse im Linienverkehr im
Stadtgebiet Eschweiler zu nutzen, um vor Schulbeginn und nach Schulschluss die
Strecke von zu Hause bis zum Bushof und zurück für sie kostenlos zu bewältigen,
solange die Schule flutschadenbedingt nach Würselen ausgelagert ist. Die ASEAG
hat daraufhin mitgeteilt, dass eine kostenlose Beförderung nicht angeboten
werden könne, wohl aber das Angebot eines Sondertarifs unterbreitet. Analog zum
Tarif des sog. Fun-Tickets, das normalerweise nur in der Freizeit zur Nutzung
des ÖPNV berechtigt, könnten die Realschüler*innen dann den ÖPNV auch zur
Bewältigung des Schulwegs nutzen zu einem Einzelpreis von 20,80 € und im Abo
17.62 € pro Monat. Das Ticket ist im Standard montags bis freitags ab 14 Uhr
und am Wochenende sowie an Feiertagen ganztägig im gesamten AVV-Gebiet gültig,
ebenso in den Ferien. Seitens der Verwaltung bestanden Bedenken, dieses Angebot
ausschließlich den Realschülerinnen und –schülern zu unterbreiten, da damit
eine Ungleichbehandlung für alle anderen Schülerinnen und Schüler verbunden
wäre, die ggf. auch von der Flutkatastrophe betroffen sind, aber nicht die
Realschule besuchen. Auf Anfrage der Verwaltung, ob dieses Angebot allen
Eschweiler Schülerinnen und Schülern unterbreitet werden könnte, erhielt die
Verwaltung eine Ablehnung. Daher wurde das Angebot zunächst nicht weiter
betrachtet.
Die
CDU-Stadtratsfraktion beantragte nun mit dem als Anlage beigefügten
Schreiben vom 24.09.2021, dass die Stadt Eschweiler die neu entstandenen
Schülerbeförderungskosten für alle Familien übernehmen möge, deren Kinder die
Realschule besuchen. Inhaltlich wird auf den Antrag verwiesen.
Dem Antragsbegehren
wäre mit der Inanspruchnahme des Fun-Ticket-Angebotes der ASEAG nicht genüge
getan.
Nach nochmaliger
Prüfung kommt die Verwaltung zu dem Schluss, dass in analoger Anwendung von § 5
i.V.m. § 7 der SchfkVO, nachdem grundsätzlich ein Anspruch auf Übernahme
der notwendigen Kosten für die Beförderung von Schüler*innen dann besteht, wenn
der kürzeste Schulweg zwischen Wohnung und Unterrichtsort 3,5 km überschreitet,
für alle Realschüler*innen ein Anspruch auf Übernahme der Beförderungskosten
begründet werden kann. Dabei ist ein Anspruch für die wirtschaftlichste
Beförderung begründbar. Die wirtschaftlichste Beförderung in der Stadt
Eschweiler für Schüler*innen der Sekundarstufe I stellt die Nutzung des
School-&Funtickets dar.
Seitens der
Verwaltung wird daher vorgeschlagen, die Kosten für die Ausstellung von
School-&Funtickets für alle Realschüler*innen auf Antrag zu
übernehmen, verbunden mit dem von den Antragstellern zu zahlenden Eigenanteil,
der für das erste Kind aktuell 14 Euro und für das zweite 7 Euro beträgt. Jedes
weitere Kind ist beitragsfrei.
Die seitens der
Verwaltung erteilten Ablehnungen wären somit zurückzuziehen. Die Ausstellung
der von der ASEAG angebotenen Funtickets wären nicht erforderlich.
Diese Vorgehensweise
wäre für den Schulträger kostenneutral und aus Sicht der Verwaltung mit dem
bestehenden Vertrag, der mit der ASEAG geschlossen wurde, vereinbar. Die
Vorgehensweise wurde mit der ASEAG abgestimmt und bestätigt, dass die Umsetzung
für den Schulträger kostenneutral ist.
Diese Vorgehensweise
verbietet dem Schulträger selbstverständlich nicht, Härtefallregelungen zu
treffen für Einzelfälle, die beispielsweise durch die Auswirkungen der
Flutkatastrophe persönlich derart stark betroffen sind, dass selbst die
Übernahme des Eigenanteils eine große Belastung darstellen würde.
Die Umsetzung des Verwaltungsvorschlags wäre kostenneutral.
Die Umsetzung des
Verwaltungsvorschlags löst einen Personalmehraufwand aus im Amt für Schulen,
Sport und Kultur.