Betreff
Erstattung von hochwasserbedingten neuen Belastungen und Zusatzkosten für Familien durch notwendig gewordenen Kauf von School &Fun-Tickets für Schüler*innen der Realschule Patternhof; hier: Antrag der CDU-Stadtratsfraktion vom 24.09.2021
Vorlage
360/21
Art
Beschlussfassung öffentlich

Hochwasserbedingte Mehrausgaben, die für die Zeit der Beschulung der Kinder am Standort der ehemaligen Realschule in Würselen den Sorgeberechtigten zur Beförderung der Schüler*innen der Realschule Patternhof bis zum Bushof entstehen, werden von der Stadt Eschweiler auf Antrag der Sorgeberechtigten in analoger Anwendung der Schülerfahrkostenverordnung NW für die Bereitstellung von School-&Funtickets übernommen.

 

Damit einhergehend ist für alle Antragsteller die Übernahme des jeweils mit der Inanspruchnahme des School-&Funtickets zu leistenden Eigenanteils verbunden.

 


Das Gebäude der Realschule Patternhof kann aufgrund der Folgen der Flutkatastrophe im Juli d.J. nicht genutzt werden. Daher findet der Schulbetrieb seit Beginn des laufenden Schuljahres in der ehemaligen Realschule der Stadt Würselen in der Tittelstraße statt.

 

Der Schulträger ist gemäß § 5 der Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) NW zur Übernahme der Schülerfahrkosten verpflichtet, wenn der Schulweg in der einfachen Entfernung für die Schüler*innen der Sekundarstufe I mehr als 3,5 km beträgt. Dies ist unstreitig für alle Eschweiler Schüler*innen, die in Würselen die Schule besuchen, der Fall.

 

Da die Nutzung des normalen Linienverkehrs der ASEAG  aufgrund des damit verbundenen Zeitaufwands allerdings nach Auffassung der Verwaltung für die Schüler*innen unzumutbar wäre,  wurde seitens der Verwaltung die ASEAG beauftragt, einen Schüler-Shuttle ausschließlich für die Schüler*innen der Realschule Patternhof einzurichten. Auf die diesbezgl. im nicht-öffentlichen Teil der Ratssitzung im September 2021 unter VV 295/21 behandelten Verwaltungsvorlage wird verwiesen.

Die ASEAG hat diesen Shuttle aus organisatorischen Gründen allerdings nur ab Eschweiler Bushof angeboten und nicht ab dem Schulstandort Realschule Patternhof.

 

Infolge dessen müssen alle Schüler*innen bis zum Bushof gelangen, um von dort den Shuttle zu nutzen. Von den 844 Schülerinnen und Schülern der Realschule Patternhof hatten bereits zum Schuljahresbeginn 210 Kinder eine Anspruchsberechtigung für ein School- & Funticket . 634 Kinder bewältigten den Schulweg zu Fuß, mit dem Fahrrad oder anderweitig.

 

Da die Schüler*innen nunmehr in Eigenregie zum Bushof gelangen mussten, hat die Verwaltung nach vorheriger Abstimmung mit der Bezirksregierung bisher den Bushof als fiktiven neuen Schulstandort festgelegt, so dass schülerfahrkostenrechtlich für jeden Schüler/jede Schülerin, der/die bis zum Bushof einen Fußweg von mehr als 3,5 km zurücklegen muss, ein School- &Funticket bewilligt wurde. Bisher wurden 19 Anträge positiv beschieden und 6 mangels vorliegender Voraussetzungen abgelehnt.

 

Bei der Verwaltung haben insofern sechs Familien um Übernahme der Kosten gebeten, die mangels vorliegender Anspruchsvoraussetzungen eine Ablehnung erfahren haben.

 

Eine weitere Familie mit drei Kindern, die bis auf die schulische Betroffenheit weder persönlich von der Flut betroffen ist noch in finanziellen Schwierigkeiten zu stecken scheinen, beantragte die Übernahme der mit der Bewilligung der School-&Funtickets verbundenen Eigenanteile für zwei ihrer Kinder. Mangels Rechtsgrundlage wurde dies von der Verwaltung abgelehnt. Die Familie begründet ihren Antrag damit, dass es sich hierbei um flutkatastrophenbedingte Zusatzkosten handelt, die sie ohne die Flut nicht hätte und die Kinder den mit den Tickets verbundenen Freizeitwert nicht benötigen.

 

Zudem hat sich die Schulpflegschaft der Realschule dafür eingesetzt, dass die Eltern der Realschüler/innen ein kostengünstigeres Angebot erhalten zur Finanzierung der Schülerbeförderungskosten mit der Begründung, dass viele Kinder bisher mit dem Fahrrad zur Realschule Patternhof gefahren seien. Aus Angst, dass das Rad am Bushof gestohlen werde, da es nicht sicher abgestellt werden könne, seien die Kinder auf die Nutzung des ÖPNV angewiesen, auch wenn die 3,5 km-Grenze unterschritten sei.

 

Die Verwaltung hat daraufhin die ASEAG um Prüfung gebeten, ob die Möglichkeit bestehe, allen Schüler*innen der Realschule das Angebot zu unterbreiten, allein auf der Grundlage des Schülerausweises kostenlos die Busse im Linienverkehr im Stadtgebiet Eschweiler zu nutzen, um vor Schulbeginn und nach Schulschluss die Strecke von zu Hause bis zum Bushof und zurück für sie kostenlos zu bewältigen, solange die Schule flutschadenbedingt nach Würselen ausgelagert ist. Die ASEAG hat daraufhin mitgeteilt, dass eine kostenlose Beförderung nicht angeboten werden könne, wohl aber das Angebot eines Sondertarifs unterbreitet. Analog zum Tarif des sog. Fun-Tickets, das normalerweise nur in der Freizeit zur Nutzung des ÖPNV berechtigt, könnten die Realschüler*innen dann den ÖPNV auch zur Bewältigung des Schulwegs nutzen zu einem Einzelpreis von 20,80 € und im Abo 17.62 € pro Monat. Das Ticket ist im Standard montags bis freitags ab 14 Uhr und am Wochenende sowie an Feiertagen ganztägig im gesamten AVV-Gebiet gültig, ebenso in den Ferien. Seitens der Verwaltung bestanden Bedenken, dieses Angebot ausschließlich den Realschülerinnen und –schülern zu unterbreiten, da damit eine Ungleichbehandlung für alle anderen Schülerinnen und Schüler verbunden wäre, die ggf. auch von der Flutkatastrophe betroffen sind, aber nicht die Realschule besuchen. Auf Anfrage der Verwaltung, ob dieses Angebot allen Eschweiler Schülerinnen und Schülern unterbreitet werden könnte, erhielt die Verwaltung eine Ablehnung. Daher wurde das Angebot zunächst nicht weiter betrachtet.

 

Die CDU-Stadtratsfraktion beantragte nun mit dem als Anlage beigefügten Schreiben vom 24.09.2021, dass die Stadt Eschweiler die neu entstandenen Schülerbeförderungskosten für alle Familien übernehmen möge, deren Kinder die Realschule besuchen. Inhaltlich wird auf den Antrag verwiesen.

 

Dem Antragsbegehren wäre mit der Inanspruchnahme des Fun-Ticket-Angebotes der ASEAG nicht genüge getan.

 

Nach nochmaliger Prüfung kommt die Verwaltung zu dem Schluss, dass in analoger Anwendung von § 5 i.V.m. § 7 der SchfkVO, nachdem grundsätzlich ein Anspruch auf Übernahme der notwendigen Kosten für die Beförderung von Schüler*innen dann besteht, wenn der kürzeste Schulweg zwischen Wohnung und Unterrichtsort 3,5 km überschreitet, für alle Realschüler*innen ein Anspruch auf Übernahme der Beförderungskosten begründet werden kann. Dabei ist ein Anspruch für die wirtschaftlichste Beförderung begründbar. Die wirtschaftlichste Beförderung in der Stadt Eschweiler für Schüler*innen der Sekundarstufe I stellt die Nutzung des School-&Funtickets dar.

 

Seitens der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, die Kosten für die Ausstellung von School-&Funtickets für alle Realschüler*innen auf Antrag zu übernehmen, verbunden mit dem von den Antragstellern zu zahlenden Eigenanteil, der für das erste Kind aktuell 14 Euro und für das zweite 7 Euro beträgt. Jedes weitere Kind ist beitragsfrei.

 

Die seitens der Verwaltung erteilten Ablehnungen wären somit zurückzuziehen. Die Ausstellung der von der ASEAG angebotenen Funtickets wären nicht erforderlich.

 

Diese Vorgehensweise wäre für den Schulträger kostenneutral und aus Sicht der Verwaltung mit dem bestehenden Vertrag, der mit der ASEAG geschlossen wurde, vereinbar. Die Vorgehensweise wurde mit der ASEAG abgestimmt und bestätigt, dass die Umsetzung für den Schulträger kostenneutral ist.

 

Diese Vorgehensweise verbietet dem Schulträger selbstverständlich nicht, Härtefallregelungen zu treffen für Einzelfälle, die beispielsweise durch die Auswirkungen der Flutkatastrophe persönlich derart stark betroffen sind, dass selbst die Übernahme des Eigenanteils eine große Belastung darstellen würde.

 


Die Umsetzung des Verwaltungsvorschlags wäre kostenneutral.

 


Die Umsetzung des Verwaltungsvorschlags löst einen Personalmehraufwand aus im Amt für Schulen, Sport und Kultur.