Betreff
21. Änderung des Flächennutzungsplans – Auestraße –;
hier: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses
Vorlage
342/21
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Beschluss zur Aufstellung der 21. Änderung des Flächennutzungsplans – Auestraße – gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 31.10.2019 mit dem in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich wird aufge-hoben.

 


Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Eschweiler hat in seiner Sitzung am 31.10.2019 die Aufstellung der 21. Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen (VV 308/19). Die Planung hat das Ziel verfolgt, die planungsrechtlichen Voraus­setzungen für eine zusätzliche Gewerbefläche an der Auestraße mit einer Fläche von ca. 1,48 ha zu schaffen. Hintergrund ist die Absicht des Grundstückseigentümers, dort einen Gewerbebetrieb zu errichten. Hierzu ist die Änderung der Flächennutzungs­plandarstellung von ‚Grünfläche‘ in ‚gewerbliche Baufläche‘ erforderlich.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom 06.12.2019 bis zum 20.12.2019 durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden parallel gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.

Es sind mehrere Stellungnahmen von Anwohnern eingegangen, die sich negativ zur geplanten Gewerbe­entwicklung geäußert haben. Die eingegangenen Äußerungen beinhalten im Wesentlichen einen Nutzungs­konflikt zwischen der geplanten gewerblichen Baufläche und der vorhandenen angrenzenden Wohnnutzung, die Überplanung von wohnortnahen Grünflächen und die mit einer Gewerbeentwicklung verbundenen Verkehrs- und Schallimmissionen.

Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange betreffen im Wesentlichen Anregungen zu möglichen Kampfmitteln und militärischen Einrichtungen aus dem 2. Weltkrieg, den Schutz des Gewässers „Auebach", den Immissionsschutz und weitere Umweltaspekte wie Arten- und Bodenschutz sowie Versorgungs-/ Telekommunikationsanlagen.

Die Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden dem Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss zur Beschlussfassung vor­gelegt (VV 041/21). Der Ausschuss hat den Beschlussvorschlag der Verwaltung zu den Ergebnissen der frühzeitigen Beteiligung und zur öffentlichen Auslegung in seiner Sitzung am 11.02.2021 einstimmig abgelehnt.

Mit dieser Ablehnung ist die Grundlage und Legitimation entfallen, das Verfahren zur 21. Änderung des Flächennutzungsplans fortzuführen. Um Rechtsklarheit zu schaffen, empfiehlt die Verwaltung, den Aufstellungs­beschluss vom 31.10.2019 zur 21. Änderung des Flächennutzungsplans aufzuheben.

Hochwasser

Teile des Plangebietes wurden durch das Hochwasser am 14./15. Juli 2021 überschwemmt (siehe folgende Abbildung). Die Inde ist vom Plangebiet ca. 250 m entfernt.

Überflutete Fläche 14./15.07.2021 (Quelle: InkasPortal, StädteRegion Aachen)

 


Das Bauleitplanverfahren war haushaltsrechtlich nicht relevant, anfallende Kosten trug der Antragsteller.

 


Die Aufstellung des vorbereitenden Bauleitplans hat als Pflichtaufgabe der Kommune Arbeitskraft in der Abtei-lung 610 gebunden.