Betreff
Optimierung des Schülertransportes der Grundschulkinder von Weisweiler nach Aldenhoven- Antrag der CDU-Fraktion vom 24.09.2021
Vorlage
341/21
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 


Mit dem als Anlage beigefügten Schreiben vom 24.09.2021 beantragte die CDU-Fraktion eine Optimierung des Bustransportes der Grundschulkinder von Weisweiler nach Aldenhoven durch eine Erhöhung der Buskapazitäten und Sitzmöglichkeiten sowie eine dadurch erreichte Verringerung der Anzahl von Personen pro Bus- möglichst aufgestockt um die Hälfte der jetzigen Marge.

 

Bis zu den Herbstferien 2021 wurden die Schülerinnen und Schüler der GGS Weisweiler mit vier Bussen von der Festhalle Weisweiler zur Grundschule nach Aldenhoven befördert. Die Busse waren mit jeweils 36-39 Sitzplätzen ausgestattet, somit standen insgesamt ca. 150 Sitzplätze für insgesamt 204 SchülerInnen zur Verfügung. Da die Schülerbeförderung analog zum Linienbusverkehr erfolgt, besteht rechtlich keine Verpflichtung, für jedes Kind einen Sitzplatz vorzuhalten. Nach § 43 Personenbeförderungsgesetz ist der Schülerspezialverkehr eine Sonderform des Linienverkehrs. Gemäß § 22 Verordnung über den Betrieb von Kraftunternehmen im Personenverkehr gibt es keine Verpflichtung dafür, dass jedes Kind bei Nutzung des Schülerspezialverkehrs einen Sitzplatz haben muss, so dass die Schüler auch stehend befördert werden dürfen. Ein Bus mit 39 Sitzplätzen hat zudem 63 Stehplätze, wobei sich die Anzahl der zulässigen Stehplätze grds. nach dem zulässigen Gesamtgewicht richtet. Um Grundschüler stehend befördern zu dürfen, müssen Haltevorrichtungen in den Bussen so niedrig vorhanden sein, dass Grundschüler sich daran festhalten können. In den Bussen des beauftragten Unternehmens Thoma sind diese Griffe an den Sitzen in entsprechender zulässiger Höhe vorhanden. Insofern fand die Beförderung der Schüler bis zu den Herbstferien rechtskonform statt.

Vor dem Hintergrund der pandemiegebotenen Abstandswahrungen wurden die rechtlich möglichen Buskapazitäten auch bis zu den Herbstferien deutlich unterschritten. Zudem teilten sich häufig drei Kinder eine Zweiersitzbank, so dass bei den seitens der Verwaltung vorgenommenen Kontrollen kaum ein Kind stehend befördert wurde.

Dennoch äußerten sich immer wieder Eltern sowohl dem Schulträger als auch der Schule gegenüber besorgt darüber, dass ihren Grundschulkindern ein stehender Transport zugemutet wird und zeigten hierfür wenig Verständnis. Auch wenn es an einer rechtlichen Verpflichtung zur Bereitstellung eines Sitzplatzes fehlt, wird es seitens des Schulträgers als vertretbar erachtet, in dieser speziellen Situation der Auslagerung der Schule über einen längeren Zeitraum von der strikten Anwendung der gesetzlichen Vorgaben abzuweichen und eine großzügigere Handhabung zu praktizieren. Gerade vor dem Hintergrund, dass die Kinder über einen längeren Zeitraum hinweg täglich auf den Bus angewiesen sind und mit Blick auf das Alter und die Reife von Grundschülerinnen und –schülern hat die Verwaltung entschieden, entsprechend des Antrags der CDU-Stadtratsfraktion zur Entzerrung der Situation und zur Sicherstellung eines Sitzplatzes für jedes Kind, ab dem 25.10.2021 einen zusätzlichen Gelenkbus zur Schülerbeförderung einzusetzen.

Bisher wurden die Schülerinnen und Schüler aus Hücheln, die den Schülerspezialverkehr zur Festhalle nutzten, zuerst abgeholt und befanden sich somit bereits in den Bussen, die am Sammelpunkt Festhalle eintrafen. Zur Entspannung der Situation werden die Kinder aus Hücheln ab dem 25.10.2021 durch den Schülerspezialverkehr abgeholt und ohne Zwischenstopp an der Festhalle sofort nach Aldenhoven befördert, sodass die anderen vier Busse an der Festhalle komplett für die zusteigenden Schülerinnen und Schüler zur Verfügung stehen. Somit steht ab dem 25.10.2021 allen Schülerinnen und Schülern ein Sitzplatz zur Verfügung und eine Entzerrung der Schülerbeförderung nach Aldenhoven ist damit gegeben.

   


Da die Aufwendungen in direktem Zusammenhang mit der Flutkatastrophe vom 14./15.07.2021 stehen, wird im Rahmen der Wiederaufbauhilfe des Landes Nordrhein-Westfalen eine entsprechende Förderung beantragt. Zum jetzigen Zeitpunkt kann allerdings noch keine verbindliche Aussage darüber getroffen werden, in welcher Höhe diese Aufwendungen als förderfähig anerkannt werden. Die zusätzlichen Kosten werden durch das

Busunternehmen mit 350,00 € zzgl. MwSt. pro Schultag berechnet (56.175,00 € bis zum Schuljahresende 2021/2022).


Keine personellen Auswirkungen.