Betreff
Gewährung von Zuschüssen zur Förderung des Sports; hier: Beschluss über den Antrag der Ambrosiusschützengesellschaft Hücheln e.V.
Vorlage
330/21
Art
Beschlussfassung öffentlich

Variante A:

Die Förderanträge der dem Stadtsportverband angehörigen Vereine, werden vorranging geprüft und die entsprechende Förderung ausgezahlt. Das dann noch verfügbare Budget soll als Zuschuss an die Ambrosiusschützengesellschaft Hücheln e.V. ausgezahlt werden.

 

Variante B:

Der Förderantrag der Ambrosiusschützengesellschaft Hücheln e.V. wird den Förderanträgen der Vereine, die Mitglied im Stadtsportverband sind, gleichgestellt. Das verfügbare Budget wird unter allen Antragstellern prozentual aufgeteilt.


Mit Datum vom 14.09.2021 hat der Verein „Ambrosiusschützengesellschaft Hücheln“ einen Antrag auf Bezuschussung zur Neuanschaffung einer elektronischen Meyton-Anlage gestellt. Durch die Umstellung der Schießanlage auf ein elektronisches System wird eine Modernisierung der Anlage eintreten. Da die Firma Meyton dieses elektronische System als einziger Anbieter vertreibt, kann der Verein nur ein Angebot vorlegen. Der Anschaffungspreis beträgt 11.898,24 Euro.

 

Der Verein ist nicht Mitglied im Landessportbund. Somit entfällt ein Anspruch auf Bezuschussung durch den RegioSportBund Aachen. Da der Verein ebenfalls nicht Mitglied im Stadtsportverband ist, entscheidet gemäß § 4.2 der Richtlinien der Sportausschuss über eventuelle Zuschüsse.

 

Der Verein erbittet einen Zuschuss der Stadt Eschweiler. Entsprechend § 4A der Richtlinien ist bei einem bestehenden Anspruch auf Bezuschussung, bei Ausrüstungsgegenständen eine Maximalförderung in Höhe von 2.000,- Euro innerhalb eines Jahres möglich.

 

Obwohl der Verein nicht Mitglied im Stadtsportverband ist, schlägt die Verwaltung dennoch eine Bezuschussung vor.

Der Verein hat in der Vergangenheit den Schießstand in Weisweiler mit sehr viel Eigenleistung in Stand gesetzt und pflegt den Schießstand vorbildlich. Von einer Modernisierung der Anlage profitiert auch die Stadt Eschweiler.

 

Seitens der Verwaltung werden zwei Fördermöglichkeiten vorgeschlagen.

 

Variante A:

Das Gesamtbudget der Förderzuschüsse beträgt im Haushaltsjahr 2021 5.500,00 Euro. Bei Erstellung der Vorlage sind ca. 4.700,00 Euro zur Verausgabung an Antragsteller, die Mitglied im Stadtsportverband sind verplant. Der Förderantrag der Ambrosiusschützengesellschaft Hücheln e.V. ist hier noch nicht mitinbegriffen. Antragsschluss für die Vereine ist der 15.11.2021.

Die Mitgliedschaft im Stadtsportverband soll gestärkt werden, sodass die Vereine, die dem Stadtsportverband angehören, bei der Förderung bevorzugt werden sollen.

Demnach werden zunächst die Förderanträge der Mitgliedsvereine des Stadtsportverbandes geprüft und ausgezahlt. Das dann noch zur Verfügung stehen Restbudget wird anschließend an die Ambrosiusschützengesellschaft Hücheln e.V. ausgezahlt. Bei Erstellung der Vorlage handelt es sich hierbei um einen Betrag in Höhe von ca. 800,00 Euro.

 

Variante B:

Im Gegensatz zu Variante A wird der Förderantrag der Ambrosiusschützengesellschaft Hücheln e.V. den Anträgen der Mitgliedsvereine des Stadtsportverbands gleichgestellt. Dies hat zur Folge, dass die Fördersumme das Budget übersteigt. Bei Erstellung der Vorlage beträgt die Fördersumme aller Anträge ca. 6.700,00 Euro. Das Budget in Höhe von 5.500,00 Euro müsste dann prozentual an alle Vereine aufgeteilt werden. Dies würde nach jetzigem Stand eine jeweilige Förderung von ca. 82 % der möglichen Fördersumme entsprechen.

 

Der Verein teilt auf Nachfrage mit, dass die Meyton-Anlage unabhängig von der Förderhöhe angeschafft werde.

 


Unter dem Produkt 084210101 „Förderung des Sports“, Sachkonto 53118170 „Investitionsfördermaßnahmen Sportvereine“, stehen Haushaltsmittel in Höhe von 5.500,00 Euro zur Verfügung.

 


keine