Variante A:
Die Förderanträge
der dem Stadtsportverband angehörigen Vereine, werden vorranging geprüft und
die entsprechende Förderung ausgezahlt. Das dann noch verfügbare Budget soll
als Zuschuss an die Ambrosiusschützengesellschaft Hücheln e.V. ausgezahlt
werden.
Variante B:
Der Förderantrag der Ambrosiusschützengesellschaft Hücheln e.V. wird den Förderanträgen der Vereine, die Mitglied im Stadtsportverband sind, gleichgestellt. Das verfügbare Budget wird unter allen Antragstellern prozentual aufgeteilt.
Mit Datum vom
14.09.2021 hat der Verein „Ambrosiusschützengesellschaft Hücheln“ einen Antrag
auf Bezuschussung zur Neuanschaffung einer elektronischen Meyton-Anlage
gestellt. Durch die Umstellung der Schießanlage auf ein elektronisches System
wird eine Modernisierung der Anlage eintreten. Da die Firma Meyton dieses
elektronische System als einziger Anbieter vertreibt, kann der Verein nur ein
Angebot vorlegen. Der Anschaffungspreis beträgt 11.898,24 Euro.
Der Verein ist nicht
Mitglied im Landessportbund. Somit entfällt ein Anspruch auf Bezuschussung
durch den RegioSportBund Aachen. Da der Verein ebenfalls nicht Mitglied im
Stadtsportverband ist, entscheidet gemäß § 4.2 der Richtlinien der
Sportausschuss über eventuelle Zuschüsse.
Der Verein erbittet
einen Zuschuss der Stadt Eschweiler. Entsprechend § 4A der Richtlinien ist bei
einem bestehenden Anspruch auf Bezuschussung, bei Ausrüstungsgegenständen eine
Maximalförderung in Höhe von 2.000,- Euro innerhalb eines Jahres möglich.
Obwohl der Verein
nicht Mitglied im Stadtsportverband ist, schlägt die Verwaltung dennoch eine
Bezuschussung vor.
Der Verein hat in
der Vergangenheit den Schießstand in Weisweiler mit sehr viel Eigenleistung in
Stand gesetzt und pflegt den Schießstand vorbildlich. Von einer Modernisierung
der Anlage profitiert auch die Stadt Eschweiler.
Seitens der
Verwaltung werden zwei Fördermöglichkeiten vorgeschlagen.
Variante A:
Das Gesamtbudget der
Förderzuschüsse beträgt im Haushaltsjahr 2021 5.500,00 Euro. Bei Erstellung der
Vorlage sind ca. 4.700,00 Euro zur Verausgabung an Antragsteller, die Mitglied
im Stadtsportverband sind verplant. Der Förderantrag der
Ambrosiusschützengesellschaft Hücheln e.V. ist hier noch nicht mitinbegriffen.
Antragsschluss für die Vereine ist der 15.11.2021.
Die Mitgliedschaft
im Stadtsportverband soll gestärkt werden, sodass die Vereine, die dem
Stadtsportverband angehören, bei der Förderung bevorzugt werden sollen.
Demnach werden
zunächst die Förderanträge der Mitgliedsvereine des Stadtsportverbandes geprüft
und ausgezahlt. Das dann noch zur Verfügung stehen Restbudget wird anschließend
an die Ambrosiusschützengesellschaft Hücheln e.V. ausgezahlt. Bei Erstellung
der Vorlage handelt es sich hierbei um einen Betrag in Höhe von ca. 800,00
Euro.
Variante B:
Im Gegensatz zu
Variante A wird der Förderantrag der Ambrosiusschützengesellschaft Hücheln e.V.
den Anträgen der Mitgliedsvereine des Stadtsportverbands gleichgestellt. Dies
hat zur Folge, dass die Fördersumme das Budget übersteigt. Bei Erstellung der
Vorlage beträgt die Fördersumme aller Anträge ca. 6.700,00 Euro. Das Budget in
Höhe von 5.500,00 Euro müsste dann prozentual an alle Vereine aufgeteilt
werden. Dies würde nach jetzigem Stand eine jeweilige Förderung von ca. 82 %
der möglichen Fördersumme entsprechen.
Der Verein teilt auf
Nachfrage mit, dass die Meyton-Anlage unabhängig von der Förderhöhe angeschafft
werde.
Unter dem Produkt 084210101 „Förderung des Sports“,
Sachkonto 53118170 „Investitionsfördermaßnahmen Sportvereine“, stehen
Haushaltsmittel in Höhe von 5.500,00 Euro zur Verfügung.
keine