Die Schulordnung der Musikschule der Stadt Eschweiler wird unter Ziffer 12.3. – wie im Sachverhalt und der Anlage näher erläutert – mit Wirkung zum 1.1.2021 geändert.
Der Rat der Stadt
Eschweiler fasste am 03.12.2019 letztmalig den Beschluss, u.a. die Schulordnung
der Musikschule mit Wirkung zum 1.1.2021 entsprechend der Verwaltungsvorlage,
Nr. 329/21 beigefügten Fassung zu ändern.
Auf dieser Grundlage
wird die Musikschule seither geführt.
In der Praxis haben
sich inzwischen Änderungs- bzw. Konkretisierungsbedarfe gezeigt, die
nachfolgend dargestellt sind.
Ziffer 12.3 der
Schulordnung besagt, dass der Unterricht ersatzlos ausfällt, wenn er aus
Gründen, die weder in der Person der Lehrkraft noch des Schülers / der
Schülerin liegen, nicht stattfinden kann.
Analog zur
Unterrichtssituation an Regelschulen, an denen während der Pandemie
Homeschooling / Online-Unterricht eingeführt wurde, haben die Musikschulen in
der Pandemie auch diese alternative Unterrichtsform angeboten, allerdings nicht
verpflichtend, sondern auf freiwilliger Basis der Beteiligten.
Hiermit wurden sehr
gute Erfahrungen gemacht. Da hierzu allerdings die rechtliche Grundlage fehlt,
müsste die Schulordnung unter Ziffer 12.3 entsprechend angepasst werden.
Die Verwaltung
schlägt daher vor, die Schulordnung der Musikschule der Stadt Eschweiler gemäß
der als Anlage beigefügten Fassung zu ändern. Zur Verdeutlichung ist zudem noch
eine Synopse beigefügt, in der die Formulierungen in der bisherigen Fassung mit
denen der gewünschten Fassung gegenübergestellt sind.
Keine finanziellen Auswirkungen
Keine personellen
Auswirkungen