Betreff
Musikschule der Stadt Eschweiler; hier: Änderung der Schulordnung
Vorlage
329/21
Art
Beschlussfassung öffentlich

Die Schulordnung der Musikschule der Stadt Eschweiler wird unter Ziffer 12.3. – wie im Sachverhalt und der Anlage näher erläutert – mit Wirkung zum 1.1.2021 geändert.


Der Rat der Stadt Eschweiler fasste am 03.12.2019 letztmalig den Beschluss, u.a. die Schulordnung der Musikschule mit Wirkung zum 1.1.2021 entsprechend der Verwaltungsvorlage, Nr. 329/21 beigefügten Fassung zu ändern.

Auf dieser Grundlage wird die Musikschule seither geführt.

 

In der Praxis haben sich inzwischen Änderungs- bzw. Konkretisierungsbedarfe gezeigt, die nachfolgend dargestellt sind.

 

Ziffer 12.3 der Schulordnung besagt, dass der Unterricht ersatzlos ausfällt, wenn er aus Gründen, die weder in der Person der Lehrkraft noch des Schülers / der Schülerin liegen, nicht stattfinden kann.

 

Analog zur Unterrichtssituation an Regelschulen, an denen während der Pandemie Homeschooling / Online-Unterricht eingeführt wurde, haben die Musikschulen in der Pandemie auch diese alternative Unterrichtsform angeboten, allerdings nicht verpflichtend, sondern auf freiwilliger Basis der Beteiligten.

Hiermit wurden sehr gute Erfahrungen gemacht. Da hierzu allerdings die rechtliche Grundlage fehlt, müsste die Schulordnung unter Ziffer 12.3 entsprechend angepasst werden.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, die Schulordnung der Musikschule der Stadt Eschweiler gemäß der als Anlage beigefügten Fassung zu ändern. Zur Verdeutlichung ist zudem noch eine Synopse beigefügt, in der die Formulierungen in der bisherigen Fassung mit denen der gewünschten Fassung gegenübergestellt sind.

 

 


Keine finanziellen Auswirkungen 

 


Keine personellen Auswirkungen