Betreff
Betrieb gewerblicher Art (BgA) Bäderbetrieb der Stadt Eschweiler; Einstellung des Jahresabschlusses 2020 in die Rücklage
Vorlage
326/21
Art
Beschlussfassung öffentlich

Das positive Ergebnis des Jahresabschlusses 2020 des Betriebes gewerblicher Art (BgA) Bäderbetrieb der Stadt Eschweiler wird in vollem Umfang der Rücklage zugeführt.

 


Es ist absehbar, dass der Jahresabschluss des BgA Bäderbetrieb der Stadt Eschweiler wie in den Jahren zuvor mit einem positiven Ergebnis abschließt. Dieses positive Jahresergebnis resultiert dabei vor allem aus den Beteiligungserträgen und Dividenden von rd. 2.843 T€ der in dem BgA Bäderbetrieb gehaltenen Beteiligungen und Aktien (EWV GmbH, Städtisches Wasserwerk und RWE AG).

 

Der BFH hat in zwei Urteilen vom 30.01.2018 zur Frage der Rücklagenbildung entschieden, dass auch ein in Form eines körperschaftssteuerpflichtigen Regiebetriebes organisierter BgA Rücklagen ohne weitere Voraussetzungen bilden darf. Die Rücklagenbildung basiert beim Regiebetrieb auf der Fiktion eines verselbständigten BgA, da dessen Gewinne wegen seiner fehlenden rechtlichen Selbständigkeit unmittelbar in den Haushalt der Trägerkörperschaft fließen, ohne dass es eines vorherigen Ausschüttungsbeschlusses bedarf. Die Finanzverwaltung hat die aktuelle BFH-Rechtsprechung übernommen und ihre bisherige, abweichende Auffassung aufgegeben.

 

Für die steuerliche Anerkennung der Rücklagenbildung reicht demnach jedes „Stehenlassen“ der handelsrechtlichen Gewinne als Eigenkapital aus, sofern nachvollzogen und überprüft werden kann, dass dem Regiebetrieb die entsprechenden Mittel weiterhin als Eigenkapital zur Verfügung stehen. Nach Ansicht der Finanzverwaltung reicht dafür ein förmlicher Beschluss der zuständigen Gremien der Trägerkörperschaft aus, der möglichst in den ersten 8 Monaten des dem Bilanzstichtag folgenden Jahres erfolgen sollte.

 


Durch eine Zuführung des Jahresüberschusses 2020 des BgA Bäderbetrieb der Stadt Eschweiler in die Rücklage entfällt im laufenden Haushalt 2021 die durch den städtischen Haushalt zu tragende Steuerlast. Eine Kapitalertragssteuerbelastung tritt dann erst bei Auflösung der Rücklage zu einem späteren Zeitpunkt auf.