Das positive
Ergebnis des Jahresabschlusses 2020 des Betriebes gewerblicher Art (BgA)
Bäderbetrieb der Stadt Eschweiler wird in vollem Umfang der Rücklage zugeführt.
Es ist absehbar, dass der Jahresabschluss des BgA Bäderbetrieb der Stadt
Eschweiler wie in den Jahren zuvor mit einem positiven Ergebnis abschließt.
Dieses positive Jahresergebnis resultiert dabei vor allem aus den
Beteiligungserträgen und Dividenden von rd. 2.843 T€ der in dem BgA
Bäderbetrieb gehaltenen Beteiligungen und Aktien (EWV GmbH, Städtisches
Wasserwerk und RWE AG).
Der BFH hat in zwei Urteilen vom 30.01.2018 zur Frage der
Rücklagenbildung entschieden, dass auch ein in Form eines körperschaftssteuerpflichtigen
Regiebetriebes organisierter BgA Rücklagen ohne weitere Voraussetzungen bilden
darf. Die Rücklagenbildung basiert beim Regiebetrieb auf der Fiktion eines
verselbständigten BgA, da dessen Gewinne wegen seiner fehlenden rechtlichen
Selbständigkeit unmittelbar in den Haushalt der Trägerkörperschaft fließen,
ohne dass es eines vorherigen Ausschüttungsbeschlusses bedarf. Die
Finanzverwaltung hat die aktuelle BFH-Rechtsprechung übernommen und ihre
bisherige, abweichende Auffassung aufgegeben.
Für die steuerliche Anerkennung der Rücklagenbildung reicht demnach jedes
„Stehenlassen“ der handelsrechtlichen Gewinne als Eigenkapital aus, sofern
nachvollzogen und überprüft werden kann, dass dem Regiebetrieb die
entsprechenden Mittel weiterhin als Eigenkapital zur Verfügung stehen. Nach
Ansicht der Finanzverwaltung reicht dafür ein förmlicher Beschluss der
zuständigen Gremien der Trägerkörperschaft aus, der möglichst in den ersten 8
Monaten des dem Bilanzstichtag folgenden Jahres erfolgen sollte.
Durch eine Zuführung des
Jahresüberschusses 2020 des BgA Bäderbetrieb der Stadt Eschweiler in die
Rücklage entfällt im laufenden Haushalt 2021 die durch den städtischen Haushalt
zu tragende Steuerlast. Eine Kapitalertragssteuerbelastung tritt dann erst bei
Auflösung der Rücklage zu einem späteren Zeitpunkt auf.