Betreff
Förderverein Karnevalsmuseum Eschweiler 2007 e.V.;
hier: Antrag auf Gewährung eines städtischen Zuschusses im Rahmen der Kulturförderung für die Anschaffung von Geräten und Ausrüstungsgegenständen
Vorlage
324/21
Art
Beschlussfassung öffentlich

Dem Antrag des Fördervereins Karnevalsmuseum Eschweiler 2007 e.V. vom 20.07.2021 auf Gewährung eines städtischen Zuschusses im Rahmen der Kulturförderung nach Ziffer 6.1 für die Anschaffung von Geräten und Ausrüstungsgegenständen in Höhe von 350,94 € wird zugestimmt.

 


Mit Schreiben vom 20.07.2021 hat der Förderverein Karnevalsmuseum Eschweiler 2007 e.V., vertreten durch den Vorsitzenden Herrn Hans Houck, einen Zuschuss für die Anschaffung von Geräten und Ausrüstungsgegenständen für das Jahr 2021 beantragt (Anlage).

 

Der vorgenannte Zuschussantrag ist auf der Grundlage der vom Rat der Stadt Eschweiler am 16.06.2019 beschlossenen „Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen zur Kulturförderung“ zu prüfen.

 

Der Förderverein Karnevalsmuseum Eschweiler 2007 e.V. ist in die Liste der Kulturvereine der Stadt Eschweiler aufgenommen, sodass er grundsätzlich berechtigt ist, kulturelle Zuschüsse im Rahmen der o.g. Richtlinien zu erhalten.

 

Die Anschaffung von Geräten und Ausrüstungsgegenständen ist als Förderung gemäß Ziffer 6 der Richtlinien anzusehen.

Hiernach fördert die Stadt Eschweiler die Beschaffung von Geräten und Ausstattungsgegenständen mit einem Anschaffungswert von mindestens 410,00 € (ohne gesetzliche Mehrwertsteuer). Hierzu gehören z.B. Möbel, Instrumente und technische Anlagen, wie z.B. Hifi-Anlagen und Computer.

 

Nach den „Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen zur Kulturförderung“ werden auch solche Geräte bezuschusst, die im Einzelnen einen Anschaffungswert von weniger als 410,00 € ohne Mehrwertsteuer haben, in der Gesamtheit diesen Betrag jedoch übersteigen. Es muss sich in diesem Fall um eine Sachgesamtheit im Sinne der haushaltsrechtlichen Bestimmungen handeln.

Eine Sachgesamtheit liegt dann vor, wenn die Geräte derart technisch oder wirtschaftlich verbunden sind, dass sie nur in der gemeinsamen Verbindung genutzt werden. Die Geräte müssen nach Ihrer Nutzung und Zweckbestimmung in einem engen Sachzusammenhang stehen. Dabei ist in der Regel nicht nach Erst-, Ersatz- oder Ergänzungsbeschaffung zu unterscheiden. Wenn der Gegenstand zur Erstausstattung oder Aufstockung des Bestandes beschafft wird und die Ausgabe insgesamt mehr als 410,00 € betragen, handelt es sich ebenfalls um eine förderfähige Ausgabe.

Bezuschusst werden nur Geräte und Ausrüstungsgegenstände, die für die Ausübung der Vereinsarbeit erforderlich sind.

 

Gemäß den Anlagen zum Antrag des Fördervereins Karnevalsmuseum Eschweiler 2007 e.V. hat dieser im Jahr 2021 Rechnungen mit einem netto Gesamtwert von 1968,99 € vorgelegt. Zu den Anschaffungen zählten u.a. zwei Luftreiniger, ein digitaler Bilderrahmen, ein Überwachungskamera-Set, zwei Zyxel Gigabit Smart-Managed PoE (Technische Ausrüstung) sowie eine Lizenz für die zuvor genannte Technik für die Dauer von drei Jahren.

Die beiden Luftreiniger können nicht bezuschusst werden, da diese den Anschaffungswert von mindestens 410,00 € nicht überschreiten.

Nur das Überwachungskamera Set hat einen Anschaffungswert von über 410,00 € ohne Mehrwertsteuer und ist somit eine förderfähige Ausgabe.

 

Die gemäß Ziffer 9.1 beizufügenden Unterlagen – letzter Freistellungsbescheid sowie aktueller Auszug aus dem Vereinsregister des Amtsgerichtes – liegen vor.

 

Laut Ziffer 2 der „Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen zur Kulturförderung“ handelt es sich jedoch bei Zuschüssen im Rahmen der Kulturförderung um freiwillige Leistungen der Stadt Eschweiler, die nur im Rahmen der jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt werden dürfen (siehe finanzielle Auswirkungen). Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Zuschüssen besteht nicht.

 

Laut Ziffer 6.4 werden bis zu 30 % der Kosten bezuschusst, maximal jedoch nur bis 1.500,00 €.

Das Überwachungskamera-Set kann zusammen mit den beiden Gigabit Smart-Managed, welche als Technische Ausrüstung für die Überwachungskameras fungieren, mit 350,94 € bezuschusst werden.

Bei den sog. Gigabit Smart-Managed handelt es sich um eine Sachgesamtheit, da diese mit den Überwachungskameras technisch verbunden sind und nur in Verbindung miteinander genutzt werden können.

Brutto-Betrag: 669,99 € + 499,80 € *30% =350,94 €

 

 

  


Im Haushalt 2021 sind bei Produkt 042810101 – Kulturveranstaltungen und –förderungen, Sachkonto 53118100 (Zuschüsse an Vereine und Orchester) Mittel in Höhe von 2.500,00 € bereitgestellt worden. Mit diesen Mittel werden Zuschüsse nach Ziffer 4 „Allgemeine Förderung“ und Ziffer 6 „Anschaffung von Geräten und Anschaffungsgegenständen“ der Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen zur Kulturförderung, bewilligt.

Die erforderlichen Mittel stehen zur Verfügung.

 


keine