Betreff
Hochwasserschäden an den Eschweiler Sportstätten
Vorlage
322/21
Aktenzeichen
40
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 


Nachfolgend ist der aktuelle Sachstand zu den von der Flutkatastrophe am 14. Juli 2021 betroffenen Sportstätten dargestellt:

 

 

Sporthalle Realschule:

Die Sporthalle Realschule wurde durch die Hochwasserkatastrophe sehr stark beschädigt. Das Wasser überflutete die Sporthalle bis auf eine Höhe von 20-30 cm.

 

Insgesamt besteht hier ein großer Sanierungsbedarf. Sämtliche durchfeuchtete Bauteile im Innenbereich müssen ersetzt werden. Hierzu zählen insbesondere der Hallenboden, die Prallwände und alle Holzbauteile in der Sporthalle. Voraussichtlich müssen auch die restlichen Fußböden samt Estrich und die Sockelbereiche der Wände ersetzt werden. Derzeit steht in einigen Bereichen noch eine Klärung mit Sachverständigen aus, ob bspw. auch die Böden in den Umkleiden komplett entfernt werden müssen.

 

Die Sporthalle kann bis auf Weiteres nicht genutzt werden.

 

Sportzentrum Jahnstraße:

Am Sportzentrum Jahnstraße wurde das gesamte Kellergeschoss überflutet. Das gesamte Gebäude weist starke Beschädigungen auf.

 

Die durchnässten Bauteile müssen weitestgehend zurückgebaut werden. Beim Schwimmbad ist die gesamte Schwimmbadtechnik zerstört worden. Auch das Edelstahlbecken wurde durch die Überflutung stark beschädigt. Derzeit erfolgt die Ermittlung der Gesamtschadenshöhe. Im Anschluss hieran ist zu klären, in welcher Form eine Sanierung erfolgen kann. Auch die Wirtschaftlichkeit einer Sanierung soll hierbei geprüft werden.

 

An der Sporthalle sind die Bereiche im Erdgeschoss weitestgehend unversehrt geblieben. Allerdings sind die technischen Anlagen und die Umkleiden im Untergeschoss beschädigt worden.

 

Das Sportzentrum kann derzeit nicht genutzt werden. Ein Sanierungskonzept kann erst nach Ermittlung der Gesamtschadenhöhe erstellt werden, da hierbei auch die Wirtschaftlichkeit einer Sanierung geprüft werden muss.

 

Insgesamt kann festgestellt werden, dass das Schwimmbad auf längere Zeit nicht genutzt werden kann. Aktuell wird versucht, zumindest die Sporthalle provisorisch nutzbar zu machen. Hierbei wird geklärt, mit welchem Aufwand und unter welchen Bedingungen dies gewährleistet werden kann.

 

Sporthalle Kaiserhalle:

Die Sporthalle wurde durch die Hochwasserkatastrophe bis auf eine Höhe von ca. 20 cm überflutet. Auch hier sind schwerwiegende Beschädigungen festzustellen.

 

Zur Sanierung müssen im Innenbereich sämtliche durchfeuchtete Bauteile ersetzt werden. Zudem musste auch der Hallenboden und die Prallwände entfernt werden. Die Entfernung des Hallenbodens und der Prallwände wurde bereits vorgenommen.

Auch die Klinkerplatten und Fliesen, sowie die Estriche in den Umkleiden, Duschen, WCs und Fluren müssen komplett entfernt werden. Die Wandfliesen, sowie der Wandputz, werden in der gesamten Halle bis auf eine Höhe von ca. 50 cm abgebrochen. Diese Arbeiten sind bereits größtenteils erfolgt.

 

Die Sporthalle kann bis auf Weiteres nicht genutzt werden.

 

Sportlerheim Weisweiler:

Am Sportlerheim Weisweiler wurde das gesamte Kellergeschoss überflutet. Hierdurch sind die Öltanks im Keller ausgelaufen, wodurch sich auch nach dem Leerpumpen des Kellers, immer noch Ölreste auf Böden und Wänden befinden. Das Erdgeschoss des Sportlerheims würde in einer Höhe von ca. 10-20 cm überflutet.

 

Die durchnässten Bauteile (Fliesen, Estrich, Wandputz) müssen weitestgehend zurückgebaut werden.

Die Arbeiten wurden bislang noch nicht aufgenommen. Es wird derzeit noch geklärt, wie mit dem Objekt weiter verfahren werden soll, da dies aktuell leer steht und keiner Nutzung unterliegt.

Schießanlage Weisweiler

Eine Begehung des Schießstandes in Weisweiler war erst einige Tage nach der Hochwasserkatastrophe möglich, da die Zuwegung zum Gebäude blockiert gewesen ist. Ein Wasserspiegel war zu diesem Zeitpunkt nicht mehr ersichtlich. Es wird ein zeitweiliger Wasserstand von ca. 10 cm vermutet.

 

Die Laminatböden weisen geringfügige Verformungen auf. Für eine gewissenhafte Schadensanalyse müssten durch einen Sachverständigen Analysen des Bodenaufbaus durchgeführt werden. Für eine vollständige Behebung des Schadens ist auch hier davon auszugehen, dass alle durchfeuchteten Bauteile zurückgebaut werden müssen. Der Trinkwasseranschluss wies nach dem Hochwasser ein Leck auf, welches bereits behoben wurde.

 

Der Schießstand wurde zwischenzeitlich von den Nutzern (Ambrosiusschützengesellschaft Hücheln e.V.) gereinigt und wird bereits wieder genutzt.

 

 

Aufrechterhaltung des Sportangebotes:

 

Aufgrund der Hochwasserkatastrophe sind die Sporthallen Patternhof, Jahnhalle und Kaiserhalle bis auf weiteres nicht verfügbar. Es wurde versucht, die hiervon betroffenen Schulen und Vereine auf andere Sporthallen zu verteilen.

 

Schulsport:

Aufgrund der Beschädigung der vorgenannten Sporthallen sind die EGS Stadtmitte, Adam-Ries-Schule, Realschule Patternhof, Liebfrauenschule und die Willi-Fährmann-Schule auf anderweitige Sporthallenzeiten angewiesen. Die aktuell auswärtig untergebrachten Schulen Adam-Ries-Schule und Realschule Patternhof haben in den jeweiligen Kommunen, Aachen und Aldenhoven Hallenzeiten erhalten. Die Stadt Würselen ist bemüht, auch der Realschule zeitnah vor Ort Hallenzeiten einzuräumen.

 

Die EGS Stadtmitte hat Hallenzeiten der KGS Barbaraschule, welche von dort der EGS angeboten worden sind, erhalten. Die Liebfrauenschule hat freie Zeiten in der Sporthalle Dürwiß erhalten. Die Willi-Fährmann-Schule nutzt Zeiten der Gesamtschule in der Sporthalle Waldschule.

 

Abschließend ist festzustellen, dass die Bedarfe der betroffenen Schulen, unter Berücksichtigung der Gesamtsituation, als ausreichend abgedeckt betrachtet werden können.

 

Der Schwimmunterricht kann nach Schließung des Freibades zum 31.10.2021 vorerst nicht durchgeführt werden. Anfragen bei den Nachbarkommunen blieben erfolglos. Lediglich die Stadt Aachen hat einige wenige freie Kapazitäten, die jedoch lediglich den Bedarf von ein oder zwei Schulen abdecken könnten. Hierzu finden momentan Gespräche mit der Stadt Aachen über die mögliche Umsetzung statt.

 

Sportvereine:

Durch den Wegfall der drei Sporthallen sind einige Eschweiler Sportvereine durch wegfallende Hallenzeiten betroffen. Die in den restlichen Sporthallen verfügbaren Hallenzeiten wurden an diese Vereine vergeben. Zudem haben einige Vereine einen Teil ihrer Hallenzeiten für die betroffenen Vereine zur Verfügung gestellt. Auch Nachbarkommunen wie Langerwehe, Alsdorf, Herzogenrath, Würselen und Baesweiler haben verfügbare Hallenzeiten angeboten.

Es wurde ein neuer Belegungsplan aufgestellt. Größtenteils konnten die Bedarfe der Vereine gedeckt werden. Die Vereine, die noch zusätzliche Hallenzeiten benötigen, wurden an die jeweiligen Ansprechpartner der Nachbarkommunen verwiesen.

In wenigen Fällen, wurden Vereinen Hallenzeiten gekürzt. Den Vereinen wurde ebenfalls angeboten, bei der Suche nach Ersatzzeiten behilflich zu sein. Kürzungen wurden nur bei Vereinen vorgenommen, die entweder kein Sportverein im klassischen Sinne sind, bspw. Kulturvereine oder Freizeitmannschaften, oder bei denen eine Sportausübung im Freien möglich ist, bspw. Alt-Herren-Mannschaften der Fußballvereine.

 

Insgesamt kann auch hier von einer, der aktuellen Situation angepassten, zufriedenstellenden Bedarfsdeckung ausgegangen werden.

 


Die gutachterliche Schadensermittlung für die aufgrund der Hochwasserkatastrophe erlittenen Schäden dauert zurzeit noch an. Am 13.09.2021 veröffentlichte die Landesregierung NRW die Förderrichtlinie für den Wiederaufbau. Der Wiederaufbaufonds Nordrhein-Westfalen ist mit einem Finanzvolumen in Höhe von rd. 12,3 Milliarden Euro ausgestattet. Förderzweck ist die Beseitigung hochwasserbedingter Schäden sowie insbesondere der Wiederaufbau von baulichen Anlagen, Gebäuden, Gegenständen und öffentlicher Infrastruktur, die durch den Starkregen und das Hochwasser im Juli 2021 beschädigt worden sind.  Die Förderung erfolgt als Billigkeitsleistung in Höhe von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht.

Die Bewilligung der Förderung setzt u.a. die Erfassung der Einzelmaßnahmen in Projektdatenblätter und die Erstellung eines Wiederaufbauplanes voraus. Belastbare Aussagen zu den finanziellen Auswirkungen der Hochwasserkatastrophe sind erst nach Abschluss der gutachterlichen Schadensermittlungen möglich. 

 


Personelle Auswirkungen verursacht der Sanierungsaufwand in verschiedenen Fachämtern.