1. Der Ausschuss stimmt der geänderten Planung zu und beauftragt die Verwaltung, die notwendigen weiteren Verfahrensschritte einzuleiten.
  2. Der überplanmäßigen Bereitstellung von Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 108.000 € im Kanalbau und 175.000 € im Straßenbau wird zugestimmt.

 


Die Planung zur Neugestaltung des Akazienhaines wurde dem Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss in seiner Sitzung am 17.06.2021 (Vorlagen Nummer 193/21 - Anlage 1) zur Kenntnisnahme vorgelegt.

 

Die Verwaltung wurde beauftragt, im Rahmen einer Bürgerversammlung die Planung den Anliegern und Interessierten vorzustellen. Zu der am 26.08.2021 in der Bürgerversammlung vorgestellten Planung gab es Einwände, so dass die Planung angepasst zur Ausführungsreife fortgeschrieben wird.

 

Im Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss am 17.06.2021 wurde eine Planung vorgelegt, die in einem Detail nicht dem rechtskräftigen Bebauungsplanes 92 – Akazienhain entsprach.

Im Bereich des Stichweges „Akazienhain“ (Hausnummer 10 bis 24a) wurde die heute vorhandene Wendeanlage versehentlich als Verkehrsfläche dargestellt, dies ist sie allerdings seit einer Fortschreibung des Bebauungsplanes nicht mehr. Daraufhin wurde eine bebauungsplankonforme Planung (ohne Wendeanlage, sowie mit vier Baumstandorten) zur Bürgerversammlung vorgelegt. (vgl. Anlage 4).

 

Die Parksituation in diesem Stichweg (Abzweigung Akazienhain in Richtung Schlehdornweg) wurde aufgrund von Einwänden und Anregungen der Anwohner erneut betrachtet. Es erfolgte eine Fortführung der Planung, die die heutige Wendeanlage zumindest teilweise für Parkraum und Baumstandorte in Anspruch nimmt. Im Straßenraum des Stichweges sollen nun sechs Parkstände entstehen, weitere drei Parkstände im Bereich der heutigen Wendeanlage. Die restliche Fläche der Wendeanlage soll den daran anliegenden Anwohnern zum Kauf angeboten werden. Da zwei Grundstücke über die heutige Wendeanlage erschlossen sind, welches sich zwar im städtischem Eigentum befindet aber im Bebauungsplan keine Verkehrsfläche mehr ist, sollen Geh-, Fahr- und Leitungsrechte zur Sicherstellung der Erschließung eingetragen werden. Die Aufteilung des Straßenraumes ist Anlage 5.3 dargestellt.

 

Die Ergebnisniederschrift der Bürgerbeteiligung wurde als Anlage 2 beigefügt.

 

Die Fragen und Anregungen aus der Bürgerversammlung sowie der im Nachgang eingegangenen Meldungen hat die Verwaltung aufgenommen und die Ergebnisse in der beigefügten tabellarischen Auswertung zusammengefasst (vgl. Anlage 3).

 

Auf Grundlage der Straßenplanung wurde im Kreuzungsbereich „Am Rosenstock“ der Kanal hinsichtlich der Hydraulik und des baulichen Zustandes überprüft. Da dieser Kanal ebenfalls verschiedene Mängel, wie z.B. schadhafte Anschlüsse, Wurzeleinwüchse etc. aufweist und bei einer Erneuerung der Haltung zu einem späteren Zeitpunkt die neue Straßenfläche aufgebrochen werden müsste, wird diese Haltung im Rahmen der Baumaßnahme mit erneuert.

 


Straßenbau Akazienhain

 

Die Kosten für die Straßenerneuerung einschließlich Ingenieurkosten, Beleuchtung und Planung belaufen sich nach der derzeitig vorliegenden Kostenschätzung auf rd. 1.475.000 €.

Die Mehrkosten von rd. 125.000 € ergeben sich aus der Kostenschätzung des Ingenieurbüros und sind auf die momentan anzupassenden Kosten für Baumaterial und der Auftragslage der ausführenden Firmen zurückzuführen.

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Erneuerung des Akazienhains stehen bei Produkt 12 410 01 01 - Gemeindestraßen -, Sachkonto 09110002 - Zugang Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau -, IV08AIB039 - Akazienhain – in 2021 in Höhe von 100.000 €, sowie in Form einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1.250.000 €, angemeldet im Jahr 2022 in Höhe von 1.000.000 € und im Jahr 2023 in Höhe von 338.000€, zur Verfügung. Nach aktueller Kostenberechnung wird für das Jahr 2021 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1.425.000 € benötigt, so dass der Differenzbetrag in Höhe von 175.000 € überplanmäßig bereitgestellt wird.

Als Deckung hierfür kann die vorhandene Verpflichtungsermächtigung der Baumaßnahme Parkhaus Hauptbahnhof bei Produkt 12 546 01 01 IV19AIB008 zur Verfügung gestellt werden, da sich diese Maßnahme zeitlich verzögert.

 

Die Haushaltsanmeldungen 2022 ff. werden über die Veränderungsliste wie folgt angepasst:

2022: 800.000 €

2023: 580.000 €

 

Kanalbau Akazienhain

 

Die Kosten für die Kanalerneuerung einschließlich Ingenieurkosten belaufen sich nach aktueller Kostenberechnung auf ca. 755.000 €. Die Mehrkosten von ca. 175.000 € ergeben sich aus der Erneuerung einer zusätzlichen Haltung in der Nennweite DN 500 in der Straße „Am Rosenstock“ sowie der aktuell anzupassenden Kosten für Baumaterialien und der Auftragslage der ausführenden Firmen.

 

Im Haushaltsplan 2021 stehen für die Erneuerung der Kanäle unter der Kostenstelle 660 000 00 bei Produkt 11 538 02 01 – Entwässerung und Abwasserbeseitigung geführten Sachkonto 09 11 00 02 – Kanal Akazienhain, IV 07 AIB 065, für das Jahr 2021 Mittel in Höhe von 40.000 € sowie in Form einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 497.000 €, angemeldet im Jahr 2022 in Höhe von 515.000 € und im Jahr 2023 in Höhe von 25.000 €, zur Verfügung. Nach aktueller Kostenberechnung wird für das Jahr 2021 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 605.000 € benötigt, so dass der Differenzbetrag in Höhe von 108.000 € überplanmäßig bereitgestellt wird.Als Deckung hierfür kann ebenfalls die vorhandene Verpflichtungsermächtigung der Baumaßnahme Parkhaus Hauptbahnhof bei Produkt 12 546 01 01 IV19AIB008 zur Verfügung gestellt werden.

Die Differenz im Ansatz in Höhe von 175.000 € wird über die Veränderungsliste für das Jahr 2022 gemeldet.

 

Die erforderlichen Mittel für die Erneuerung der Kanalhausanschlüsse wurden beim Haushaltsansatz bei dem Produkt 11 538 02 01 – Entwässerung und Abwasserbeseitigung geführten Sachkonto 5235 0100 – Kostenerstattung für Kanalhausanschlüsse – in den jeweiligen Jahren entsprechend berücksichtigt

 


 

Es ergeben sich keine Änderungen bei den personellen Auswirkungen.