Betreff
Flüchtlinge in Eschweiler; Bericht zur aktuellen Situation
Vorlage
301/21
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 


Mit Stand 31.08.2021 werden der Stadt Eschweiler 116 Personen als zugewiesene Asylbewerber gemäß dem Gesetz über die Zuweisung und Aufnahme ausländischer Flüchtlinge (Flüchtlingsaufnahmegesetz - FlüAG NRW) anerkannt (= 89,49 % der Aufnahmequote, 14 Asylbewerber unter 100%).

 

414 mit einem Schutzstatus durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ausgestattete Personen (Asylberechtigte, durch die Genfer Flüchtlingskonvention Geschützte, Subsidiär Geschützte, durch Abschiebeverbot Geschützte) wurden zur Wohnsitzauflage (§ 12a des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet - AufenthG) in Eschweiler verpflichtet (238 Personen bis zum Erreichen von 100 %; 63,53 % der Aufnahmequote gemäß der Ausländer- Wohnsitzregelungsverordnung NRW - AWoV NRW - Stand 29.08.2021).

 

Im Jahr 2020 erfolgten unter Anwendung des „Königsteiner Schlüssels“ (Verteilungsmaßstab, der sich zu zwei Dritteln aus dem Steueraufkommen und zu einem Drittel aus der Bevölkerungszahl zusammensetzt) 79 Zuweisungen von Asylbewerbern nach Eschweiler (Stand 31.12.2020). Seit dem 01.01.2021 wurden bisher 23 Asylbewerber nach Eschweiler zugewiesen (Stand 01.09.2021).

Diagramm Entwicklung Zuweisungen

 

423 Personen stehen mit Erhebungsstand zum 01.09.2021 im Leistungsbezug nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Für den zuletzt erstatteten Monat Juli 2021 erhielt die Stadt Eschweiler für 98 Personen (Stand 31.07.2021: Personen im Leistungsbezug gem. AsylbLG: 435, 114 meldefähige Personen abzüglich 16 Personen, welche für diesen Monat nicht im Leistungsbezug AsylbLG standen) über die sogenannte FlüAG-Kostenpauschale (= 866 €/Person/Monat) eine Erstattung durch das Land NRW.

Diagramm Entwicklung Personenanzahl

 

337 Leistungsberechtigte im AsylbLG konnten somit nicht über die o.a. Erstattungsregelung mit dem Land abgerechnet werden. Für sie sind auch die ansonsten erstattungsfähigen Aufwendungen (= 291.842 € im Monat Juli 2021) vollumfänglich aus dem städtischen Haushalt zu finanzieren.

 

277 Personen (Flüchtlinge) sind zurzeit (Stand 31.08.2021) in städtischen Unterkünften untergebracht (aus dem Rechtskreis AsylbLG = 204 Personen; aus dem Rechtskreis SGB II = 73 Personen), d.h. von den in Eschweiler quantifizierbar feststellbaren Flüchtlingen (423 aus dem AsylbLG + 414 mit Wohnsitzauflage = insgesamt 837 Personen) sind somit mehr als 2/3 auf dem freien Wohnungsmarkt untergebracht.

 

Die Leistungen für Asylbewerber sind im Produkt 053130101 „Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte“ wie folgt zu betrachten:

 

Erträge:

44810100 - Erstattung vom Land Landespauschale FlüAG

44810500 - Erstattung Land Betreuungspauschale

44810600 - Erstattung Land Betreuungspauschale FlüAG

 

Aufwendungen:

53380100 - Laufende Leistungen gem. § 2 AsylblG

53380200 - Einmalige Leistungen gem. § 2 AsylblG

53380400 - Sach- und Geldleistungen gem. § 3 AsylblG

53380500 - Krankenhilfe gem. § 4 AsylbLG / § 264 SGB V

53380600 - Schaffung Arbeitsangelegenheiten / Hilfe zur Arbeit

53380700 - Einmalige Leistungen gem. § 6 AsylblG

 

Diagramm Entwicklung Ausgaben

 


Finanzielle Auswirkungen

 


Personelle Auswirkungen