Betreff
Aufhebung von gemeinschaftlichen Angelegenheiten in der Gemarkung Dürwiß, Flur 7, Flurstück 455 tlw., Bereich Vorhabenbezogener Bebauungsplan 11 -Westlich Robert-Koch-Straße -; hier: Erlass einer Satzung
Vorlage
292/21
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Erlass einer Satzung über die Aufhebung von gemeinschaftlichen Angelegenheiten der auf der Wegeparzelle Gemarkung Dürwiß, Flur 7, Flurstück 455 tlw., Bereich Vorhabenbezogener Bebauungsplan 11 – Westlich Robert-Koch-Straße -, ruhenden Festsetzungen für die jeweiligen Benutzer wird beschlossen.

 

Der Satzungsentwurf ist Bestandteil des Beschlusses.

Gemäß § 58 Abs. 4 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der derzeit gültigen Fassung ist die Zustimmung zum Erlass der Satzung bei der Aufsichtsbehörde einzuholen. 

 

 


Der Rat der Stadt Eschweiler hat in seiner Sitzung am 27.04.2021 (VV 141/21) beschlossen, die öffentliche Bekanntmachung der Absicht auf Aufhebung der auf der Wegeparzelle Gemarkung Dürwiß, Flur 7, Flurstück 455 tlw. ruhenden Festsetzungen für den derzeit berechtigten Personenkreis durch Erlass einer Satzung gemäß § 58 Abs. 4 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der derzeit gültigen Fassung zu veranlassen.

 

Die Wegeparzelle Gemarkung Dürwiß, Flur 7, Flurstück 455 tlw. ist im Rezess der Flurbereinigung Hehlrath 11621 aus dem Jahre 1979 entstanden und als Wirtschaftsweg und öffentlicher Fußweg ausgewiesen.

 

Die vorgenannte Wegeparzelle liegt im Bereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 11 – Westlich-Robert-Koch-Straße -. Für die Realisierung des Bebauungsplanes, der ein reines Wohngebiet ausweist, ist es erforderlich, die vorgenannte Wegeparzelle einzuziehen. Die Wegeparzelle wird im Vorhabenbezogenen Bebauungsplan 11 – Westlich Robert-Koch-Straße – als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt und soll nach endgültiger Herstellung gemäß § 6 des Straßen– und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) für den öffentlichen Verkehr gewidmet werden. Die Benennung von Ersatzwegen ist daher nicht erforderlich.

 

Die Absicht der Einziehung wurde aufgrund des Ratsbeschlusses vom 27.04.2021 im Amtsblatt der Stadt Eschweiler Nr. 9 vom 04.05.2021 öffentlich bekannt gemacht, um vor dem Erlass der Aufhebungssatzung (Satzungsentwurf siehe Anlage 1) den Beteiligten aus dem o. a. Auseinandersetzungsverfahren - und deren Rechtsnachfolgern - Gelegenheit zu geben, sich zu der beabsichtigten Rechtsänderung zu äußern.

 

Weiter wurden die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen - Kreisstelle Aachen - sowie die Bezirksregierung Köln, Dienstgebäude Aachen, Dezernat 33 – Ländliche Entwicklung, Bodenordnung - um Stellungnahme zu der beabsichtigten Einziehung gebeten.

Die Bezirksregierung Köln teilte hierzu mit Schreiben vom 10.05.2021 mit, dass aus den von dort zu vertretenden Belangen der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung gegen die beabsichtigte Wegeeinziehung keine Bedenken vorgebracht werden.

Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Kreisstelle Aachen, teilte mit Schreiben vom 28.05.2021 mit, dass keine grundsätzlichen Bedenken bestehen, soweit der Weg dem landwirtschaftlichen Verkehr erhalten bleibt.

 

Die Einwendungsfrist endete am 05.07.2021. Innerhalb dieser Frist wurden Einwendungen nicht erhoben.

 

Es wird daher vorgeschlagen, den Erlass der Satzung in der Fassung des als Anlage 1) beigefügten Entwurfes zu beschließen.

 

 


Keine.

 


Keine.