hier: Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Beschluss der öffentlichen Auslegung
1. Die
Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) werden nach
Maßgabe der Verwaltungsvorlage (Anlage 1) abgewogen.
2.
Der Entwurf der 24. Änderung des Flächennutzungsplans –
Drieschplatz – (Anlage 3 und 4) mit Begründung einschließlich Umweltbericht
(Anlage 5) wird zum Zweck der öffentlichen Auslegung gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung
der Stadt Eschweiler beschlossen.
Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Eschweiler hat in
seiner Sitzung am 17.12.2020 (VV 419/20) die Aufstellung der 24. Änderung des
Flächennutzungsplans sowie die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit beschlossen.
Mit der Änderung des Flächennutzungsplans soll die planungsrechtliche
Voraussetzung für die Ansiedlung des Innovations- und Technologiezentrums
„Change Factory Eschweiler“ auf der Fläche des ehemaligen Schlachthofes
geschaffen werden und für den Drieschplatz soll die Darstellung gemäß der
bestehenden Nutzung erfolgen. Es gibt Überlegungen, an der Südstraße ein
Park+Ride-Parkhaus zu entwickeln. Die derzeit im Flächennutzungsplan
dargestellte Sonderbaufläche für großflächigen Einzelhandel (Anlage 2)
steht diesen Zielen entgegen, so dass eine Nutzungsänderung in eine
„Gewerbliche Baufläche“ erfolgen soll.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom
15.01.2021 bis 01.02.2021 im Internet sowie durch Aushang im Rathaus
durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden
parallel gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt. Aus der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit ist keine Stellungnahme bei der Stadt eingegangen.
Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
sind, soweit sie Anregungen und Hinweise enthalten, als Anlage 6
beigefügt. Die eingegangenen Äußerungen betreffen im Wesentlichen den Erhalt
des angrenzenden Gewässerrandstreifens und der angrenzenden Grünflächen und
Bäume; es werden mögliche Immissionsschutzkonflikte mit angrenzender
Wohnnutzung benannt, die Leistungsfähigkeit möglicher Ein-/ Ausfahrten wurde
hinterfragt und die alternative Nutzung der Fläche zur Gewässerentwicklung
vorgeschlagen. Hinweise sind vor allem zum Steinkohlebergbau, zum
Überschwemmungsgebiet, zur Erdbebenzone, zu Altlastenverdachtsflächen, zur
Bedeutung des Weges an der Inde für Fußgänger und Radfahrer und zur
Bodenbeschaffenheit vorgetragen worden.
Das Plangebiet grenzt im Süden an das förmlich festgelegte
Überschwemmungsgebiet (HQ 100) der Inde an. Bei dem Extremhochwasser am
14./15.07.2021 waren das gesamte Plangebiet sowie Teile des nördlich
angrenzenden Friedhofs von der Überschwemmung betroffen. Im nachfolgenden
Bebauungsplanverfahren wird konkret in Abstimmung mit den zuständigen
Fachbehörden untersucht, wie auf künftige Überschwemmungen reagiert werden
kann. Dies kann z.B. durch eine Anpassung der Gebäudeplanung, die Beschränkung
der überbaubaren Grundstücksflächen oder bauliche Hochwasserschutzmaßnahmen
erfolgen. Auf der Ebene der Flächennutzungsplanänderung können diese konkreten
technischen Details nicht festgeschrieben werden.
Die Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist als Anlage 1 beigefügt.
Zur Aufstellung der 24. Änderung des Flächennutzungsplans – Drieschplatz
– wurde die Bezirksregierung Köln mit Schreiben vom 24.06.2021 gemäß § 34
Landesplanungsgesetz (LPlG) um Bestätigung der Anpassung an die Ziele der
Raumordnung gebeten. Bis Anfang September lag noch keine Antwort vor.
Die Verwaltung empfiehlt, den Entwurf der 24. Änderung des
Flächennutzungsplans – Drieschplatz – (Anlagen 3 und 4) mit Begründung
einschließlich Umweltbericht (Anlage 5) zum Zweck der öffentlichen Auslegung
zu beschließen.
Gutachten:
Das folgende Gutachten liegt dem
Bauleitplanverfahren zu Grunde und kann bei der Verwaltung eingesehen werden:
Gutachten zur artenschutzrechtlichen Prüfung Stufe I, Büro für Umweltplanung
Haese, Stolberg, 21.05.2021
Im Rahmen des
Bauleitplanverfahrens müssen ggf. externe Gutachten vergeben werden. Die
Notwendigkeit ergibt sich aus den Stellungnahmen der Fachbehörden im Aufstellungsverfahren. Haushaltsmittel für
Gutachten stehen bei dem im Produkt 095110101 – Räumliche Planung und
Entwicklung – geführten Sachkonto 52910000 – Aufwendungen für sonstige
Dienstleistungen – zur Verfügung.
Die Aufstellung des
o. a. vorbereitenden Bauleitplans bindet als Pflichtaufgabe der Kommune
Arbeitskraft in der Abteilung 610.