Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.
Durch das Jobcenter der
StädteRegion Aachen wurde der Stadt Eschweiler der Geschäftsbericht 2020 für
den gesamten Geschäftsbereich des Jobcenters zur Verfügung gestellt. Der
Bericht ist als Anlagen beigefügt und wird dem Sozial- und Seniorenausschuss
zur Kenntnis gegeben.
Über die Geschäftsergebnisse 2020 der Geschäftsstelle des Jobcenters der StädteRegion Aachen in Eschweiler wurde mit Verwaltungsvorlage 114/21 in der Sitzung des Sozial- und Seniorenausschusses am 21.04.2021 berichtet.
Die Leistungen des Jobcenters
(Grundsicherung für Arbeitssuchende, Beratung, Förderung und Vermittlung in
Ausbildung und Beschäftigung, Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket
u.a.) werden hinsichtlich ihrer finanziellen Auswirkungen auf der Ebene der
StädteRegion Aachen abgebildet. Nicht anderweitig durch Dritte, hier
insbesondere Bundesleistungen, gedeckter Aufwand, vor allem die Kosten der
Unterkunft, wird über die Allgemeine Regionsumlage auf die regionsangehörigen
Kommunen umgelegt.
Darüber hinaus sind die Anzahl der „Sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Arbeitsort“ über den „Zentralitätsansatz“ sowie die Anzahl der „Bedarfsgemeinschaften im SGB II“ über den „Soziallastenansatz“ die maßgebenden Faktoren bei der jährlichen Ermittlung des fiktiven Bedarfs im Rahmen des Gemeindefinanzierungsgesetzes NRW. Diese Parameter entfalten daher über die sogenannten „Schlüsselzuweisungen“ unmittelbare finanzielle Auswirkungen für die Stadt Eschweiler.
Keine personellen Auswirkungen.