hier: Ergebnis der öffentlichen Auslegung und Satzungsbeschluss
I.
Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1
und Abs. 2 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage
1).
II. Die sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden entsprechend der Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.
III. Der Bebauungsplan 306 – St.-Antonius-Hospital – (Anlagen 2 und 3) wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung (Anlage 4) als Abschlussbegründung hierzu.
IV. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans 274 – St. Antonius Karree – zu beenden. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans 274 – St. Antonius Karree – vom 23.03.2006 (VV 076/06) wird aufgehoben.
V. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur 6. Änderung des Bebauungsplans 6 –Krankenhaus– zu beenden. Der Beschluss zur Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplans 6 – Krankenhaus – vom 08.12.2004 (VV 428/04) und der Satzungsbeschluss vom 29.03.2006 (VV 021/06) werden aufgehoben.
Der Planungs-,
Umwelt- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 03.09.2020 (Vorlagen-Nr.
285/20) die Aufstellung des Bebauungsplans 306 – St.-Antonius-Hospital – gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und
die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3
Abs. 1 BauGB beschlossen.
Der Planentwurf wurde in der Zeit vom 02.10.2020 bis zum 16.10.2020 zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit im Internet veröffentlicht und zusätzlich ausgehängt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.
In seiner Sitzung am 22.04.2021 hat der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes 306 – St.-Antonius-Hospital – öffentlich auszulegen (Vorlagen-Nr. 143/21). Der Planentwurf wurde mit der Begründung in der Zeit vom 05.05.2021 bis 07.06.2021 im Internet veröffentlicht und zusätzlich öffentlich ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden parallel gemäß § 3 Abs. 2 BauGB benachrichtigt und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zum Planentwurf und zur Begründung gebeten.
Nach der Offenlage wurden aufgrund neuer Erkenntnisse durch eingegangene Stellungnahmen kleinere Änderungen und Ergänzungen in der Begründung vorgenommen. Im Bebauungsplan wurde der Hinweis auf Kampfmittel aufgrund der Stellungnahme des Kampfmittelbeseitigungsdienstes überarbeitet.
Die Grundzüge der Planung werden durch diese Änderungen und Ergänzungen nicht berührt, da weder die zeichnerischen noch die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans geändert worden sind. Es handelt sich hier nur um ergänzende Informationen für die zukünftigen Baumaßnahmen.
Die Stellungnahmen der Behörden aus den Beteiligungen sind, soweit sie Anregungen oder Hinweise enthalten, als Anlage 5 und die Stellungnahme der Verwaltung zu diesen Stellungnahmen als Anlage 1 beigefügt. Hierbei sind sowohl die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB als auch die Stellungnahmen aus der Beteiligung zur öffentlichen Auslegung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB enthalten. Von der Öffentlichkeit wurden zu beiden Beteiligungsverfahren keine Stellungnahmen vorgebracht.
Durch die Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 ist das Krankenhaus stark
geschädigt worden. Inwieweit dadurch Anpassungen der ursprünglich geplanten
Baumaßnahmen erforderlich werden können, muss von Seiten des
Krankenhausbetreibers bzw. Bauherren beurteilt werden. Aktuell möchte das
Krankenhaus die geplanten Baumaßnahmen weiterhin umsetzen.
Die Verwaltung empfiehlt, den Entwurf des
Bebauungsplans 306 – St.-Antonius-Hospital – gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen und die Begründung
einschließlich Umweltbericht als Abschlussbegründung hierzu.
Der Bebauungsplan 306 überplant einen
Großteil des in Aufstellung befindlichen, aber nicht zu Ende geführten
Bebauungsplans 274 – St. Antonius Karree –; ein Teil der Ziele des
vorliegenden Bebauungsplans 306 wurden aus dem Bebauungsplan 274 übernommen.
Eine Weiterführung des Bebauungsplans 274 ist nicht mehr sinnvoll. Die Verwaltung empfiehlt dem Planungs-,
Umwelt- und Bauausschuss, das Verfahren
zur Aufstellung des Bebauungsplans 274 – St. Antonius Karree – nicht weiterzuführen und den Aufstellungsbeschluss
vom 23.03.2006 (VV 076/06) aufzuheben.
Ebenfalls wurde das Aufstellungsverfahren zur
sechsten Änderung des Bebauungsplans 6 – Krankenhaus – nicht abgeschlossen. Das
Bauvorhaben, für das die Planänderung erfolgen sollte, wurde zwischenzeitlich
realisiert. Der Geltungsbereich dieser Planänderung wird vollständig durch den
Bebauungsplan 306 überplant, so dass die sechste Änderung des Bebauungsplans 6
obsolet wird. Die Verwaltung empfiehlt die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses
vom 08.12.2004 (VV 428/04) und des Satzungsbeschlusses vom 29.03.2006 (VV
021/06).
Gutachten
Folgende Gutachten liegen dem Bauleitplanverfahren zugrunde und können
bei der Verwaltung eingesehen werden
1. Artenschutzprüfung (ASP) Stufe I, Büro für
Freiraum- und Landschaftsplanung Dipl.-Ing. Guido Beuster, Erkelenz, 25.08.2020
2. Landschaftspflegerischer Fachbeitrag, Büro
für Freiraum- und Landschaftsplanung Dipl.-Ing. Guido Beuster, Erkelenz,
01.03.2021
3. Schalltechnische Untersuchung, ACCON Köln
GmbH, Köln, 16.03.2021
4. Untersuchung zur Verkehrssituation,
Planungsgruppe MWM, Aachen, März 2021
Das Bauleitplanverfahren ist
haushaltsrechtlich nicht relevant. Die Vorhabenträgerin (St.-Antonius-Hospital
gGmbH) übernimmt die anfallenden Kosten für ein Planungsbüro, externe
Gutachter, Erschließungsmaßnahmen usw.
Das
Bauleitplanverfahren bindet als Pflichtaufgabe der Kommune Arbeitskapazitäten
in der Abteilung 610.