Betreff
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Eschweiler für den Zeitraum 2021 bis 2025
Vorlage
270/21
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

Der Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Eschweiler für den Zeitraum 2021 bis 2025 wird beschlossen.

 


 

Seit dem Jahr 2006 sind die Jugendämter in NRW nach dem Kinder- und Jugendförderungsgesetz

(3. AG-KJHG - KJFöG) verpflichtet, einen kommunalen Kinder- und Jugendförderplan zu erstellen.

Der Kinder- und Jugendförderplan (KJFP) soll für die laufende kommunale Wahlperiode

beschlossen werden.

Der Kinder- und Jugendförderplan beschreibt die inhaltliche Entwicklung der §§ 11 - 14 SGB VIII (Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Jugendsozialarbeit, Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz) und bietet finanzielle Planungssicherheit.

 

Um eine kommunal abgestimmte Fortschreibung des Kommunalen Kinder- und Jugendförderplanes

zu gewährleisten, wurden sowohl die jeweils involvierten Fachorganisationen und Träger als auch die

Kinder und Jugendlichen selbst in die Erstellung mit eingebunden.

 

Der Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Eschweiler ist Ihnen vorab postalisch mit Schreiben vom 07.07.2021 zugesandt worden.

 

 

 


 

 Haushaltsmittel für den Bereich der Kinder- und Jugendförderung stehen bei der Kostenstelle 51000000 unter dem Produkt 063620101 zur Verfügung. Die betroffenen Sachkonten sind im Kinder- und Jugendförderplan unter Punkt 4 „Finanzplanung“ einzeln aufgeführt.

 

Die finanzielle Bezuschussung der Kinder- und Jugendarbeit in Eschweiler ist den „Richtlinien der Stadt Eschweiler zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit“ zu entnehmen.

 

 


 

Keine.