Der Kinder- und
Jugendförderplan der Stadt Eschweiler für den Zeitraum 2021 bis 2025 wird
beschlossen.
Seit dem Jahr 2006 sind die Jugendämter
in NRW nach dem Kinder- und Jugendförderungsgesetz
(3. AG-KJHG - KJFöG) verpflichtet, einen
kommunalen Kinder- und Jugendförderplan zu erstellen.
Der Kinder- und Jugendförderplan (KJFP)
soll für die laufende kommunale Wahlperiode
beschlossen werden.
Der Kinder- und Jugendförderplan
beschreibt die inhaltliche Entwicklung der §§ 11 - 14 SGB VIII (Jugendarbeit,
Jugendverbandsarbeit, Jugendsozialarbeit, Erzieherischer Kinder- und
Jugendschutz) und bietet finanzielle Planungssicherheit.
Um eine kommunal abgestimmte
Fortschreibung des Kommunalen Kinder- und Jugendförderplanes
zu gewährleisten, wurden sowohl die
jeweils involvierten Fachorganisationen und Träger als auch die
Kinder und Jugendlichen selbst in die
Erstellung mit eingebunden.
Der Kinder- und Jugendförderplan der
Stadt Eschweiler ist Ihnen vorab postalisch mit Schreiben vom 07.07.2021
zugesandt worden.
Haushaltsmittel für den Bereich der Kinder- und
Jugendförderung stehen bei der Kostenstelle 51000000 unter dem Produkt
063620101 zur Verfügung. Die betroffenen Sachkonten sind im Kinder- und
Jugendförderplan unter Punkt 4 „Finanzplanung“ einzeln aufgeführt.
Die finanzielle Bezuschussung der
Kinder- und Jugendarbeit in Eschweiler ist den „Richtlinien der Stadt
Eschweiler zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit“ zu entnehmen.
Keine.