Beschlussvorschlag
Sofern das Spendenaufkommen für die Soforthilfe zur Wohnraumsicherung nach der Hochwasserkatastrophe 2021 nicht auskömmlich sein sollte, wird aus dem laufenden städt. Haushalt ein Zuschuss in Höhe von bis zu 500.000 Euro bereitgestellt.
Datum |
Unterschrift Bürgermeisterin o.V.i.A. |
Unterschrift Ratsmitglied |
30.07.2021 |
gez. Leonhardt |
gez. Peters |
Unmittelbar nach der
Hochwasserkatastrophe hat die Stadt Eschweiler ein Spendenkonto „Eschweiler
hält zusammen – Hochwasserhilfe 2021“ für durch das Hochwasser Geschädigte
eingerichtet. Aus diesem Spendenkonto wird sämtlichen von den Überschwemmungen Betroffenen
unbürokratisch eine Soforthilfe in Höhe von 1.500 Euro (pro
Haushalt/Wohngemeinschaft) zur Verfügung gestellt.
Bis zum 28.07.2021 sind auf diesem Spendenkonto insgesamt 1.291.101,79 Euro eingegangen. Darin enthalten ist eine Zuweisung „Soforthilfe“ der StädteRegion Aachen in Höhe von 500.000 Euro.
Ebenfalls bis zum 28.07.2021 wurden 1.024 Anträge auf Soforthilfe geprüft und mit einem Volumen von 1.536.000 Euro zur Auszahlung gebracht. Mithin ergibt sich aktuell ein Delta in Höhe von rd. 245.000 Euro. Aktuell liegen 78 Anträge zur Prüfung und Auszahlung vor. Wenngleich davon ausgegangen werden kann, dass noch erhebliche Spenden akquiriert werden können, soll durch die zur Beschlussfassung vorgeschlagene Bezuschussung in Höhe von bis zu 500.000 Euro sichergestellt werden, dass jeder Berechtigte aus den betroffenen Gebieten diese Zuwendung erhalten kann.
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Entsprechend eines in
Vorbereitung befindlichen Erlasses des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau
und Gleichstellung des Landes NRW findet im Haushaltsjahr 2021 für zur
Bewältigung des Hochwassers erfolgende über- und außerplanmäßige Aufwendungen
und Auszahlungen § 83 der Gemeindeordnung NRW insoweit Anwendung, als dass eine
Darstellung der Deckung nach § 83 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung entfällt
und anstelle der Zustimmung des Rates gemäß § 83 Abs. 2 Satz 1 eine Eil- oder
Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 und 2 GO NRW treten kann.
Die Entgegennahme und Bearbeitung der Anträge bindet
personelle Ressourcen.