Der Rat der Stadt
Eschweiler beschließt die als Anlage 4 beigefügte „Ordnungsbehördliche
Verordnung über die Freigabe verkaufsoffener Sonntage im Jahr 2021“
Der Citymanagement
Eschweiler e.V. beantragte die Freigabe verkaufsoffener Sonntage
- am 11.07.2021
(Startschuss für „Kunstteppich“ und „Inde-Chill-Out“)
- am 05.09.2021
(„Stadtfest mit Kinder- und Jugendtag, Gesundheits- und Sportpräsentation und Fahrzeugschau“)
- am 07.11.2021
(Stadtfest „Tag des Karnevals“)
- am 19.12.2021
(Stadtfest mit Weihnachtsmarkt und „Nacht der Sinne“)
Das Konzept für die o.a. Stadtfeste ist als Anlage 1 beigefügt. Sofern
sich wesentliche Änderungen des Konzepts ergeben, wird der Rat hierüber
entsprechend informiert.
Der Bereich, für den die Sonntagsöffnungen der Verkaufsstellen beantragt
werden, wird im Rahmen der Festsetzung wie folgt umgrenzt:
-
im
Westen durch die Rue de Wattrelos zwischen dem Abzweig Odilienstraße bis zur
Bundesautobahn-Auffahrt Eschweiler-West
-
im
Norden durch die Bundesautobahn 4 zwischen der Auffahrt Eschweiler West und der
gedachten Verlängerung der Wollenweberstraße in nördliche Richtung
-
im Osten
durch die Bergrather Straße über die Indestraße – An der Wasserwiese -
Königsbenden - Dürener Straße – Kreuzung Wollenweberstraße sowie deren gedachte
Verlängerung in nördliche Richtung bis zur Bundesautobahn 4
-
im Süden
beginnend an der Kreuzung Rue de Wattrelos / Abzweig Odilienstraße über die
Odilienstraße – Röthgener Straße – Talstraße bis zur Bergrather Straße.
Ein entsprechender Plan ist als Anlage 2 beigefügt.
Anhand des vorgelegten Konzepts wurde von der Verwaltung das
Beteiligungsverfahren entsprechend § 6 Absatz 4 letzter Satz
Ladenöffnungsgesetz NRW eingeleitet. Es wurde um zeitnahe Rückäußerung gebeten,
um die Stellungnahmen bei der Beratung und Beschlussfassung im Ausschuss bzw.
im Rat der Stadt Eschweiler berücksichtigen zu können. Die Stellungnahme der
Industrie- und Handelskammer Aachen vom 14.06.2021 ist als Anlage 3 beigefügt.
Sofern bis zur Ratssitzung am 29.06.2021 noch Stellungnahmen eingehen, werden
diese nachgereicht.
Der vorgelegten Planung des Citymanagement Eschweiler e.V. zufolge stellt
sich der Ablauf des verkaufsoffenen Sonntags 11.07.2021 wie folgt dar:
Die bereits für das Jahr 2020 geplanten, aufgrund der Maßnahmen zum
Schutz vor dem Corona-Virus nicht durchgeführten Veranstaltungen „Kunstteppich“
und „Inde-Chill-Out“ sollen am maßgeblichen Sonntag, dem 11.07.2021, im
Vordergrund stehen und der Öffentlichkeit präsentiert werden.
In der Fußgängerzone werden im Rahmen der Aktion „Kunstteppich“ mehrere
Teppiche verteilt, auf denen sich Musiker, Künstler u.ä. unter Berücksichtigung
der im Rahmen eines Infektionsschutz- und Risikokonzepts festgelegten Maßnahmen
präsentieren können. Die Aktion soll in der Folgezeit regelmäßig wiederholt
werden. Auf der Uferstraße findet am maßgeblichen Sonntag ein Feierabendmarkt
mit Foodtrucks und Musik statt. In der Folgezeit soll diese Aktion regelmäßig
am ersten Dienstag im Monat wiederholt werden. Auf dem Drieschplatz werden
Schausteller vertreten sein. Es wird eine zusätzliche Haltestelle für den
Shuttlebus eingerichtet.
Im Bereich des Fachmarktzentrums „AuerbachCenters“ wird am verkaufsoffenen
Sonntag nach aktuellem Planungsstand eine Hüpfburgen-Stadt incl.
Kinderbelustigung errichtet.
Auf einer Fläche von ca. 5.000 m2 im neu vorgesehenen Bereich
„Wasserwiese“ wird eine Ausstellung mit Landmaschinen und zur praktischen
Tierhaltung durchgeführt.
1)
Weidehütte
mit Paddock für Esel und Pferde, praxisnahe große Ausstellung von artgerechter
Tierhaltung
2)
Stallhütten
für Hühner und Wachteln mit Auslaufgehege, Stallhütten mit Auslauf für
Kaninchen und Meerschweinchen, artgerechte Tierhaltung im eigenen Garten,
Experten beraten Hobbyfarmer und die, die es werden wollen zum Thema Stallbau,
Haltung und Fütterung
3)
Ausstellung
großer Traktoren und Landmaschinen in Zusammenarbeit mit der Fa. Sous, Aachen
Die Bereiche des Fachmarktzentrums „AuerbachCenter“ an der Auerbachstraße
sowie des neu berücksichtigten Bereichs „Wasserwiese“ werden am 11.07.2021
durch den bewährten Shuttlebus-Service angebunden.
Stadtfest 03.09.21 bis 05.09.21 „Stadtfest mit Kinder- und Jugendtag,
Gesundheits- und Sportpräsentation und Fahrzeugschau“
Am Sonntag, 05.09.21 findet ein Kinder- und Jugendtag in Zusammenarbeit
mit der mobilen Jugendarbeit und dem Stadtjugendring statt. Im Rahmen des 8.
Kinder- und Jugendtages haben Organisationen der Kinder- und Jugendarbeit die
Möglichkeit, sich auf dem Marktplatz zu präsentieren. Es gibt die Möglichkeit
an Infoständen und/oder auf der bereitstehenden Bühne die Arbeit zu zeigen.
Angesprochen sind hier inkl. Unterorganisationen insgesamt mehr als 320
Gruppierungen.
Aufgerufen zur Teilnahme sind neben den nichtorganisierten Kindern und
Jugendlichen alle 35 Mitgliedsorganisationen des Stadtjugendrings mit ihren
über 100 Unterorganisationen und weit über 2000 Kindern und Jugendlichen.
Das Thema Gesundheit soll in vielfacher Weise in der Innenstadt
thematisiert werden. Hierbei wird vor allem der Focus auf Prävention gesetzt.
Auf der Bühne an der Uferstraße und im Zelt auf der Marienstraße wird es
Vorträge zum Thema geben. In Zusammenarbeit mit der BIG direkt gesund soll das
Thema breiten Raum in der Stadt einnehmen. Hierzu sind auch Sportvereine, Tanz-
und Fitnesstudios, Therapeuten und andere Anbieter zum Thema eingeladen.
Am Freitag 03.09.21 sowie Sonntag 05.09.21 sollen verschiedene Konzerte
auf der Marktplatzbühne stattfinden.
Im Rahmen der Fahrzeugschau am Samstag, 04.09.21 sowie Sonntag, 05.09.21
wird es eine abwechslungsreiche Fahrzeugschau geben. Es werden viele Facetten
der Mobilität abgebildet.
Neben PKW verschiedener Hersteller und Fahrzeugen der Bundeswehr werden
auch Fahrzeuge der Hilfsdienste (Feuerwehr, DRK, Johanniter und Malteser)
präsentiert. Angedacht sind Fahrzeuge der verschiedenen Kategorien und Vorführungen
zum Thema Rettung und erste Hilfe. Es wird ebenfalls einen Querschnitt von
Fahrrädern (Oldtimer bis E-Bikes) geben. Seitens des Automobilclubs ist eine
Rallye mit E-Fahrzeugen geplant.
Auch an diesem verkaufsoffenen Sonntag am 05.09.21 wird an der
Wasserwiese auf einer Fläche von 5.000 qm eine Ausstellung mit großen
Landmaschinen sowie eine Ausstellung „praktische Tierhaltung“ auch für
Hobbytierhalter geplant.
Die Bereiche Fachmarktzentrum sowie „Wasserwiese“ werden erneut durch den
bewährten Shuttlebus-Service an den Veranstaltungsbereich „Innenstadt“
angebunden.
Stadtfest 05.11.21 bis 07.11.21 „Stadtfest zum Tag des Karnevals“
Das Programm zum Tag des Karnevals am 07.11.21 sieht eine Ausdehnung vom
Hotel Flatten (Röthgener Straße Nähe Odilienstraße / Aufstellung) über die
Marienstraße und die Fußgängerzone bis zum Marktplatz vor (gemeinsamer Marsch
von Standartengruppen der Karnevalsvereine, Ex-Prinzen und deren
Zeremonienmeister sowie des geschäftsführenden Komitees und der prinzenstellenden
Gesellschaft durch die Innenstadt zur Bühne auf dem Marktplatz Eschweiler,
Vorstellung des designierten Prinzenpaars, verschiedenen karnevalistischen
Tanz- und Musikdarbietungen (u.a. das „Jecke Tön Projekt), Schausteller in der
Fußgängerzone, Stand des Lions-Club Eschweiler-Ascvilare). Die erstmals im Jahr
2018 stattgefundene Kindersessions-Eröffnung wird am Samstag, den 06.11.21 zum
dritten Mal wiederholt; verschiedene Jugendabteilungen der Eschweiler
Karnevalsgesellschaften werden sich im Rahmen dieses Programmpunkts auf der
Bühne präsentieren.
Der Tag des Karnevals mit Vorstellung des designierten Prinzenpaars,
Prinzenwiegen und Verabschiedung des Prinzenpaars der vergangenen Session ist
alljährlich einer der wichtigsten Tage im Hinblick auf die beginnende
Karnevalssession. Mehr als 5.500 in 22 Karnevalsgesellschaften organisierte
Karnevalisten erwarten alljährlich die Vorstellung des zukünftigen Prinzen und
seines Zeremonienmeisters, bevor am 11.11. (Donnerstag nach dem Stadtfest) die
Karnevalssession eröffnet wird. Nicht zuletzt der Umstand, dass Eschweiler als
mittlere kreisangehörige Gemeinde regelmäßig den viertgrößten Rosenmontagszug
in der Bundesrepublik Deutschland durchführt, zeigt, dass die Stadt in
erheblichem Maße karnevalistisch geprägt ist.
Am Sonntag (07.11.2021) wird im Bereich des AuerbachCenters nach
derzeitigem Planungsstand eine Hüpfburgen-Stadt errichtet. Der Bereich wird
durch den bewährten Oldtimer-Shuttlebus-Service angebunden.
Wie bislang bei allen Stadtfesten (und insbesondere zum alljährlichen
Stadtfest zum Tag des Karnevals) ist mit hohen Besucherzahlen zu rechnen. Das
umfangreiche und abwechslungsreiche Rahmenprogramm an verschiedenen
Veranstaltungsorten unter Einbeziehung verschiedenster Protagonisten und auf
verschiedenste Zielgruppen ausgerichtet, wird einen nachhaltigen Zugewinn für
die Bevölkerung und die Besucher darstellen. Insgesamt wird erwartet, dass die
Zahl der die Veranstaltungen besuchenden Personen die der Käufer/innen
erheblich übersteigt. Der Karneval besitzt in der Stadt Eschweiler gegenüber
anderen Festivitäten einen der höchsten Stellenwerte. So gilt Eschweiler
überregional als rheinische Karnevalshochburg und statistisch gesehen sind –wie
oben dargestellt– nahezu 10% der Eschweiler Bevölkerung in Karnevalsvereinen
organisiert.
Im Hinblick auf das abwechslungsreiche, größtenteils zeitgleich in
verschiedenen Veranstaltungsbereichen stattfindende Rahmenprogramm und nicht
zuletzt unter Berücksichtigung des bevorstehenden Beginns der Karnevalssession
wird daher mit einem überdurchschnittlich hohen Besucheraufkommen gerechnet.
Stadtfest mit Weihnachtsmarkt vom 03.12.21 bis 19.12.21 und „Nacht der
Sinne“
Der Weihnachtsmarkt wird am 03.12.2021 um 16:00 Uhr mit musikalischer
Begleitung auf dem Marktplatz eröffnet. Ein Nikolaus wird hierbei Obst an die
Kinder verteilen. In der Zeit vom 03.12.21 bis zum 19.12.21 wird den
Hobbykünstlern in einem auf dem Marktplatz befindlichen Zelt Gelegenheit
gegeben, ihre Präsente, Dekorationen und Waren entsprechend zu präsentieren. Im
Übrigen werden in dem dortigen Bereich Verkaufsstände und eine Bühne aufgebaut;
während der gesamten Weihnachtsmarkt-Zeit wird ein täglich wechselndes
Bühnenprogramm mit Musik, Präsentationen usw. angeboten.
Im Rahmen der offiziellen Eröffnung der Adventszeit findet am 26.11.21 zudem das Lichterfestival „Nacht der Sinne“ in der Innenstadt statt. Aufbauend auf die in den vergangenen Jahren in der Neustraße durchgeführte Beleuchtungsaktion erstrahlt die Innenstadt von 18:00 Uhr bis 21:00 Uhr in buntem Licht. Zusätzlich werden Aktionskünstler (leuchtende Roboter und schillernde Elfen) eine bunte Atmosphäre schaffen.
Der verkaufsoffene Sonntag wird für den 19.12.21 beantragt. In der Zeit
von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr werden die Einzelhändler der Innenstadt ihre
Geschäfte öffnen und ihre Waren präsentieren; das Konzept wird durch
aufgestellte Buden sowie den erneut für einen guten Zweck tätigen Lions-Club
Eschweiler-Ascvilare (am verkaufsoffenen Sonntag sowie an den ersten drei
Adventssamstagen) mit dem Verkauf von Grünkohl mit Mettwurst auf der
Grabenstraße attraktiviert.
Für das AuerbachCenter ist am
19.12.21 ein Kinderweihnachtsmarkt geplant. Für die Anbindung des Bereichs
„AuerbachCenter“ an die Innenstadt steht am verkaufsoffenen Sonntag die seit
Jahren bewährte Shuttlebus-Verbindung zur Verfügung.
Wie bislang bei allen Stadtfesten, insbesondere beim Stadtfest mit
Weihnachtsmarkt, ist mit hohen Besucherzahlen zu rechnen. Das umfangreiche und
abwechslungsreiche Rahmenprogramm am Markt, in der Innenstadt und am
AuerbachCenter unter Einbeziehung verschiedenster Protagonisten und auf
verschiedenste Zielgruppen ausgerichtet, wird einen nachhaltigen Zugewinn für
die Bevölkerung und die Besucher darstellen.
Die Veranstaltung hat sich in den vergangenen Jahren in Eschweiler
etabliert. Zahlreiche Besucher begrüßen die Einrichtung, zumal der
Weihnachtsmarkt eine für die Stadt Eschweiler nicht zu groß dimensionierte
Fläche in Anspruch nimmt. Hierdurch hebt er sich gegenüber den meist vollkommen
überlaufenen Weihnachtsmärkten in der Umgebung (z.B. Aachen) ab; das Angebot
wird aufgrund der geringen Größe von zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern als
Treffpunkt genutzt. Das Stadtfest mit Weihnachtsmarkt wird daher voraussichtlich
auch durch Besucher aus Nachbargemeinden besucht, so dass insgesamt von einem
hohen Besucheraufkommen ausgegangen wird.
Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie ist die Möglichkeit der
Durchführung der o.a. Aktionen aktuell noch ungewiss. Gleichwohl bat der
Antragsteller darum, die Rahmenbedingungen zu schaffen, um das Vorhaben (sofern
die geltenden rechtlichen Vorgaben zur Bekämpfung der Corona-Pandemie dies
ermöglichen) unter Beachtung der Hygiene- und Infektionsschutzregelungen
durchführen zu können.
II. Rechtliche Betrachtung:
Nach den Vorgaben des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz – LÖG NRW) ist die Ladenöffnung grundsätzlich an acht Sonntagen im Jahr –jeweils von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr– gestattet, wenn ein öffentliches Interesse vorliegt (§ 6 Abs. 1 LÖG NRW). Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Öffnung
1. im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen erfolgt,
2. dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebot dient,
3. dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche dient,
4. der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren dient oder
5. die überörtliche Sichtbarkeit der jeweiligen Kommune als attraktiver und lebenswerter Standort insbesondere für den Tourismus und die Freizeitgestaltung, als Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort von kulturellen und sportlichen Einrichtungen steigert.
Das Vorliegen eines Zusammenhangs im Sinne des Satzes 2 Nummer 1 wird wiederum per Gesetz vermutet, wenn die Ladenöffnung in räumlicher Nähe zur örtlichen Veranstaltung sowie am selben Tag erfolgt und bei Werbemaßnahmen die örtlichen Veranstaltungen gemäß Satz 2 Nr. 1 gegenüber der Ladenöffnung im Vordergrund stehen.
Nach Inkrafttreten des überarbeiteten LÖG NRW waren die neuen Regelungen
zu verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen Gegenstand diverser
verwaltungsgerichtlicher Verfahren und somit von erheblicher Bedeutung für die
Umsetzung des Gesetzes. Nicht zuletzt der Beschluss des OVG NRW vom 02.11.2018
(Az. 4 B 1580/18), welcher einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln zur
Untersagung einer Sonntagsöffnung zweier Möbelmärkte in Köln bestätigte,
enthielt verschiedene Aussagen, Festlegungen und Interpretationen hinsichtlich
der Auslegung des neu gefassten LÖG NRW.
Daher wurde die Anwendungshilfe für die Kommunen und den Handel im Umgang
mit § 6 LÖG NRW mehrfach überarbeitet. Auch unter Berücksichtigung dieser
Änderungen liegen die Voraussetzungen für die hier beantragten Ladenöffnungen
an Sonntagen gemäß den o.a. Ziffern 1, 2, 4 und 5 vor.
1.
Ladenöffnung
im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen
Veranstaltungen
§ 6 Abs. 1 Ziffer 1 LÖG NRW enthält einen gesetzlich vermuteten Zusammenhang zwischen der Ladenöffnung und örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen, im vorliegenden Fall dem jeweiligen Stadtfest.
Große Veranstaltungen wie beispielsweise Stadtfeste sind aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie zunächst bis zum 31.08.21 untersagt. Daher berücksichtigt das vorgelegte Konzept des Antragstellers nur ein kleines, den verkaufsoffenen Sonntag begleitendes Rahmenprogramm anstelle des (weiterhin untersagten) Stadtfests für den 11.07.21.
Die für das Stadtgebiet Eschweiler freigegebenen, verkaufsoffenen Sonntage sind regelmäßig an die Durchführung von Veranstaltungen, insbesondere Stadtfeste, geknüpft. Diese sind jedoch gemäß den aktuellen Regelungen der Coronaschutzverordnung bis zum 31.08.21 verboten, so dass der im LÖG enthaltene Sachgrund Nr. 1 (Ladenöffnung im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen) für den 11.07.21 nicht als erfüllt angesehen werden kann.
Für die aktuell geplanten Stadtfeste nach dem 01.09.21 ist die Ladenöffnung für den unmittelbaren Bereich der Veranstaltungsflächen vorgesehen und sie soll am selben Tag erfolgen. Die Werbemaßnahmen des Veranstalters (Citymanagement Eschweiler e.V.) zielen vornehmlich auf die Veranstaltung (Stadtfest) ab. Hinsichtlich des angemessenen Verhältnisses zwischen der Veranstaltung und der Ladenöffnung ist festzuhalten, dass das Stadtfest in den Teilbereichen Markt, umliegende Innenstadt (Fußgängerzone, Marienstraße, Uferstraße) sowie auf Teilbereichen des Auerbachcenters und der Wasserwiese stattfindet.
Gemessen an der Tatsache, dass der Anteil der von einer Sonntagsöffnung betroffenen Ladenlokale aus dem Segment „Verkauf“ aufgrund zahlreicher Ladenlokale, die dem Segment „Dienstleistungsangebot“ zuzuordnen sind (z.B. Frisöre) und leerstehenden Ladenlokalen nicht den gesamten Bereich betrifft, ist davon auszugehen, dass die Veranstaltungsfläche – auch unter Berücksichtigung der großen Verkaufsflächen im Bereich des Auerbachcenters und der Wasserwiese – überwiegt und somit insgesamt von einem angemessenen Verhältnis ausgegangen werden kann.
Auch wenn die Frequentierung der Eschweiler Stadtfeste wie alle Veranstaltungen unter freiem Himmel bis zu einem gewissen Grad wetterabhängig ist, ist nach der Erfahrung der vergangenen Jahre an Stadtfesten generell mit einem sehr hohen Besucheraufkommen in allen Veranstaltungsbereichen und über die gesamte Zeit des jeweiligen Stadtfestes zu rechnen. Insgesamt ist festzuhalten, dass die Rahmenprogramme der Stadtfeste (siehe oben) abwechslungsreich gestaltet sind, (teilweise zeitgleich) in verschiedenen Veranstaltungsbereichen stattfinden und ein breites Spektrum von Besuchern aller Altersklassen ansprechen. Es liegen keine Erkenntnisse über parall veranstaltete, ähnlich gelagerte Festivitäten in der Region vor, so dass davon ausgegangen wird, dass die Stadtfeste in Eschweiler auch durch Besucher aus Nachbargemeinden besucht werden.
2.
Ladenöffnung,
die dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung eines vielfältigen
stationären Einzelhandelsangebot dient
Mit Bezug auf den in Ziffer 2 genannten
Aspekt des Erhalts, der Stärkung oder der Entwicklung eines vielfältigen
stationären Einzelhandelsangebots ist festzuhalten, dass seit Jahren Bemühungen
angestrengt werden, das Einzelhandelsangebot in Eschweiler zu stärken und
stetig weiterzuentwickeln.
Auch wenn durch die Errichtung von zentralen
Einkaufsmöglichkeiten in den umliegenden Ortsteilen dem Bedürfnis der dortigen
Wohnbevölkerung nach einem bestimmten Warenangebot (Verbraucher- und
Drogeriemärkte, z.B. Jülicher Straße Nähe Dürwiß) bei gleichzeitig vorhandenem,
umfangreichem Parkplatzangebot Rechnung getragen wird, ist eine Ergänzung
dieser Standorte durch zentral in der Innenstadt gelegene Ladenlokale mit
Verkauf notwendig.
Die Eschweiler Innenstadt bietet seit Jahren
ein (außerhalb der unmittelbaren Innenstadt nicht oder nur eingeschränkt
vorhandenes) vielfältiges Kaufangebot wie z.B. Verkauf von Textilien in allen
Preissegmenten, Juweliere, Optiker, usw.; dass im Bereich des AuerbachCenters
vorhandene Angebot (Elektronik, Tierbedarf usw.) ergänzt den in der unmittelbaren
Innenstadt befindlichen Einzelhandel und trägt insofern zur Vervollständigung
eines vielfältigen in Eschweiler angesiedelten Handels bei.
Gleichwohl sind stetige Bemühungen für den
Erhalt und den Ausbau des im unmittelbaren Innenstadtbereich vorhandenen
Angebots notwendig. Ein Vergleich der Jahre 2018 und 2019 zeigt hinsichtlich
der Nutzung der in der unmittelbaren Innenstadt (Neustraße, Englerthstraße,
Grabenstraße, Marienstraße, Uferstraße) befindlichen Ladenlokale, dass der
Leerstand innerhalb eines Kalenderjahres leicht anstieg. Nicht zu vergessen die
aktuelle Corona-Pandemie. Insofern sind andauernde Bemühungen notwendig, um das
breite Angebot in der Eschweiler Innenstadt nach außen bekannt zu machen, um
diese dauerhaft erhalten zu können. Maßnahmen zum Erhalt des Eschweiler
Wochenmarkts an Samstagen zeigen bereits Erfolge, denn im Gegensatz zu
umliegenden Städten sind das Warenangebot wie auch die Zahl der Marktbeschicker
(insbesondere zum Samstagswochenmarkt) stabil; gegenüber den zahlreichen
Besucherinnen und Besuchern der in der Innenstadt von Eschweiler stattfindenden
Veranstaltungen mit überregionaler Ausstrahlungswirkung (z.B. karnevalistische
Veranstaltungen, das Eschweiler Music Festival usw.) wird das in der Stadt
Eschweiler vorhandene Einzelhandelsspektrum bereits seit Jahren bekanntgemacht
und beworben. Der Citymanagement Eschweiler e.V. ist zudem seit Jahren bemüht,
die in der Innenstadt befindlichen Gewerbetreibenden in allen Belangen zu
vertreten und regelmäßig Verbesserungsvorschläge mit dem Ziel einer Stärkung
des Einzelhandels einzureichen. Die Maßnahmen zur weiteren Stärkung und
Sicherung des Einzelhandels sehen seit Jahren auch Stadtfeste unter Beteiligung
der betroffenen Gewerbetreibenden vor, um hierdurch Besucher/innen erreichen zu
können, die sich ansonsten nicht als Käufer/innen nach Eschweiler begeben
würden. Die Freigabe verkaufsoffener Sonntage stellt hierbei ein zusätzliches,
flankierendes Element zu den übrigen Bemühungen dar (die Dauer der Stadtfeste
erstreckt sich daher in der Regel auch auf mehrere Tage und nicht nur auf den
Sonntag).
Der gesetzlich vorgegebene Rahmen wird
hierbei nicht vollständig ausgeschöpft (maximal vier der gesetzlich erlaubten
acht verkaufsoffenen Sonntage je Jahr), die von einer Sonntagsöffnung
betroffenen Ladenlokale befinden sich innerhalb der von der jeweiligen
Veranstaltung betroffenen Veranstaltungsteilbereiche und der Fokus liegt bei
allen Stadtfesten generell auf der Veranstaltung, so dass die Sonntagsöffnung
als begleitenden Maßnahme gedacht ist.
Am verkaufsoffenen Sonntag im Juli (11.07.21)
liegt der Schwerpunkt aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie nicht generell auf
der Veranstaltung. Hierbei ist allerdings festzuhalten, dass der stationäre
Einzelhandel in NRW aufgrund der langanhaltenden Schließung als besonders stark
betroffene Branche zählt. Nach den mehrwöchigen nahezu vollständigen Lockdowns
gelten auch weiterhin für den gesamten Einzelhandel erhebliche Einschränkungen.
So sind Hygienekonzepte erforderlich; weiter ist die Anzahl von gleichzeitig im
Geschäft anwesenden Kunden/innen auf eine Person je zehn Quadratmeter der
Verkaufsfläche im Sinne des § 16 Abs. 2 Nr. 1 Coronaschutzverordnung NRW
beschränkt. Aufgrund der Corona-Pandemie ist der stationäre Einzelhandel
flächendeckend und damit in allen Kommunen gefährdet. Dieser flächendeckenden
Gefährdung kann allein mit Ladenöffnungen von Montag bis Samstag nicht
erfolgreich begegnet werden, da erlittene und noch zu erwartende Einbußen zu
hoch ausfallen. Bund und Länder haben zahlreiche Programme auferlegt, um von
der Corona-Krise betroffene Unternehmen zu unterstützen. Sinnvoll und notwendig
sind flankierend hierzu aber auch Maßnahmen, die dem lokalen Einzelhandel
Kunden zurückführen und zusätzliche Einnahmemöglichkeiten eröffnen.
Verkaufsoffene Sonntage sind für den stationären Einzelhandel von erheblicher
wirtschaftlicher Bedeutung.
3.
Ladenöffnung,
die der Steigerung der überörtlichen Sichtbarkeit der Kommune als
attraktiver und lebenswerter Standort insbesondere für den Tourismus und die
Freizeitgestaltung, als Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort von
kulturellen und sportlichen Einrichtungen dient
Hinsichtlich des Verweises auf Sachgrund Nr.
5 (Steigerung der überörtlichen Sichtbarkeit der Stadt Eschweiler als
attraktiver und lebenswerter Standort, insbesondere für den Tourismus und die
Freizeitgestaltung, als Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort von
kulturellen und sportlichen Einrichtungen) ist festzustellen, dass die Stadt
Eschweiler innerhalb der Region eine der wenigen Gemeinden ist, die eine stetig
wachsende Bevölkerungszahl aufweist. Dies zeigt, dass die Stadt Eschweiler als
attraktiver und lebenswerter Standort wahrgenommen wird.
Die o.a. positive Entwicklung ist auf eine
langfristig angelegte Planung und zahlreiche in der Vergangenheit und aktuell
betriebene Projekte und Maßnahmen zurückzuführen. In diesem Zusammenhang sind
beispielhaft die Auszeichnung Eschweilers als „Deutschlands nachhaltigste Stadt
mittlerer Größe 2019“, die verliehene Auszeichnung als „Klimaaktive Kommune
2019 und 2021“ oder auch die alljährliche Durchführung des deutschlandweit
viertgrößten Rosenmontagsumzuges zu nennen. Die Tatsache, dass Eschweiler 10
städtische Grundschulen an 11 Schulstandorten, mehrere weiterführende Schulen
und Förderschulen aufweist wie auch die stetig wachsende Nachfrage (und somit
den Ausbau des Angebots) im Bereich „Kindertagesstätten“ zeigen Eschweilers
Attraktivität für junge Familien. Die andauernden Bemühungen der
Wirtschaftsförderung zeigen Erfolge und führen zur Ansiedlung von Unternehmen
verschiedenster Branchen und Größen.
Die Stadt Eschweiler unternimmt zahlreiche
Anstrengungen, um die kommunale Vielfalt in jeder Hinsicht zu erhalten und auch
zukünftig eine positive Entwicklung zu erzielen. Im Hinblick auf den
demographischen Wandel und insbesondere den bereits begonnenen Strukturwandel
ist der aktuell erreichte Sachstand zwar vergleichsweise gut, muss aber als
andauernder Prozess mit dem Ziel einer stetigen Anpassung an die Gegebenheiten
verstanden werden. Daher ist es notwendig, die Vorteile der Stadt Eschweiler
stetig nach außen darzustellen und Eschweiler für potentielle Neubürger oder
Investoren sichtbar zu machen.
Neben den zahlreichen, bereits vorhandenen
Programmen und Maßnahmen (s.o., Attraktivierung der Stadt Eschweiler als
Hochzeitsstandort, Projekt RathausQuartier, Industriegebiet „Am Grachtweg“
usw.) bieten auch die alljährlichen, durch den Citymanagement e.V.
organisierten Stadtfeste Gelegenheit, die Vorteile der Stadt Eschweiler nach
außen zu publizieren. Dies ist im Hinblick auf den Wettbewerbsnachteil
gegenüber der nahegelegenen kreisfreien Großstadt Aachen und insbesondere
gegenüber den nahegelegenen niederländischen Städten (hier wird die
Sonntagsöffnung größtenteils grundsätzlich erlaubt) ein notwendiger und
wichtiger Bestandteil der Außendarstellung und der Publikation eines
lebenswerten Wohn- und Gewerbestandorts.
Im Hinblick auf die o.g. Ausführungen und auf der Grundlage des
Ladenöffnungsgesetzes und den (überarbeiteten) Anwendungshilfen des
Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes
Nordrhein-Westfalen hält die Verwaltung das Grobkonzept für die Stadtfeste ab
dem 01.09.2021 und des verkaufsoffenen Sonntags am 11.07.2021 mit dem Ladenöffnungsgesetz
vereinbar, weil
-
im
Gesetz definierte Sachgründe zutreffen
-
diese
aufgrund der zu erwartenden Zuschauerzahlen gegenüber dem Handelsinteresse
überwiegen und
-
der
räumliche Bezug zwischen der sachgrundgebenden Veranstaltung und den
betroffenen Verkaufsflächen aufgrund des definierten Bereichs bzw.
diesbezüglich ein angemessenes Verhältnis gewahrt bleibt
Die Verwaltung
empfiehlt daher, die als Anlage 4 beigefügte „Ordnungsbehördliche Verordnung
über die Freigabe verkaufsoffener Sonntage im Jahr 2021“ zu beschließen.
keine
keine