Der Rat der Stadt Eschweiler nimmt die vorliegende
Dienstanweisung für den Abschluss und die Abwicklung von Finanzgeschäften zur
Kenntnis.
Die bisherige Dienstanweisung für
den Abschluss und die Abwicklung von Finanzgeschäften in der Fassung vom
24.04.2017 wurde dem Rat der Stadt Eschweiler in seiner Sitzung am 29.03.2017
(VV 108/17) zur Kenntnis gegeben. Sie dient – neben den einschlägigen Bestimmungen
der Gemeindeordnung NRW – als Grundlage für die Aktivitäten des Zins- und
Schuldenmanagements der Stadt Eschweiler.
Neben redaktionellen Änderungen (in der Synopse rot gekennzeichnet) ist insbesondere aufgrund der in Ziffer 3 des Erlasses „Kredite und kreditähnliche Rechtsgeschäfte der Gemeinden und Gemeindeverbände (RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales – 34-48.05.01/02 – 8/14)“ normierten Zinsvereinbarung von bis zu fünfzig Jahren für Liquiditätssicherungskredite eine Überarbeitung der Dienstanweisung für den Abschluss und die Abwicklung von Finanzgeschäften erforderlich. Neben den einschlägigen Vorschriften sind bei der Aktualisierung auch die Empfehlungen der NRW.BANK im Rahmen der geschlossenen Beratungsvereinbarung eingeflossen.
Keine finanziellen Auswirkungen.
Keine personellen Auswirkungen.