Den zwischen der StädteRegion Aachen und der Stadt Aachen abgestimmten und fortgeschriebenen Abrechnungsschlüsseln für die Berechnung der anteiligen Regionsumlage der Stadt Aachen wird mit Rückwirkung zum 01.01.2017 und unter Berücksichtigung der zugehörigen Regelungen zu deren Abwicklung gemäß den beigefügten Anlagen zugestimmt. Die Zustimmung erfolgt unter dem Vorbehalt korrespondierender Beschlüsse in den Gremien der StädteRegion Aachen sowie der Stadt Aachen.

 


 

Auf Grundlage der zwischen den Hauptverwaltungsbeamten der StädteRegion Aachen, der Stadt Aachen, der übrigen neun regionsangehörigen (Altkreis-)Kommunen und der Regierungspräsidentin der Bezirksregierung Köln im Januar 2019 vereinbarten Vorgehensweise zur Fortentwicklung einer transparenten Abrechnungssystematik für die durch die Stadt Aachen zu leistende differenzierte Regionsumlage (siehe Anlage 1) wurde seither dieser Prozess unter Beteiligung der Kämmerer aus den regionsangehörigen Städten und Gemeinden betrieben.

 

Ergebnis des ersten, dem Auftrag aus Nr. 4 der vorgenannten Vereinbarung entsprechenden Schritts war, dass die bisherigen Abrechnungsschlüssel für die differenzierte Regionsumlage um die Abrechnungsbestandteile

 

·         Ausbildung von Nachwuchskräften (ab dem HHJ 2019, Anteil Stadt Aachen rund 563 T€)

·         Personalvertretung (ab dem HHJ 2019, Anteil Stadt Aachen rund 88 T€)

·         Büro Städteregionstag (ab dem HHJ 2021, Anteil Stadt Aachen 375 T€)

 

erweitert wurden. Hierdurch wurden die bis dahin durch die (Altkreis-)Kommunen über die Allg. Regionsumlage zu deckenden Finanzierungsanteile in Höhe von rund 651 T€ (ab dem HHJ 2019) bzw. 1.026 T€ (ab dem HHJ 2021) zu Lasten der Stadt Aachen in die differenzierte Regionsumlage umgruppiert. Der Rat der Stadt Eschweiler hat diesen Veränderungen bei den Abrechnungsgrundlagen sowie der Übernahme der Abrechnungspositionen in die differenzierte Regionsumlage in seiner Sitzung am 09.09.2020 einstimmig zugestimmt. Auf die seinerzeit unterbreitete, umfassende Beschlussvorlage (Vorlagen-Nummer 324/20 vom 03.09.2020) wird insofern Bezug genommen.

 

Nunmehr wird - nach erfolgter Prüfung - in einem zweiten Schritt (siehe Nr. 3 der oben genannten Vereinbarung) die zwischen der StädteRegion Aachen und der Stadt Aachen abgestimmte und ab dem HHJ 2017 Rückwirkung entfaltende Fortschreibung der bisher schon vereinbarten Abrechnungsschlüssel vorgelegt (siehe Anlage 2.2). Im Ergebnis führen diese Modifizierungen (auf Grundlage der bisher vorliegenden Jahresabschlüsse der StädteRegion Aachen für die Jahre 2017 bis 2019) zu durchschnittlichen zusätzlichen Finanzierungsanteilen der Stadt Aachen in Höhe von 1.020 T€/Jahr und einer entsprechenden Entlastung des Umlagebedarfs bei der Allg. Regionsumlage für die (Altkreis-)Kommunen. Auf die beigefügte Beschlussvorlage der StädteRegion Aachen, Nummer 2021/0336 vom 27.05.2021, die den Prozess zur Fortentwicklung der Abrechnungssystematik zwischen der Städteregion Aachen und der Stadt Aachen sowie die hierbei erzielten Ergebnisse nochmals umfassend und im Detail aufarbeitet, wird verwiesen.

 

Die Verwaltung empfiehlt, den fortentwickelten Abrechnungsgrundlagen für die differenzierte Regionsumlage der Stadt Aachen unter dem Vorbehalt korrespondierender Beschlüsse in den Gremien der StädteRegion Aachen sowie der Stadt Aachen zuzustimmen.

 


 

Der Haushalt 2021 ff. der StädteRegion Aachen wurde bereits überwiegend mit den aktualisierten Abrechnungsschlüsseln geplant. Insoweit ist die hieraus folgende finanzielle Entlastung der (Altkreis-)Kommunen bereits in die Erhebung der Allg. Regionsumlage eingeflossen. Eine weitere Verbesserung bei Abrechnung des Haushaltes 2021, aufgrund der endgültigen Festlegung, ist nur in geringem Maße bzw. nicht zu erwarten.

 

Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass die Stadt Eschweiler mit einer Quote von rund 20 % zum Umlagebedarf bei der Allg. Regionsumlage herangezogen wird. Insofern wirken sich die dargestellten Verlagerungen von Finanzierungsanteilen in die differenzierte Regionsumlage der Stadt Aachen entsprechend dieses Anteils zugunsten, d.h. aufwandsmindernd für die Stadt Eschweiler aus.

 


 

Aus dem Beschluss ergeben sich auf Seiten der Stadt Eschweiler keine personellen Auswirkungen.