hier: Abrechnungsgrundlagen für die differenzierte Regionsumlage der Stadt Aachen
Den zwischen der StädteRegion Aachen und der Stadt Aachen abgestimmten
und fortgeschriebenen Abrechnungsschlüsseln für die Berechnung der anteiligen
Regionsumlage der Stadt Aachen wird mit Rückwirkung zum 01.01.2017 und unter
Berücksichtigung der zugehörigen Regelungen zu deren Abwicklung gemäß den
beigefügten Anlagen zugestimmt. Die Zustimmung erfolgt unter dem Vorbehalt
korrespondierender Beschlüsse in den Gremien der StädteRegion Aachen sowie der
Stadt Aachen.
Auf Grundlage der zwischen den Hauptverwaltungsbeamten der StädteRegion
Aachen, der Stadt Aachen, der übrigen neun regionsangehörigen
(Altkreis-)Kommunen und der Regierungspräsidentin der Bezirksregierung Köln im
Januar 2019 vereinbarten Vorgehensweise zur Fortentwicklung einer transparenten
Abrechnungssystematik für die durch die Stadt Aachen zu leistende
differenzierte Regionsumlage (siehe Anlage 1) wurde seither dieser Prozess
unter Beteiligung der Kämmerer aus den regionsangehörigen Städten und Gemeinden
betrieben.
Ergebnis des ersten, dem Auftrag aus Nr. 4 der vorgenannten Vereinbarung
entsprechenden Schritts war, dass die bisherigen Abrechnungsschlüssel für die
differenzierte Regionsumlage um die Abrechnungsbestandteile
·
Ausbildung
von Nachwuchskräften (ab dem HHJ 2019, Anteil Stadt Aachen rund 563 T€)
·
Personalvertretung
(ab dem HHJ 2019, Anteil Stadt Aachen rund 88 T€)
·
Büro
Städteregionstag (ab dem HHJ 2021, Anteil Stadt Aachen 375 T€)
erweitert wurden. Hierdurch wurden die bis dahin durch die (Altkreis-)Kommunen
über die Allg. Regionsumlage zu deckenden Finanzierungsanteile in Höhe von rund
651 T€ (ab dem HHJ 2019) bzw. 1.026 T€ (ab dem HHJ 2021) zu Lasten der Stadt
Aachen in die differenzierte Regionsumlage umgruppiert. Der Rat der Stadt
Eschweiler hat diesen Veränderungen bei den Abrechnungsgrundlagen sowie der
Übernahme der Abrechnungspositionen in die differenzierte Regionsumlage in
seiner Sitzung am 09.09.2020 einstimmig zugestimmt. Auf die seinerzeit
unterbreitete, umfassende Beschlussvorlage (Vorlagen-Nummer 324/20 vom
03.09.2020) wird insofern Bezug genommen.
Nunmehr wird - nach erfolgter Prüfung - in einem zweiten Schritt (siehe
Nr. 3 der oben genannten Vereinbarung) die zwischen der StädteRegion Aachen und
der Stadt Aachen abgestimmte und ab dem HHJ 2017 Rückwirkung entfaltende
Fortschreibung der bisher schon vereinbarten Abrechnungsschlüssel vorgelegt
(siehe Anlage 2.2). Im Ergebnis führen diese Modifizierungen (auf Grundlage der
bisher vorliegenden Jahresabschlüsse der StädteRegion Aachen für die Jahre 2017
bis 2019) zu durchschnittlichen zusätzlichen Finanzierungsanteilen der Stadt
Aachen in Höhe von 1.020 T€/Jahr und einer entsprechenden Entlastung des
Umlagebedarfs bei der Allg. Regionsumlage für die (Altkreis-)Kommunen. Auf die
beigefügte Beschlussvorlage der StädteRegion Aachen, Nummer 2021/0336 vom
27.05.2021, die den Prozess zur Fortentwicklung der Abrechnungssystematik
zwischen der Städteregion Aachen und der Stadt Aachen sowie die hierbei
erzielten Ergebnisse nochmals umfassend und im Detail aufarbeitet, wird
verwiesen.
Die Verwaltung empfiehlt, den fortentwickelten Abrechnungsgrundlagen für
die differenzierte Regionsumlage der Stadt Aachen unter dem Vorbehalt
korrespondierender Beschlüsse in den Gremien der StädteRegion Aachen sowie der
Stadt Aachen zuzustimmen.
Der Haushalt 2021 ff. der StädteRegion Aachen wurde bereits überwiegend mit den aktualisierten Abrechnungsschlüsseln geplant. Insoweit ist die hieraus folgende finanzielle Entlastung der (Altkreis-)Kommunen bereits in die Erhebung der Allg. Regionsumlage eingeflossen. Eine weitere Verbesserung bei Abrechnung des Haushaltes 2021, aufgrund der endgültigen Festlegung, ist nur in geringem Maße bzw. nicht zu erwarten.
Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass die Stadt Eschweiler mit einer Quote von rund 20 % zum Umlagebedarf bei der Allg. Regionsumlage herangezogen wird. Insofern wirken sich die dargestellten Verlagerungen von Finanzierungsanteilen in die differenzierte Regionsumlage der Stadt Aachen entsprechend dieses Anteils zugunsten, d.h. aufwandsmindernd für die Stadt Eschweiler aus.
Aus dem Beschluss
ergeben sich auf Seiten der Stadt Eschweiler keine personellen Auswirkungen.