Betreff
Besetzung von Gremien des Städteregionalen Gewerbeflächenpools
Vorlage
231/21
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

Der Rat entsendet gemäß §113 der Gemeindeordnung NRW in den Beirat des Gewerbeflächenpools:

 

Vertreter:               Amtsleiter 23/Wirtschaftsförderung

 

 

Stellvertreter     Stellv. Amtsleiter 23/Wirtschaftsförderung

 

 

 

 

 

 

 


 

Mit Beschluss des Rates vom 18.05.2020 (VV-Nr. 080/20) wurde der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Gründung des Städteregionalen Gewerbeflächenpools zugestimmt. Gleichzeitig wurden die zu entwickelnden Flächen definiert und die Verwaltung mit der Schaffung der notwendigen planungsrechtlichen Voraussetzungen beauftragt. Für Eschweiler bedeutet dies die Entwicklung einer rd. 73 ha großen Industrie- und Gewerbefläche entlang der Rue de Wattrelos. Wegen weiterer Einzelheiten kann auf die beigefügte Verwaltungsvorlage 080/20 verwiesen werden.

 

Zur Handlungsfähigkeit des Gewerbeflächenpools ist auch die Besetzung der Gremien erforderlich. Bei der Mitgliederversammlung sind als Vertreter durch § 4 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung bereits die Bürgermeisterin bzw. im Vertretungsfall ein Mitglied des Verwaltungsvorstands vorgesehen. Offen ist noch die Besetzung des gemäß § 6 der o.g. Vereinbarung zu bildenden Beirates. Der Funktion dieses Gremiums als Arbeitsebene, die letztlich auch die Entscheidung in der jeweiligen Belegenheitskommune vorbereitet, wird vorgeschlagen, den jeweiligen Leiter der Wirtschaftsförderung (bzw. dessen Vertreter) zu entsenden.

 

Die Gremienbesetzung erfolgt gemäß § 113 Gemeindeordnung NRW durch den Rat.