Der
Rat entsendet gemäß §113 der Gemeindeordnung NRW in den Beirat des
Gewerbeflächenpools:
Vertreter: Amtsleiter
23/Wirtschaftsförderung
Stellvertreter Stellv.
Amtsleiter 23/Wirtschaftsförderung
Mit Beschluss des
Rates vom 18.05.2020 (VV-Nr. 080/20) wurde der öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung zur Gründung des Städteregionalen Gewerbeflächenpools zugestimmt.
Gleichzeitig wurden die zu entwickelnden Flächen definiert und die Verwaltung
mit der Schaffung der notwendigen planungsrechtlichen Voraussetzungen
beauftragt. Für Eschweiler bedeutet dies die Entwicklung einer rd. 73 ha großen
Industrie- und Gewerbefläche entlang der Rue de Wattrelos. Wegen weiterer
Einzelheiten kann auf die beigefügte Verwaltungsvorlage 080/20 verwiesen
werden.
Zur
Handlungsfähigkeit des Gewerbeflächenpools ist auch die Besetzung der Gremien
erforderlich. Bei der Mitgliederversammlung sind als Vertreter durch § 4 der
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung bereits die Bürgermeisterin bzw. im
Vertretungsfall ein Mitglied des Verwaltungsvorstands vorgesehen. Offen ist
noch die Besetzung des gemäß § 6 der o.g. Vereinbarung zu bildenden Beirates.
Der Funktion dieses Gremiums als Arbeitsebene, die letztlich auch die
Entscheidung in der jeweiligen Belegenheitskommune vorbereitet, wird
vorgeschlagen, den jeweiligen Leiter der Wirtschaftsförderung (bzw. dessen
Vertreter) zu entsenden.
Die Gremienbesetzung erfolgt gemäß § 113 Gemeindeordnung NRW durch den Rat.