Betreff
Flüchtlinge in Eschweiler; hier: Bericht zur aktuellen Situation
Vorlage
224/21
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 


Mit Stand 16.05.2021 werden der Stadt Eschweiler 121 Personen als anrechenbare Asylbewerber gemäß dem Gesetz über die Zuweisung und Aufnahme ausländischer Flüchtlinge (Flüchtlingsaufnahmegesetz - FlüAG NRW) angerechnet (= 86,62 % der Aufnahmequote, 19 Asylbewerber unter 100%).

 

441 mit einem Schutzstatus durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ausgestattete Personen (Asylberechtigte, durch die Genfer Flüchtlingskonvention Geschützte, subsidiär Geschützte, durch Abschiebeverbot Geschützte) wurden zur Wohnsitznahme (§ 12 a) des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet - AufenthG) in Eschweiler verpflichtet (215 Personen ausstehend bis zum Erreichen von 100 % Erfüllungsquote; aktuell 67,23 % der Aufnahmequote gemäß der Ausländer- Wohnsitzregelungsverordnung NRW - AWoV NRW – erfüllt per Stand 16.05.2021).

 

Im Jahr 2020 erfolgten unter Anwendung des „Königsteiner Schlüssels“ (Verteilungsmaßstab, der sich zu zwei Dritteln aus dem Steueraufkommen und zu einem Drittel aus der Bevölkerungszahl zusammensetzt) 79 Zuweisungen von Asylbewerbern nach Eschweiler (Stand 31.12.2020). Seit dem 01.01.2021 wurden bisher 14 Asylbewerber nach Eschweiler zugewiesen (Stand 26.05.2021).

 

224.21 Diagramm 1 Anzahl Zuweisungen

 

435 Personen standen mit Erhebungsstand zum 01.04.2021 im Leistungsbezug nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), für 106 Personen (Stand 30.04.2021: 122 meldefähige Personen abzüglich 16 Personen nicht im Leistungsbezug AsylbLG) erhielt die Stadt Eschweiler über die sogenannte FlüAG-Kostenpauschale (= 866,00 €/Person/Monat) eine Erstattung durch das Land NRW für den Monat April 2021.

 

224.21 Diagramm 3 Anzahl Personen AsylbLG

 

329 Leistungsberechtigte im AsylbLG können nicht über die o.a. Erstattungsregelung mit dem Land abgerechnet werden. Für sie sind auch die ansonsten erstattungsfähigen Aufwendungen (= 284.914 € im Monat April 2021) vollumfänglich aus dem städtischen Haushalt zu finanzieren.

 

Im Rahmen der anstehenden und zur Zeit im Verfahren befindlichen Reform des FlüAG NRW sind u. a. folgende Änderungen vorgesehen:

 

  • Differenzierte Anpassung der monatlichen pauschalierten Landeszuweisung von einer bislang für alle Kommunen in Nordrhein-Westfalen einheitlich auf 866 Euro/Monat festgesetzten Pauschale auf eine Pauschale für kreisangehörige Gemeinden in Höhe von 875 Euro/Monat und für kreisfreie Städte in Höhe von 1.125 Euro/Monat. Auf ein Jahr gerechnet ergibt sich für kreisangehörige Gemeinden eine Pauschale von 10.500 Euro und für kreisfreie Städte in Höhe von 13.500 Euro. Die Pauschale wird letztmals in dem Monat gezahlt, in dem die vollziehbare Ausreisepflicht eintritt.
  • Einführung einer einmaligen Pauschale in Höhe von 12.000 Euro für nach § 60a Aufenthaltsgesetz geduldete Personen, die nach dem 31. Dezember 2020 erstmals vollziehbar ausreisepflichtig werden (neue Duldungsfälle).
  • Einmalzahlungen für Bestandsgeduldete in den Jahren 2021 bis 2024 von jeweils 175 Mio. Euro (2021/2022) und 100 Mio. Euro (2023/2024) sowie Definition des Verteilschlüssels.
  • Inkrafttreten des Gesetzes rückwirkend zum 01.01.2021.

 

Über die Reform des FlüAG wird die Verwaltung den Ausschuss in seiner ersten Sitzung im 2. Halbjahr 2021 umfassend informieren. Der abschließende Gesetzentwurf soll von der Landesregierung am 15. Juni 2021 beraten und beschlossen werden. Es ist dann davon auszugehen, dass unmittelbar im Anschluss das Gesetzgebungsverfahren noch vor der parlamentarischen Sommerpause eingeleitet wird.

 

282 Personen aus dem Personenkreis der Flüchtlinge sind aktuell (Stand 26.05.2021) in städtischen Unterkünften untergebracht (aus dem Rechtskreis AsylbLG = 201 Personen; aus dem Rechtskreis SGB II = 81 Personen), d.h. von den in Eschweiler quantifizierbar feststellbaren Flüchtlingen (435 aus dem Leistungsbezug AsylbLG + 441 mit Wohnsitzauflage gem. §12 a) AufenthG = insgesamt 876 Personen) sind mehr als 2/3 auf dem freien Wohnungsmarkt untergebracht.

 

 

Die Aufwendungen gem. AsylbLG sind im Produkt 053130101 „Integration von Menschen mit Migrationshintergrund“ mit folgenden Sachkonten zu betrachten:

 

53380100 - Laufende Leistungen gem. § 2 AsylblG

53380200 - Einmalige Leistungen gem. § 2 AsylblG

53380400 - Sach- und Geldleistungen gem. § 3 AsylblG

53380500 - Krankenhilfe gem. § 4 AsylbLG / § 264 SGB V

53380600 - Schaffung Arbeitsangelegenheiten / Hilfe zur Arbeit

53380700 - Einmalige Leistungen gem. § 6 AsylblG

 

 

 

224.21 Diagramm 2 Aufwendungen

 

 


Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus dem Sachverhalt. Entsprechende Mittel wurden bei der Aufstellung des Haushaltes bei Produkt 053130101 - Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte berücksichtigt.

 


Keine personellen Auswirkungen.