Der Ausschuss nimmt den Planungsstand zur Kanalsanierung und Erneuerung
der Wilhelmstraße zur Kenntnis.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Anliegern und Interessierten die Planung im Rahmen einer Informationsveranstaltung voraussichtlich Ende November 2021 vorzustellen und zu erläutern.
Unter Berücksichtigung der in der Informationsveranstaltung vorgetragenen Anregungen erfolgt die erneute Vorstellung der Planung, über die der Ausschuss dann abschließend berät.
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Allgemeines:
Die Wilhelmstraße
befindet sich südöstlich der Eschweiler Innenstadt im Stadtteil Bergrath und
hat seit der Einführung der Einbahnrichtung in der Burgstraße und nach der
Schließung des Bahnübergangs Jägerspfad nur noch eine untergeordnete
Verbindungsfunktion zu den südwestlich gelegenen Stadtteilen und der Stadt
Stolberg. In entgegengesetzter Richtung, das heißt aus Eschweiler-Röthgen
Richtung Bergrath und die östlich gelegenen Stadtteile, besteht dagegen neben
der Anlieger- noch eine Verbindungsfunktion. Auf dem östlichen Teil der Wilhelmstraße, zwischen der Antoniusstraße
und der Grachtstraße liegt noch eine Buslinie der ASEAG, die allerdings nur
sehr gering frequentiert wird.
Die vorliegende Planung beinhaltet die Straßenerneuerung der gesamten
Wilhelmstraße von der Antoniusstraße bis zur Burgstraße, der kleinen
Stichstraße in Richtung Fischerstraße als Sackgasse sowie eines Teils der
Burgstraße, die an die Wilhelmstraße anschließt bis zum geplanten Rückbau des
Bahnübergangs Jägerspfad. Im Zuge des Straßenausbaus wird auch der jetzt in
Schotter befestigte Parkplatz am westlichen Ende der Wilhelmstraße ausgebaut.
Veranlassung:
Sämtliche Straßenabschnitte sowie der östliche Teilabschnitt des Kanals
und eine Vielzahl der Grundstücksanschlussleitungen in der Wilhelmstraße
befinden sich in einem schlechten baulichen Zustand und bedürfen der Erneuerung
bzw. Sanierung.
Die Erneuerung des Kanals
ist eine Maßnahme des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Stadt Eschweiler und
als solche der Bezirksregierung Köln für das Jahr 2022 zur Realisierung
gemeldet. Im Vorfeld der Baumaßnahme wurden die Kanäle sowie der in der
öffentlichen Verkehrsfläche liegende Teil der Grundstücksanschlussleitungen mit
einer Kanal-TV-Kamera befahren. Die Untersuchung ergab, dass eine Vielzahl
starker Schäden, überwiegend in Form von Rissen, schadhaften Anschlussstutzen
und verschobenen Rohrverbindungen vorliegen und saniert werden müssen.
Auf der mit einer Schwarzdecke befestigten Fahrbahn und den Gehwegen
sind in großem Umfang Verformungen in der Oberfläche, Risse, Ausbrüche und
Absackungen vorhanden, die auf einen nicht mehr ausreichend tragfähigen
Untergrund und fehlende Frostsicherheit hindeuten und nur durch eine komplette
Erneuerung der Straße behoben werden können. Die Schwarzdecken sind durch den
natürlichen Alterungsprozess versprödet und brüchig und können wirtschaftlich
nicht mehr instand gesetzt werden. Die Bord- und Rinnenanlagen befinden sich in
einem ähnlich schlechten Zustand.
Die
Beleuchtungsanlage stammt aus den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts.
Aufgrund des Alters der Anlage und zur Gewährleistung eines betriebssicheren
Zustands ist eine Erneuerung der Masten, der Leuchten und der Verkabelung
vorgesehen.
Planung Entwässerung:
Die Kanalbaumaßnahme wird in zwei Abschnitte (West und Ost) aufgeteilt:
Im östlichen Abschnitt, zwischen Grachtstraße
und Antoniusstraße, liegt ein (unechtes) Trennsystem aus dem Jahre 1913, das im Bereich der Antoniusstraße in den
vorhandenen Mischwassersammler einmündet. Das Trennsystem weist gravierende
Schäden auf und wird als Mischwasserkanal in den Nennweiten DN 300 mm und DN
400 mm in offener Bauweise neu hergestellt.
Im westlichen Abschnitt, zwischen Grachtstraße und Burgstraße, ist der
Hauptkanal mit einer Nennweite DN 1200 mm aus 1987 baulich in einem
guten Zustand, so dass keine Sanierung notwendig ist. Im Bereich der S-Kurve,
zwischen Burgstraße und Feldstraße, verläuft ein Parallelsammler DN 500 mm.
Dieser wird außer Betrieb genommen und die Anschlussleitungen auf den
Hauptkanal umgeklemmt.
Die einmündenden Kanäle aus der Feldstraße und der kleinen Stichstraße in
Richtung Fischerstraße aus 1952 und 1955 werden bis zu den Ausbaugrenzen des
Straßenbaus mittels Inlinern in geschlossener Bauweise saniert.
Die vorhandenen Grundstücksanschlussleitungen wurden auf
Grund des geplanten Straßenvollausbaus in allen Bauabschnitten im Vorfeld
untersucht. Nach Auswertung der Untersuchung werden die hierbei ermittelten
schadhaften Anschlüsse im Zuge der Baumaßnahme bis zur Grundstücksgrenze
erneuert. Die konkret betroffenen Hauseigentümer werden durch die
Kanalbauabteilung des Tiefbauamtes der Stadt Eschweiler direkt über die
Sanierungsnotwendigkeit informiert.
Planung Straßenbau:
Es ist vorgesehen, den kompletten Verlauf der Wilhelmstraße in einen
Tempo 30 Bereich umzufunktionieren. Aus diesem Grund kann auch auf die Anlage
separater Radverkehrsanlagen verzichtet werden, die wiederum einen weiten Teil
des öffentlichen Verkehrsraums beanspruchen und somit die Gestaltungsmöglichkeiten
in der Straßenplanung sehr einschränken würden.
In der Vorlage VV 332/21 „Neuausrichtung in der Straßenplanung im Sinne
einer nachhaltigen Neugestaltung und Entwicklung städtischer Verkehrsflächen“
wurde eine Erweiterung des Fokus bei der Planung von Stadtstraßen angekündigt.
Dies wurde erstmals bei der Planung der Wilhelmstraße umgesetzt, d.h. es
wurden 7 Handlungsfelder betrachtet, neben der „klassischen“ Funktion einer
Straße (Durchgangsverkehr, Quell- und Zielverkehr) wurden die Aspekte der
Grundversorgung (Straße als Träger der Infrastrukturen für Gas, Wasser,
Abwasser, Telekommunikation, Strom und Beleuchtung) sowie die
Katastrophenvorsorge (Bereitstellung von Löschwasser, geregelte Entwässerung
des öffentlichen Bereiches etc.) betrachtet.
Insbesondere der Aspekt der Katastrophenvorsorge gewinnt mit Blick auf
das Hochwasserereignis vom 14./15.07.2021 dabei an Bedeutung. Allerdings sind
in diesem Themenfeld auch langanhaltende Hitze- und Dürreperioden in den
Sommermonaten zu berücksichtigen (Stichwort: „Schwammstadt“), d.h. es soll auch
Vorsorge für eine ausreichende Speicherung von Wasser geschaffen werden, so
dass durch die Straßenbäume und deren Verdunstung ein kühlender Effekt
eintreten kann.
So soll in der Wilhelmstraße ein multifunktionaler Raum für alle
Verkehrsteilnehmer und Anlieger geschaffen werden, der insbesondere auch die
Bedürfnisse des nicht motorisierten Verkehrs sowie eine ökologische Aufwertung
der Stadtstraße durch einen hochwertigen Baumbestand und Straßenbegleitgrün
berücksichtigt. Zur langfristigen und nachhaltigen Steigerung des
Qualitätsniveaus des geplanten Verkehrsraumes sind u.A. der Erhalt (wo möglich)
und die Neupflanzung sowie die unterirdische Vernetzung von Bäumen vorgesehen.
Zur Erhöhung der Wasserbewirtschaftung der Bäume ist eine Teilentsiegelung der
Nebenanlagen geplant.
Zur Steigerung der Aufenthaltsqualität in der Straße wird u.A. in der
Nähe des Kreuzungsbereiches mit der Grachtstraße eine Verweilzone in der
Nebenanlage mit zwei Parkbänken eingerichtet. Diese dient insbesondere auch
älteren Personen und Personen mit Mobilitätseinschränkungen zu Ruhepausen.
Die vorhandene Bushaltestelle vor der Kreuzung Grachtstraße wird an der
gleichen Stelle mit einem Busbordstein ausgestattet, der durch einen 16 cm
hohen Anschlag den bequemen Einstieg der Fahrgäste ermöglicht. Aufgrund der
untergeordneten Bedeutung und der geringen Frequentierung der Haltestelle wird
auf die Errichtung einer Buswartehalle an dieser Stelle verzichtet.
Am geplanten Bauanfang der Wilhelmstraße, Kreuzungsbereich mit Antonius-
und Hubertusstraße, soll ein 3,75 m breiter bepflanzter Fahrbahnteiler mit
einer Länge von 13,00 m geschwindigkeitsdämpfend wirken. Die beidseitig am
Fahrbahnteiler vorbei geführten Richtungsfahrbahnen erhalten eine Breite von
jeweils 3,50 m.
Im weiteren Verlauf verschwenken die beiden Fahrstreifen zu einer 6,50 m
breiten Fahrbahn bis zur Grachtstraße, die auch den Begegnungsfall Lkw/Lkw oder
Bus/Lkw ohne Behinderung zulässt.
Westlich der Kreuzung Grachtstraße erhält die Wilhelmstraße bis zur
vorhandenen Kindertagesstätte einen 2,30 m breiten und 113 m langen
Fahrbahnteiler, der zum Teil mit Bäumen bepflanzt und zum Teil überfahrbar
ausgeführt werden soll. Eine Breite von jeweils 3,00 m für die beiden Richtungsfahrbahnen
ist hier ausreichend. Hinter dem Fahrbahnteiler verjüngt sich die
Gesamtfahrbahnbreite auf 5,50 m.
In Bereich der Kreuzung Wilhelmstraße/Feldstraße/Stichstraße
Wilhelmstraße ist ein Minikreisverkehr zur übersichtlichen Regelung der
Vorfahrtsregelung und zur Beruhigung der Verkehrssituation geplant.
Die Stichstraße Wilhelmstraße, die als Sackgasse endet, wird losgelöst
von der übrigen Wilhelmstraße als niveaugleiche Mischverkehrsfläche ausgebaut
und als „Verkehrsberuhigter Bereich“ ausgewiesen.
Der zurzeit sehr enge und unübersichtliche Kurvenbereich vor der
Bahnunterführung wird zur Entschärfung kritischer Verkehrssituationen auf bis
zu 8,30 m aufgeweitet, bevor die weiterführende Burgstraße mit einer wiederum
5,50 m breiten Fahrbahn an die Planung zur Schließung des Bahnübergangs
Jägerspfad anschließt.
Der angrenzende, bislang unbefestigte Parkplatz wird durch die Anlage
von insgesamt 22 Parkständen in Pflasterbauweise und die Anlage von Grünflächen
neu geordnet und aufgewertet.
Die Gehwege werden in der Regel mit Hochbordsteinen von der Fahrbahn
abgetrennt und Parkstände am Fahrbahnrand, die zum Teil abschnittsweise
alternierend angeordnet sind, werden durch neue Baumstandorte zusätzlich
gegliedert. Im Bereich von Einfahrten werden Rundbordsteine mit einem Anschlag
von 3-5 cm verbaut.
Die geänderte Höhensituation der Wilhelmstraße wurde in der
Anschlussplanung zur Antoniusstraße berücksichtigt.
Weitere Einzelheiten zur Planung sind aus den beigefügten Lageplänen
ersichtlich (siehe Anlage 2 bis Anlage 7).
Baumbilanz:
Im Bereich der Wilhelmstraße sind zahlreiche Bäume vorgeschädigt oder
müssen aus planerischen Gründen gefällt werden (insgesamt 30 Stück). 5
erhaltenswerte Bestandsbäume wurden in die Neugestaltung der Wilhelmstraße
integriert und können erhalten werden. Darüber hinaus sollen insgesamt 42
Bäume, die eine ökologische Aufwertung der Wilhelmstraße bedeuten, neu
gepflanzt werden.
Die Baumbeete sollen als sog. „Baumrigolen“ hergestellt werden, d.h. das
anfallende Niederschlagswasser wird gezielt in die Pflanzbeete geleitet und
dort gespeichert, so dass auch längere Hitzeperioden überbrückt werden können.
(vgl. VV 332/21 „Neuausrichtung
in der Straßenplanung im Sinne einer nachhaltigen Neugestaltung und Entwicklung
städtischer Verkehrsflächen“).
Parkraumbilanz:
Das bisherige Parken in der Wilhelmstraße wurde zum Teil zu Lasten einer
ausreichenden Gehwegbreite in der Nebenanlage und zum Teil ungeordnet und auf
unbefestigten Randstreifen zwischen den Baumstandorten zugelassen. Die Planung
sieht jetzt klar gegliederte Parkstände im öffentlichen Verkehrsraum vor, die
in weiten Teilen an neue oder vorhandene Baumstandorte angrenzen.
Durch die insgesamt 101 neu geplanten Parkstände konnte eine in etwa
ausgeglichene Parkraumbilanz in der Wilhelmstraße erreicht werden (gezählt
heute ca. 104 Parkstände). Im Einzelnen werden zwischen Antonius- und
Grachtstraße 47 sowie zwischen Grachtstraße und Feldstraße 28 Parkstände
eingeplant. In der Stichstraße („Verkehrsberuhigter Bereich“) sind weitere 4
und auf dem neu gestalteten Parkplatz 22 Parkstände vorgesehen.
Baustoffe:
Die Fahrbahn der Wilhelmstraße erhält einen Aufbau der Belastungsklasse
1,8 gemäß den „Richtlinien zur Standardisierung des Oberbaus von
Verkehrsflächen“ (RStO 12) mit einer Oberflächenbefestigung aus 4 cm
Asphaltdeckschicht, 12 cm Asphalttragschicht und einer 15 cm dicken
Schottertragschicht.
Die Gehwege sowie die befestigten Bereiche des Fahrbahnteilers erhalten
versickerungsfähiges Ökopflaster der neuen Generation. Das Ökopflaster mit
glatter Oberfläche und etwas breiteren Fugen trägt zur Verbesserung des
Stadtklimas durch eine Erhöhung der Wasserspeicher im Boden mit einer höheren
Bodenverdunstung und einer Grundwasserauffüllung bei. Weiterhin können die in
der Luft enthaltenen Stickstoffe durch das Betonsteinpflaster photokatalytisch
reduziert werden.
Die Parkstände werden in Betonsteinpflaster 15x20x8 cm der Farbe
„Anthrazit“ ausgeführt.
Die Baumscheiben werden durch Hochborde bzw. Tiefbordsteine eingefasst.
Die Entwässerung der Verkehrsflächen erfolgt über Betonsteinrinnen die vor den
Hoch- bzw. Rundbordsteinen angeordnet werden, zu den Straßenabläufen mit
Anschluss an den Kanal.
Die Mischverkehrsfläche der Sackgasse Wilhelmstraße erhält eine
Oberflächenbefestigung in verschiebesicherem Betonrechteckpflaster mit den
Abmessungen 20x10x8 cm. Die mit einem P-Stein gekennzeichneten Parkstände
werden in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster mit gebrochenen Kanten im Format
15x20x8 cm hergestellt.
Die Abgrenzung zu den Privatgrundstücken erfolgt in der Regel mit einem
Tiefbordstein in 10 cm Breite. Auch hier wird das Oberflächenwasser in
Betonsteinrinnen gesammelt und den geplanten Straßenabläufen zugeführt.
Deckenaufbauten
Im Einzelnen sind folgende Deckenaufbauten vorgesehen:
Fahrbahn (Belastungsklasse 1,8): 4 cm Asphaltdeckschicht AC 11 DN
12 cm Asphalttragschicht
AC 32 TN
15 cm Schottertragschicht
0/45 mm
34 cm Frostschutzschicht
0/56 mm
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65 cm Gesamtaufbau
Parkstände: 8
cm Betonsteinpflaster
15x20x8 cm
4 cm Bettung
aus Brechsand-Splitt-Gemisch
15 cm Drainbetontragschicht
23 cm Frostschutzschicht
0/32 mm
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50 cm Gesamtaufbau
Gehwege und Zufahrtsbereiche: 8 cm Ökopflaster in 8 cm Dicke
4 cm Bettung
aus Brechsand-Splitt-Gemisch
15 cm Schottertragschicht
13 cm Frostschutzschicht
0/32 mm
------------------------------------------------------------------
40 cm Gesamtaufbau
Mischverkehrsfläche: 8
cm Betonsteinpflaster
10x20x8 cm
4 cm Bettung
aus Brechsand-Splitt-Gemisch
15 cm Drainbetontragschicht
23 cm Frostschutzschicht
0/32 mm
------------------------------------------------------------------
50 cm Gesamtaufbau
Bei nicht tragfähigem Untergrund ist ggf. in Teilbereichen ein
zusätzlicher Bodenaustausch vorzunehmen und das Planum mittels eines Geotextils
zu stabilisieren.
Beleuchtung
Die vorhandene Straßenbeleuchtung stammt aus den 70 er
Jahren des vorigen Jahrhunderts. Aufgrund des fortgeschrittenen Alters wird die
Beleuchtungsanlage im Rahmen der Straßenbaumaßnahme erneuert.
Die Erneuerung der Straßenbeleuchtung erfolgt auf der Grundlage der noch
zu erstellenden Beleuchtungsplanung nach den Vorgaben der Stadt Eschweiler.
Vorgesehen ist hier eine energieeffiziente LED-Standardleuchte mit einer
DIN-Schnittstelle für weitere Funktionen wie Einstellung der Lichtstärke oder
zeitabhängige Dimmung des Lichtes.
Barrierefreiheit
Für Menschen mit Sehbehinderung wird als Leitlinie die Randeinfassung zu
den Grundstücken mit Ausnahme der Zufahrten in der Regel mit einem Anschlag von
mindestens 3 cm ausgeführt. In Bereich einer Grenzbebauung ist dieser
zusätzliche Randstein entbehrlich.
Im Bereich der Kreuzung Wilhelmstraße/Grachtstraße sowie neben der
Treppenanlage zur Bahnunterführung werden barrierefreie Querungsstellen
berücksichtigt, die nach dem Standard für „Barrierefreies Bauen im öffentlichen Verkehrsraum“ ausgeführt werden.
Grunderwerb
In der Wilhelmstraße gibt es noch vereinzelt Teile von
Privatgrundstücken, die in den öffentlichen Verkehrsraum einragen. Inwieweit
hier noch Grunderwerb getätigt werden muss, oder Vereinbarungen mit den
Anliegern getroffen werden, ist im Einzelfall zu entscheiden.
Durchführung der Baumaßnahme
Es ist beabsichtigt, die Ausschreibung im Zusammenhang mit der
Straßenerneuerung Antoniusstraße im 2. Quartal des Jahres 2022 zu
veröffentlichen. Nach erfolgter Submission und Vergabe sollen zunächst die
Straßenbauarbeiten in der Antoniusstraße voraussichtlich Ende des 2. Anfang des
3. Quartals 2022 begonnen werden.
Nach Fertigstellung dieses Bauabschnitts, für den ca. 120 Arbeitstage
veranschlagt werden, können voraussichtlich im 1. Quartal des Jahres 2023 die
Kanal- und Straßenbauarbeiten in der Wilhelmstraße begonnen werden. Die
geschätzte Bauzeit für die Wilhelmstraße beträgt insgesamt ca. 220 Arbeitstage,
so dass die Arbeiten voraussichtlich Mitte des Jahres 2024 abgeschlossen werden
können.
Die erforderlichen Kanal- und Straßenbauarbeiten werden in einer
gemeinsamen Baumaßnahme durchgeführt. Aufgrund der beengten Verhältnisse und
zur Gewährleistung einer wirtschaftlichen Arbeitsweise können die Bauleistungen
nur im Zuge von Vollsperrungen in der Antonius- bzw. Wilhelmstraße durchgeführt
werden. Der direkte Anliegerverkehr und die Zufahrt der Rettungsdienste werden
in Abstimmung mit den Beteiligten aufrechterhalten; für die übrigen Verkehrsteilnehmer
sind Umfahrungen der Baustellenbereiche erforderlich.
Die notwendige Abstimmung zur Verkehrsregelung während der Baumaßnahme
erfolgt rechtzeitig vor Baubeginn mit der Polizei, der Feuerwehr und den
zuständigen städtischen Dienststellen.
Des Weiteren wird den Anliegern und interessierten Bürgern die geplante
Kanal- und Straßenbaumaßnahme in einer Informationsveranstaltung vorgestellt.
Es ist beabsichtigt, diese Ende November 2021 durchzuführen. Der Termin wird
rechtzeitig in der örtlichen Presse, auf der städtischen Internetseite und im
Amtsblatt bekanntgegeben.
Versorgungsträgerarbeiten
Die in dem Gebiet anzutreffenden Versorgungsträger wurden frühzeitig
bezüglich der Vorlage von Bestandsplänen und der ggf. geplanten Mitverlegungen
von Versorgungsleitungen angeschrieben.
Ggf. erforderliche bzw. geplante Neu- bzw. Umverlegungen von Versorgungsleitungen
werden in Abstimmung mit den zuständigen Versorgungsträgern im Zuge der
Straßenbauarbeiten mit ausgeführt.
Sollte im Zuge der Kanal- und Straßenbauarbeiten keine Mitverlegung von
Glasfaserkabeln seitens der Telekommunikationsanbieter erfolgen, so wird
zumindest ein Leerrohr für die eventuell nachträgliche Verlegung eines
Glasfaserkabels vorgesehen.
Einnahmen
Anliegerbeiträge
Für die
Straßenbaumaßnahme wie auch für die Sanierung der Beleuchtungsanlagen in der
Wilhelmstraße sind die Voraussetzungen zur Erhebung von Anliegerbeiträgen gemäß
§ 8 Kommunalabgabengesetz NRW gegeben.
Die Berechnung
der Anliegerbeiträge erfolgt gemäß der „Satzung über die Erhebung von Beiträgen
nach § 8 Kommunalabgabengesetz -KAG- für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt
Eschweiler“.
Ausgaben
Straßenbau Wilhelmstraße
Die vorläufigen Projektkosten belaufen sich nach aktueller
Kostenschätzung für die Straßenerneuerung einschließlich Beleuchtung und
Planung auf rd. 2.730.000,00 € sowie 110.000,00 € für die Erneuerung des
Parkplatzes.
Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Erneuerung der
Wilhelmstraße stehen bei Produkt 12 541 01 01 - Gemeindestraßen
-, Sachkonto 09110002 - Zugang Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau -,
IV16AIB014 - Wilhelmstraße – in 2021 in Höhe von 102.380,00 € und als
Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 2.112.000 € zur Verfügung. Die
restlichen noch fehlenden Mittel wurden im Zuge der Haushaltsberatungen 2022
eingebracht.
Kanalbau Wilhelmstraße
Nach aktueller Kostenberechnung des Ing.-Büros aus August
2021 belaufen sich die Kosten für die Kanalsanierung auf rd. 660.000 € sowie
für die Kanalhausanschlüsse nach derzeitiger, noch nicht abgeschlossener,
Kostenschätzung des Ingenieurbüros auf rd. 460.000 €
Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Sanierung und
Erneuerung der Kanäle stehen bei Produkt 11 538 02 01 - Entwässerung und
Abwasserbeseitigung -, Sachkonto 09110002 - Zugang Geleistete Anzahlungen,
Anlagen im Bau -, IV17AIB006 - Wilhelmstraße – in 2021 in Höhe von 50.000 € und
als Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 776.550 € zur Verfügung.
Für die Erneuerung der Kanalhausanschlüsse sind bei dem bei
Produkt 11 538 02 01 - Entwässerung und Abwasserbeseitigung -, Sachkonto
52350100 - Kostenerstattung für Kanalhausanschlüsse - entsprechende Mittel für
2022 in Höhe von 50.000 € und für 2023 in Höhe von 50.000 € vorgesehen.
Eventuell fehlende Mittel werden im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahren
2022 eingebracht.
Die Ingenieurleistungen zur Kanalsanierung und Straßenerneuerung Wilhelmstraße wurden an die Ingenieurgesellschaft Dr. Ing. Nacken mbH in Aachen vergeben.
Für die Oberbauleitung und
Koordination der Kanal- und Straßenbauarbeiten wird Arbeitskraft bei 660 und
661 gebunden.