Der Ausschuss nimmt den Planungsstand zur Kanalsanierung und Erneuerung der Wilhelmstraße zur Kenntnis.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Anliegern und Interessierten die Planung im Rahmen einer Informationsveranstaltung voraussichtlich Ende November 2021 vorzustellen und zu erläutern.

 

Unter Berücksichtigung der in der Informationsveranstaltung vorgetragenen Anregungen erfolgt die erneute Vorstellung der Planung, über die der Ausschuss dann abschließend berät.

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Allgemeines:

 

Die Wilhelmstraße befindet sich südöstlich der Eschweiler Innenstadt im Stadtteil Bergrath und hat seit der Einführung der Einbahnrichtung in der Burgstraße und nach der Schließung des Bahnübergangs Jägerspfad nur noch eine untergeordnete Verbindungsfunktion zu den südwestlich gelegenen Stadtteilen und der Stadt Stolberg. In entgegengesetzter Richtung, das heißt aus Eschweiler-Röthgen Richtung Bergrath und die östlich gelegenen Stadtteile, besteht dagegen neben der Anlieger- noch eine Verbindungsfunktion. Auf dem östlichen Teil der Wilhelmstraße, zwischen der Antoniusstraße und der Grachtstraße liegt noch eine Buslinie der ASEAG, die allerdings nur sehr gering frequentiert wird.

 

Die vorliegende Planung beinhaltet die Straßenerneuerung der gesamten Wilhelmstraße von der Antoniusstraße bis zur Burgstraße, der kleinen Stichstraße in Richtung Fischerstraße als Sackgasse sowie eines Teils der Burgstraße, die an die Wilhelmstraße anschließt bis zum geplanten Rückbau des Bahnübergangs Jägerspfad. Im Zuge des Straßenausbaus wird auch der jetzt in Schotter befestigte Parkplatz am westlichen Ende der Wilhelmstraße ausgebaut.

 

Veranlassung:

 

Sämtliche Straßenabschnitte sowie der östliche Teilabschnitt des Kanals und eine Vielzahl der Grundstücksanschlussleitungen in der Wilhelmstraße befinden sich in einem schlechten baulichen Zustand und bedürfen der Erneuerung bzw. Sanierung.

 

Die Erneuerung des Kanals ist eine Maßnahme des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Stadt Eschweiler und als solche der Bezirksregierung Köln für das Jahr 2022 zur Realisierung gemeldet. Im Vorfeld der Baumaßnahme wurden die Kanäle sowie der in der öffentlichen Verkehrsfläche liegende Teil der Grundstücksanschlussleitungen mit einer Kanal-TV-Kamera befahren. Die Untersuchung ergab, dass eine Vielzahl starker Schäden, überwiegend in Form von Rissen, schadhaften Anschlussstutzen und verschobenen Rohrverbindungen vorliegen und saniert werden müssen.

 

Auf der mit einer Schwarzdecke befestigten Fahrbahn und den Gehwegen sind in großem Umfang Verformungen in der Oberfläche, Risse, Ausbrüche und Absackungen vorhanden, die auf einen nicht mehr ausreichend tragfähigen Untergrund und fehlende Frostsicherheit hindeuten und nur durch eine komplette Erneuerung der Straße behoben werden können. Die Schwarzdecken sind durch den natürlichen Alterungsprozess versprödet und brüchig und können wirtschaftlich nicht mehr instand gesetzt werden. Die Bord- und Rinnenanlagen befinden sich in einem ähnlich schlechten Zustand.

 

Die Beleuchtungsanlage stammt aus den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts. Aufgrund des Alters der Anlage und zur Gewährleistung eines betriebssicheren Zustands ist eine Erneuerung der Masten, der Leuchten und der Verkabelung vorgesehen.

 

Planung Entwässerung:

 

Die Kanalbaumaßnahme wird in zwei Abschnitte (West und Ost) aufgeteilt:

 

Im östlichen Abschnitt, zwischen Grachtstraße und Antoniusstraße, liegt ein (unechtes) Trennsystem aus dem Jahre 1913, das im Bereich der Antoniusstraße in den vorhandenen Mischwassersammler einmündet. Das Trennsystem weist gravierende Schäden auf und wird als Mischwasserkanal in den Nennweiten DN 300 mm und DN 400 mm in offener Bauweise neu hergestellt.

 

Im westlichen Abschnitt, zwischen Grachtstraße und Burgstraße, ist der Hauptkanal mit einer Nennweite DN 1200 mm aus 1987 baulich in einem guten Zustand, so dass keine Sanierung notwendig ist. Im Bereich der S-Kurve, zwischen Burgstraße und Feldstraße, verläuft ein Parallelsammler DN 500 mm. Dieser wird außer Betrieb genommen und die Anschlussleitungen auf den Hauptkanal umgeklemmt.

 

Die einmündenden Kanäle aus der Feldstraße und der kleinen Stichstraße in Richtung Fischerstraße aus 1952 und 1955 werden bis zu den Ausbaugrenzen des Straßenbaus mittels Inlinern in geschlossener Bauweise saniert.

 

Die vorhandenen Grundstücksanschlussleitungen wurden auf Grund des geplanten Straßenvollausbaus in allen Bauabschnitten im Vorfeld untersucht. Nach Auswertung der Untersuchung werden die hierbei ermittelten schadhaften Anschlüsse im Zuge der Baumaßnahme bis zur Grundstücksgrenze erneuert. Die konkret betroffenen Hauseigentümer werden durch die Kanalbauabteilung des Tiefbauamtes der Stadt Eschweiler direkt über die Sanierungsnotwendigkeit informiert.

 

Planung Straßenbau:

 

Es ist vorgesehen, den kompletten Verlauf der Wilhelmstraße in einen Tempo 30 Bereich umzufunktionieren. Aus diesem Grund kann auch auf die Anlage separater Radverkehrsanlagen verzichtet werden, die wiederum einen weiten Teil des öffentlichen Verkehrsraums beanspruchen und somit die Gestaltungsmöglichkeiten in der Straßenplanung sehr einschränken würden.

 

In der Vorlage VV 332/21 „Neuausrichtung in der Straßenplanung im Sinne einer nachhaltigen Neugestaltung und Entwicklung städtischer Verkehrsflächen“ wurde eine Erweiterung des Fokus bei der Planung von Stadtstraßen angekündigt.

 

Dies wurde erstmals bei der Planung der Wilhelmstraße umgesetzt, d.h. es wurden 7 Handlungsfelder betrachtet, neben der „klassischen“ Funktion einer Straße (Durchgangsverkehr, Quell- und Zielverkehr) wurden die Aspekte der Grundversorgung (Straße als Träger der Infrastrukturen für Gas, Wasser, Abwasser, Telekommunikation, Strom und Beleuchtung) sowie die Katastrophenvorsorge (Bereitstellung von Löschwasser, geregelte Entwässerung des öffentlichen Bereiches etc.) betrachtet.

 

Insbesondere der Aspekt der Katastrophenvorsorge gewinnt mit Blick auf das Hochwasserereignis vom 14./15.07.2021 dabei an Bedeutung. Allerdings sind in diesem Themenfeld auch langanhaltende Hitze- und Dürreperioden in den Sommermonaten zu berücksichtigen (Stichwort: „Schwammstadt“), d.h. es soll auch Vorsorge für eine ausreichende Speicherung von Wasser geschaffen werden, so dass durch die Straßenbäume und deren Verdunstung ein kühlender Effekt eintreten kann.

 

So soll in der Wilhelmstraße ein multifunktionaler Raum für alle Verkehrsteilnehmer und Anlieger geschaffen werden, der insbesondere auch die Bedürfnisse des nicht motorisierten Verkehrs sowie eine ökologische Aufwertung der Stadtstraße durch einen hochwertigen Baumbestand und Straßenbegleitgrün berücksichtigt. Zur langfristigen und nachhaltigen Steigerung des Qualitätsniveaus des geplanten Verkehrsraumes sind u.A. der Erhalt (wo möglich) und die Neupflanzung sowie die unterirdische Vernetzung von Bäumen vorgesehen. Zur Erhöhung der Wasserbewirtschaftung der Bäume ist eine Teilentsiegelung der Nebenanlagen geplant.

 

Zur Steigerung der Aufenthaltsqualität in der Straße wird u.A. in der Nähe des Kreuzungsbereiches mit der Grachtstraße eine Verweilzone in der Nebenanlage mit zwei Parkbänken eingerichtet. Diese dient insbesondere auch älteren Personen und Personen mit Mobilitätseinschränkungen zu Ruhepausen.

 

Die vorhandene Bushaltestelle vor der Kreuzung Grachtstraße wird an der gleichen Stelle mit einem Busbordstein ausgestattet, der durch einen 16 cm hohen Anschlag den bequemen Einstieg der Fahrgäste ermöglicht. Aufgrund der untergeordneten Bedeutung und der geringen Frequentierung der Haltestelle wird auf die Errichtung einer Buswartehalle an dieser Stelle verzichtet.

 

Am geplanten Bauanfang der Wilhelmstraße, Kreuzungsbereich mit Antonius- und Hubertusstraße, soll ein 3,75 m breiter bepflanzter Fahrbahnteiler mit einer Länge von 13,00 m geschwindigkeitsdämpfend wirken. Die beidseitig am Fahrbahnteiler vorbei geführten Richtungsfahrbahnen erhalten eine Breite von jeweils 3,50 m.

 

Im weiteren Verlauf verschwenken die beiden Fahrstreifen zu einer 6,50 m breiten Fahrbahn bis zur Grachtstraße, die auch den Begegnungsfall Lkw/Lkw oder Bus/Lkw ohne Behinderung zulässt.

 

Westlich der Kreuzung Grachtstraße erhält die Wilhelmstraße bis zur vorhandenen Kindertagesstätte einen 2,30 m breiten und 113 m langen Fahrbahnteiler, der zum Teil mit Bäumen bepflanzt und zum Teil überfahrbar ausgeführt werden soll. Eine Breite von jeweils 3,00 m für die beiden Richtungsfahrbahnen ist hier ausreichend. Hinter dem Fahrbahnteiler verjüngt sich die Gesamtfahrbahnbreite auf 5,50 m.

 

In Bereich der Kreuzung Wilhelmstraße/Feldstraße/Stichstraße Wilhelmstraße ist ein Minikreisverkehr zur übersichtlichen Regelung der Vorfahrtsregelung und zur Beruhigung der Verkehrssituation geplant.

 

Die Stichstraße Wilhelmstraße, die als Sackgasse endet, wird losgelöst von der übrigen Wilhelmstraße als niveaugleiche Mischverkehrsfläche ausgebaut und als „Verkehrsberuhigter Bereich“ ausgewiesen.

 

Der zurzeit sehr enge und unübersichtliche Kurvenbereich vor der Bahnunterführung wird zur Entschärfung kritischer Verkehrssituationen auf bis zu 8,30 m aufgeweitet, bevor die weiterführende Burgstraße mit einer wiederum 5,50 m breiten Fahrbahn an die Planung zur Schließung des Bahnübergangs Jägerspfad anschließt.

 

Der angrenzende, bislang unbefestigte Parkplatz wird durch die Anlage von insgesamt 22 Parkständen in Pflasterbauweise und die Anlage von Grünflächen neu geordnet und aufgewertet.

 

Die Gehwege werden in der Regel mit Hochbordsteinen von der Fahrbahn abgetrennt und Parkstände am Fahrbahnrand, die zum Teil abschnittsweise alternierend angeordnet sind, werden durch neue Baumstandorte zusätzlich gegliedert. Im Bereich von Einfahrten werden Rundbordsteine mit einem Anschlag von 3-5 cm verbaut.

 

Die geänderte Höhensituation der Wilhelmstraße wurde in der Anschlussplanung zur Antoniusstraße berücksichtigt.

 

Weitere Einzelheiten zur Planung sind aus den beigefügten Lageplänen ersichtlich (siehe Anlage 2 bis Anlage 7).

 

Baumbilanz:

 

Im Bereich der Wilhelmstraße sind zahlreiche Bäume vorgeschädigt oder müssen aus planerischen Gründen gefällt werden (insgesamt 30 Stück). 5 erhaltenswerte Bestandsbäume wurden in die Neugestaltung der Wilhelmstraße integriert und können erhalten werden. Darüber hinaus sollen insgesamt 42 Bäume, die eine ökologische Aufwertung der Wilhelmstraße bedeuten, neu gepflanzt werden.

 

Die Baumbeete sollen als sog. „Baumrigolen“ hergestellt werden, d.h. das anfallende Niederschlagswasser wird gezielt in die Pflanzbeete geleitet und dort gespeichert, so dass auch längere Hitzeperioden überbrückt werden können. (vgl. VV 332/21 „Neuausrichtung in der Straßenplanung im Sinne einer nachhaltigen Neugestaltung und Entwicklung städtischer Verkehrsflächen“).

 

Parkraumbilanz:

 

Das bisherige Parken in der Wilhelmstraße wurde zum Teil zu Lasten einer ausreichenden Gehwegbreite in der Nebenanlage und zum Teil ungeordnet und auf unbefestigten Randstreifen zwischen den Baumstandorten zugelassen. Die Planung sieht jetzt klar gegliederte Parkstände im öffentlichen Verkehrsraum vor, die in weiten Teilen an neue oder vorhandene Baumstandorte angrenzen.

 

Durch die insgesamt 101 neu geplanten Parkstände konnte eine in etwa ausgeglichene Parkraumbilanz in der Wilhelmstraße erreicht werden (gezählt heute ca. 104 Parkstände). Im Einzelnen werden zwischen Antonius- und Grachtstraße 47 sowie zwischen Grachtstraße und Feldstraße 28 Parkstände eingeplant. In der Stichstraße („Verkehrsberuhigter Bereich“) sind weitere 4 und auf dem neu gestalteten Parkplatz 22 Parkstände vorgesehen.

 

Baustoffe:

 

Die Fahrbahn der Wilhelmstraße erhält einen Aufbau der Belastungsklasse 1,8 gemäß den „Richtlinien zur Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen“ (RStO 12) mit einer Oberflächenbefestigung aus 4 cm Asphaltdeckschicht, 12 cm Asphalttragschicht und einer 15 cm dicken Schottertragschicht.

 

Die Gehwege sowie die befestigten Bereiche des Fahrbahnteilers erhalten versickerungsfähiges Ökopflaster der neuen Generation. Das Ökopflaster mit glatter Oberfläche und etwas breiteren Fugen trägt zur Verbesserung des Stadtklimas durch eine Erhöhung der Wasserspeicher im Boden mit einer höheren Bodenverdunstung und einer Grundwasserauffüllung bei. Weiterhin können die in der Luft enthaltenen Stickstoffe durch das Betonsteinpflaster photokatalytisch reduziert werden.

 

Die Parkstände werden in Betonsteinpflaster 15x20x8 cm der Farbe „Anthrazit“ ausgeführt.

 

Die Baumscheiben werden durch Hochborde bzw. Tiefbordsteine eingefasst. Die Entwässerung der Verkehrsflächen erfolgt über Betonsteinrinnen die vor den Hoch- bzw. Rundbordsteinen angeordnet werden, zu den Straßenabläufen mit Anschluss an den Kanal.

 

Die Mischverkehrsfläche der Sackgasse Wilhelmstraße erhält eine Oberflächenbefestigung in verschiebesicherem Betonrechteckpflaster mit den Abmessungen 20x10x8 cm. Die mit einem P-Stein gekennzeichneten Parkstände werden in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster mit gebrochenen Kanten im Format 15x20x8 cm hergestellt.

 

Die Abgrenzung zu den Privatgrundstücken erfolgt in der Regel mit einem Tiefbordstein in 10 cm Breite. Auch hier wird das Oberflächenwasser in Betonsteinrinnen gesammelt und den geplanten Straßenabläufen zugeführt.

 

Deckenaufbauten

 

Im Einzelnen sind folgende Deckenaufbauten vorgesehen:

 

Fahrbahn (Belastungsklasse 1,8):                        4    cm      Asphaltdeckschicht AC 11 DN

                                                                                 12    cm      Asphalttragschicht AC 32 TN

                                                                                 15    cm      Schottertragschicht 0/45 mm

                                                                                 34    cm      Frostschutzschicht 0/56 mm

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                                                                                 65    cm      Gesamtaufbau

 

Parkstände:                                                              8    cm      Betonsteinpflaster 15x20x8 cm

                                                                                   4    cm      Bettung aus Brechsand-Splitt-Gemisch

                                                                                 15    cm      Drainbetontragschicht

                                                                                 23    cm      Frostschutzschicht 0/32 mm

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                                                                                 50    cm      Gesamtaufbau

 

Gehwege und Zufahrtsbereiche:                          8    cm      Ökopflaster in 8 cm Dicke

                                                                                   4    cm      Bettung aus Brechsand-Splitt-Gemisch

                                                                                 15    cm      Schottertragschicht

                                                                                 13    cm      Frostschutzschicht 0/32 mm

                                                                                ------------------------------------------------------------------

                                                                                 40    cm      Gesamtaufbau

 

Mischverkehrsfläche:                                              8    cm      Betonsteinpflaster 10x20x8 cm

                                                                                   4    cm      Bettung aus Brechsand-Splitt-Gemisch

                                                                                 15    cm      Drainbetontragschicht

                                                                                 23    cm      Frostschutzschicht 0/32 mm

                                                                                ------------------------------------------------------------------

                                                                                 50    cm      Gesamtaufbau

 

Bei nicht tragfähigem Untergrund ist ggf. in Teilbereichen ein zusätzlicher Bodenaustausch vorzunehmen und das Planum mittels eines Geotextils zu stabilisieren.

 

Beleuchtung

 

Die vorhandene Straßenbeleuchtung stammt aus den 70 er Jahren des vorigen Jahrhunderts. Aufgrund des fortgeschrittenen Alters wird die Beleuchtungsanlage im Rahmen der Straßenbaumaßnahme erneuert.

 

Die Erneuerung der Straßenbeleuchtung erfolgt auf der Grundlage der noch zu erstellenden Beleuchtungsplanung nach den Vorgaben der Stadt Eschweiler. Vorgesehen ist hier eine energieeffiziente LED-Standardleuchte mit einer DIN-Schnittstelle für weitere Funktionen wie Einstellung der Lichtstärke oder zeitabhängige Dimmung des Lichtes.

 

 

Barrierefreiheit

 

Für Menschen mit Sehbehinderung wird als Leitlinie die Randeinfassung zu den Grundstücken mit Ausnahme der Zufahrten in der Regel mit einem Anschlag von mindestens 3 cm ausgeführt. In Bereich einer Grenzbebauung ist dieser zusätzliche Randstein entbehrlich.

 

Im Bereich der Kreuzung Wilhelmstraße/Grachtstraße sowie neben der Treppenanlage zur Bahnunterführung werden barrierefreie Querungsstellen berücksichtigt, die nach dem Standard für „Barrierefreies Bauen im öffentlichen Verkehrsraum“ ausgeführt werden.

 

Grunderwerb

 

In der Wilhelmstraße gibt es noch vereinzelt Teile von Privatgrundstücken, die in den öffentlichen Verkehrsraum einragen. Inwieweit hier noch Grunderwerb getätigt werden muss, oder Vereinbarungen mit den Anliegern getroffen werden, ist im Einzelfall zu entscheiden.

 

 

Durchführung der Baumaßnahme

 

Es ist beabsichtigt, die Ausschreibung im Zusammenhang mit der Straßenerneuerung Antoniusstraße im 2. Quartal des Jahres 2022 zu veröffentlichen. Nach erfolgter Submission und Vergabe sollen zunächst die Straßenbauarbeiten in der Antoniusstraße voraussichtlich Ende des 2. Anfang des 3. Quartals 2022 begonnen werden.

 

Nach Fertigstellung dieses Bauabschnitts, für den ca. 120 Arbeitstage veranschlagt werden, können voraussichtlich im 1. Quartal des Jahres 2023 die Kanal- und Straßenbauarbeiten in der Wilhelmstraße begonnen werden. Die geschätzte Bauzeit für die Wilhelmstraße beträgt insgesamt ca. 220 Arbeitstage, so dass die Arbeiten voraussichtlich Mitte des Jahres 2024 abgeschlossen werden können.

 

Die erforderlichen Kanal- und Straßenbauarbeiten werden in einer gemeinsamen Baumaßnahme durchgeführt. Aufgrund der beengten Verhältnisse und zur Gewährleistung einer wirtschaftlichen Arbeitsweise können die Bauleistungen nur im Zuge von Vollsperrungen in der Antonius- bzw. Wilhelmstraße durchgeführt werden. Der direkte Anliegerverkehr und die Zufahrt der Rettungsdienste werden in Abstimmung mit den Beteiligten aufrechterhalten; für die übrigen Verkehrsteilnehmer sind Umfahrungen der Baustellenbereiche erforderlich.

 

Die notwendige Abstimmung zur Verkehrsregelung während der Baumaßnahme erfolgt rechtzeitig vor Baubeginn mit der Polizei, der Feuerwehr und den zuständigen städtischen Dienststellen.

 

Des Weiteren wird den Anliegern und interessierten Bürgern die geplante Kanal- und Straßenbaumaßnahme in einer Informationsveranstaltung vorgestellt. Es ist beabsichtigt, diese Ende November 2021 durchzuführen. Der Termin wird rechtzeitig in der örtlichen Presse, auf der städtischen Internetseite und im Amtsblatt bekanntgegeben.

 

Versorgungsträgerarbeiten

 

Die in dem Gebiet anzutreffenden Versorgungsträger wurden frühzeitig bezüglich der Vorlage von Bestandsplänen und der ggf. geplanten Mitverlegungen von Versorgungsleitungen angeschrieben.

 

Ggf. erforderliche bzw. geplante Neu- bzw. Umverlegungen von Versorgungsleitungen werden in Abstimmung mit den zuständigen Versorgungsträgern im Zuge der Straßenbauarbeiten mit ausgeführt.

 

Sollte im Zuge der Kanal- und Straßenbauarbeiten keine Mitverlegung von Glasfaserkabeln seitens der Telekommunikationsanbieter erfolgen, so wird zumindest ein Leerrohr für die eventuell nachträgliche Verlegung eines Glasfaserkabels vorgesehen.

 


 

Einnahmen

 

Anliegerbeiträge

 

Für die Straßenbaumaßnahme wie auch für die Sanierung der Beleuchtungsanlagen in der Wilhelmstraße sind die Voraussetzungen zur Erhebung von Anliegerbeiträgen gemäß § 8 Kommunalabgabengesetz NRW gegeben.

 

Die Berechnung der Anliegerbeiträge erfolgt gemäß der „Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz -KAG- für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Eschweiler“.

 

Ausgaben

 

Straßenbau Wilhelmstraße

 

Die vorläufigen Projektkosten belaufen sich nach aktueller Kostenschätzung für die Straßenerneuerung einschließlich Beleuchtung und Planung auf rd. 2.730.000,00 € sowie 110.000,00 € für die Erneuerung des Parkplatzes.

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Erneuerung der Wilhelmstraße stehen bei Produkt 12 541 01 01 - Gemeindestraßen -, Sachkonto 09110002 - Zugang Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau -, IV16AIB014 - Wilhelmstraße – in 2021 in Höhe von 102.380,00 € und als Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 2.112.000 € zur Verfügung. Die restlichen noch fehlenden Mittel wurden im Zuge der Haushaltsberatungen 2022 eingebracht.

 

 

 

Kanalbau Wilhelmstraße

 

Nach aktueller Kostenberechnung des Ing.-Büros aus August 2021 belaufen sich die Kosten für die Kanalsanierung auf rd. 660.000 € sowie für die Kanalhausanschlüsse nach derzeitiger, noch nicht abgeschlossener, Kostenschätzung des Ingenieurbüros auf rd. 460.000 €

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Sanierung und Erneuerung der Kanäle stehen bei Produkt 11 538 02 01 - Entwässerung und Abwasserbeseitigung -, Sachkonto 09110002 - Zugang Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau -, IV17AIB006 - Wilhelmstraße – in 2021 in Höhe von 50.000 € und als Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 776.550 € zur Verfügung.

 

 

Für die Erneuerung der Kanalhausanschlüsse sind bei dem bei Produkt 11 538 02 01 - Entwässerung und Abwasserbeseitigung -, Sachkonto 52350100 - Kostenerstattung für Kanalhausanschlüsse - entsprechende Mittel für 2022 in Höhe von 50.000 € und für 2023 in Höhe von 50.000 € vorgesehen. Eventuell fehlende Mittel werden im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahren 2022 eingebracht.

 


 

Die Ingenieurleistungen zur Kanalsanierung und Straßenerneuerung Wilhelmstraße wurden an die Ingenieurgesellschaft Dr. Ing. Nacken mbH in Aachen vergeben.

Für die Oberbauleitung und Koordination der Kanal- und Straßenbauarbeiten wird Arbeitskraft bei 660 und 661 gebunden.