Die als Anlage 1 beigefügte Haushaltssatzung der Stadt Eschweiler für das
Haushaltsjahr 2021 wird beschlossen.
Im Rahmen der Haushaltsberatungen in der Sitzung des Haupt- und
Finanzausschusses am 05.05.2021 wurden sowohl die Änderungsvorschläge der
Ratsfraktionen, Vereine und Institutionen als auch die der Verwaltung zum
Entwurf der Haushaltssatzung 2021 unterbreitet.
Der als Anlage 1 beigefügte Entwurf der Haushaltssatzung 2021 beinhaltet
das Ergebnis der Beratungen bzw. Beschlussfassungen
-
des
Jugendhilfeausschusses vom 09.03.2021,
-
des
Integrationsrates vom 17.03.2021 und
-
des
Haupt- und Finanzausschusses vom 05.05.2021.
Wie bereits in der Beratungsvorlage 119/21 zum Haupt- und Finanzausschuss ausführlich erläutert, wurde die im Haushaltsentwurf 2021 vorgesehene Isolierung von pandemiebedingten Wenigererträgen, hier insbesondere betreffend die Wenigererträge aus Schlüsselzuweisungen für die Jahre 2021 – 2024, einer Vorabprüfung unterzogen. Mit Verfügung vom 14.04.2021 hat die Untere Kommunalaufsicht bei der Städteregion Aachen das Ergebnis ihrer Prüfung schriftlich mitgeteilt. Die Verfügung wurde den Fraktionsvorsitzenden und dem Einzelvertreter mit Mail vom 19.04.2021 sowie dem Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 05.05.2021 zur Kenntnis gegeben und ist dieser Vorlage nochmals als Anlage 2 beigefügt. Die entsprechend der dort beschlossenen Veränderungsliste der Verwaltung aktualisierte Darstellung der coronabedingten Isolierung ist der Anlage 3 zu entnehmen.
Nach den vorgenannten Haushaltsberatungen stellt sich die Ergebnisentwicklung
wie folgt dar:
Die nunmehr aktuelle Ergebnis- und Finanzplanung 2021 – 2024 ist als Anlage 4 beigefügt.
Unter Berücksichtigung der Beschlussfassungen des Jugendhilfeausschusses und des Haupt- und Finanzausschusses ermittelt sich die Nettoneuverschuldungsgrenze im Haushaltsjahr 2021 bzw. im mittelfristigen Planungszeitraum wie folgt.
Das vorliegende Zahlenwerk in der Finanzplanung zeigt bei den Liquiditätssicherungskrediten nachfolgende Entwicklung auf:
Der vorstehenden Übersicht liegen die Planwerte 2021
bzw. die Werte der mittelfristigen Finanzplanung zugrunde. Der in der
Haushaltssatzung 2021 festgesetzte Höchstbetrag der
Liquiditätssicherungskredite in Höhe von TEUR 130.000 wird, ggf. in unterjährigen
Spitzen, u.a. durch die Isolierung der pandemiebedingten Auswirkungen auf die
Stadt Eschweiler nötig und stellt damit eine notwendige Abkehr der bis dahin
geplanten Absenkung von Liquiditätssicherungskrediten dar.
Siehe Sachverhalt.
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