Der dargestellte Sachverhalt zum Kompensationsflächenkataster der städt. Liegenschaften (Stand Mai 2021) wird zur Kenntnis genommen.

 


In seiner Sitzung vom 19.09.2019 beauftragte der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss die Verwaltung, das Kompensationsflächenkataster der städt. Liegenschaften einmal jährlich dem Ausschuss zur Kenntnis zu geben.

 

Die Rechtsgrundlagen des Bundesnaturschutzgesetztes und des Baugesetzbuches zur Eingriffsregelung sowie die Verfahrensweise der Stadt Eschweiler wurden bereits in der Sitzungsvorlage 217/19 eingehend erläutert. Innerhalb des Stadtgebietes Eschweiler werden sowohl Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (Kompensationsmaßnahmen) der Stadt Eschweiler selbst als auch Maßnahmen Dritter umgesetzt. Die Stadt hat ihre Kompensationsmaßnahmen und -flächen, die auch außerhalb des Stadtgebietes liegen können, in einem Kataster hinterlegt. Zuständig für die Festlegung aller Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und auch für die Führung eines entsprechenden Verzeichnisses ist nach § 34 Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG NRW jedoch die Untere Naturschutzbehörde der StädteRegion Aachen.

 

Zu den seitens der Stadt Eschweiler realisierten Kompensationsmaßnahmen gehören beispielsweise die Anlage von Gehölzstrukturen und Streuobstwiesen, die Umwandlung intensiv genutzter Ackerflächen in Grünland bzw. die Extensivierung von landwirtschaftlichen Nutzflächen oder die Entwicklung von Brach- und Sukzessionsflächen. Diese Maßnahmen werden entweder unmittelbar einem Eingriff zugeordnet oder als Kompensation für zukünftige Eingriffe dem Ökokonto der Stadt gutgeschrieben.

 

Zuletzt wurden im Winter 2021 auf Wiesenflächen im Bereich westlich von Röhe (lfd. Nr. 64) rund 100 Obst- und Wildobstbäume, der alten, hier ursprünglich vorkommenden Sorten angepflanzt. Die so entstandene Streuobstwiese wurde zusätzlich durch eine Weißdornhecke bzw. durch freiwachsende Mischhecken entlang der Grenzen ergänzt. Alle Pflanzarbeiten wurden dabei von den Mitarbeitern aus dem Forst umgesetzt. Im Pachtvertrag für die Wiesenflächen ist eine extensive Nutzung festgelegt. Hier soll eine Mahd mit der Beweidung der Fläche durch Schafe kombiniert werden. Der ehemals vorhandene strukturreiche Streuobstwiesengürtel am Westrand von Röhe soll mit den umgesetzten Maßnahmen reaktiviert und als wertvoller Lebensraum für heimische Tiere aufgewertet werden.

Bei den Kompensationsmaßnahmen im Bereich der Röher Straße (lfd. Nr. 61) mussten einige Arbeiten in das Jahr 2021 verschoben werden. Nach witterungsbedingten Startschwierigkeiten entwickelt sich die Wiesenfläche mittlerweile gut. Die geplanten Modellierungsarbeiten (Herstellen von Blänken) im Bereich der Brache sowie das Anpflanzen von Gehölzen wird nunmehr im Herbst 2021 erfolgen.

Nach Modellierung der Grünflächen im Baugebiet westlich Vöckelsberg (lfd. Nr. 63) wurden die ehemals intensiv ackerbaulich genutzten Flächen zunächst als Wiesenflächen eingesät. Die erforderlichen Pflanzmaßnahmen (Obstbäume und Landschaftsgehölze) sind für die Pflanzperiode 2021/2022 vorgesehen.

 

Für die weiteren, noch für Kompensationsmaßnahmen zur Verfügung stehenden städt. Flächen muss zunächst eine Bewertung und Planung von Maßnahmen im Rahmen eines landschaftspflegerischen Fachbeitrages erfolgen. Dieser ist dann noch mit der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen bevor eine Umsetzung und Einbuchung in das Ökokonto der Stadt Eschweiler erfolgen kann. Aktuell wurden für mehrere Grünland- und Ackerflächen in der Gemarkung Gressenich (lfd. Nrn. 77 und 78), die seitens der Stadt als potentielle Kompensationsflächen erworben wurden, mögliche Entwicklungsmaßnahmen mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt. Der hierzu erstellte landschaftspflegerische Fachbeitrag liegt derzeit der Naturschutzbehörde zur Prüfung und Genehmigung vor.

 

As Anlage ist eine tabellarische Auflistung der einzelnen Kompensationsflächen und -maßnahmen sowie der noch umzusetzenden bzw. noch zu bewertenden Maßnahmen beigefügt. Um eine Lesbarkeit zu gewährleisten, werden die vollständigen aktuellen Karten (Stand Mai 2021) „Kompensationsflächenkataster der städt. Liegenschaften“ als pdf-Datei online bereitgestellt.

 


Die Abwicklung von Kompensationsmaßnahmen erfolgt im Produkt 135540101 Natur und Landschaft über das Sachkonto 44872900 Erstattungen für Ausgleichsmaßnahmen allgemein (z. B. Refinanzierung über die „Satzung der Stadt Eschweiler zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a -135 c BauGB“) sowie das Sachkonto 52419650 Ausgleichsmaßnahmen. Die  Mittel sind zweckgebunden.

 


Die Planung und Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen bindet Personal der Abteilung 662 Freiraum und Grünordnung.