Betreff
Städtebauförderungsgebiet "Soziale Stadt Eschweiler-West";
hier: Richtlinie der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Finanzmitteln aus dem Verfügungsfonds
Vorlage
199/21
Aktenzeichen
610-54.10.05-West
Art
Beschlussfassung öffentlich

Die Richtlinie der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Finanzmitteln aus dem Verfügungsfonds (Anlage 1) für Maßnahmen im Städtebauförderungsgebiet „Soziale Stadt Eschweiler-West“ wird beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte einzuleiten, um das Projekt umzusetzen.


 

Die Einrichtung eines Verfügungsfonds ist eine von vielen Maßnahmen, welche in den nächsten Jahren im Städtebauförderungsgebiet „Soziale Stadt Eschweiler-West“ umgesetzt werden sollen. Zur Historie, zum Hintergrund und zum Umfang der Städtebauförderung im Quartier Eschweiler-West wird auf die Ausführungen in der Verwaltungsvorlage zum Sachstand des Städtebauförderungsgebiets „Soziale Stadt Eschweiler-West“ (VV 198/21) verwiesen.

 

Verfügungsfonds sind aus der Städtebauförderung finanzierte Budgets, die in einem Fördergebiet bereitgestellt werden, um private Akteure (Bürger, Immobilieneigentümer, Einzelhändler, Unternehmer, Organisationen, Vereine, Verbände, Arbeitsgruppen, etc.), die sich mit ihrem persönlichen Engagement für ihr Quartier einsetzen, durch eine öffentliche Finanzierung bei der Umsetzung von Verbesserungen im Gebiet zu unterstützen. Der Verfügungsfonds im Anwendungsbereich „Soziale Stadt“ trägt in erster Linie dazu bei, dass sich Menschen vor Ort durch gemeinschaftliche Maßnahmen für ihr Lebensumfeld engagieren, dieses mitgestalten und gemeinsam Verantwortung übernehmen. Dies ist eine wichtige Basis für den Erfolg der Bemühungen dieser Städtebauförderung.

Im Gegensatz zu dem Verfügungsfonds, wie er im „Sanierungsgebiet Eschweiler Mitte“ durchgeführt wird, können Projekte durch den Verfügungsfonds im Gebiet der „Sozialen Stadt Eschweiler-West“ mit bis zu 100 % aus Mitteln der Städtebauförderung von Bund und Ländern inklusive des Eigenanteils der Stadt finanziert werden.

 

Die "Richtlinie der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Finanzmitteln aus dem Verfügungsfonds im Städtebauförderungsgebiet „Soziale Stadt Eschweiler-West" (Anlage 1) bildet den grundsätzlichen Rahmen für die Umsetzung der Maßnahmen und Projekte.

Der Geltungsbereich des Verfügungsfonds entspricht dem Geltungsbereich des Städtebauförderungsgebietes „Soziale Stadt Eschweiler-West“, welcher der Richtlinie als Anlage A beigefügt ist.

Es sollen ausschließlich Maßnahmen im Gebiet „Soziale Stadt Eschweiler-West“ gefördert werden, die zur Aktivierung der Beteiligten im Stadtteil beitragen und einen erkennbaren nachhaltigen Nutzen ausstrahlen.

 

Für den Verfügungsfonds ist eine Laufzeit von insgesamt 5 Jahren mit einem Gesamtbudget in Höhe von 118.000 € (= 23.600 €/a) vorgesehen. Der Bewilligungszeitraum für die Maßnahme endet am 31.12.2025.

Die Einrichtung des Verfügungsfonds wird durch die Stadt Eschweiler erfolgen, die auch die Verwaltung des Fonds und alle damit zusammenhängenden Zahlungen, Buchungsvorgänge und Verwaltungsaufgaben übernehmen wird. Ein Vergabegremium wird über die Verwendung der Finanzmittel und die Umsetzung der Maßnahmen entscheiden.

 

Über die Projekte und die Verwendung der Mittel entscheidet ein lokales Gremium, das sich aus 7 Vertreter/innen der Politik und aus 7 Vertreter/innen der Bewohnerschaft sowie weiteren Gebietsakteuren zusammensetzt (Anlage 2).

Durch die Vertretung privater Akteure im Vergabegremium kann eine aktive Mitbestimmung sichergestellt werden. Ideen und Konzepte für die Aufwertung und Weiterentwicklung des Miteinanders im Quartier Eschweiler-West können aufgegriffen und im Rahmen der öffentlich-privaten Partnerschaften umgesetzt werden. Somit können die Fördermittel flexibel und lokal angepasst für einzelne Maßnahmen eingesetzt werden.

 

 

 

Weiteres Vorgehen

 

Vorschläge zur Besetzung des Vergabegremiums werden dem Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss bzw. dem Rat der Stadt Eschweiler in einer der nächsten Sitzungen zur Vorberatung bzw. Beschlussfassung vorgelegt, nachdem entsprechende Abstimmungsgespräche mit möglichen Akteuren geführt worden sind.

 

Die Verwaltung empfiehlt, die "Richtlinie der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Finanzmitteln aus dem Verfügungsfonds im Städtebauförderungsgebiet Eschweiler-West" (Anlage 1) für den dort in der Anlage A dargestellten Geltungsbereich (Soziale Stadt Eschweiler-West) zu beschließen und die Verwaltung zu beauftragen, alle notwendigen Schritte einzuleiten, um das Projekt umzusetzen.

 


 

Nach Punkt 17 "Aktive Mitwirkung der Beteiligten“ der Stadterneuerungsrichtlinien des Landes NRW kann in Gebieten der „Sozialen Stadt“ aufgrund der besonderen Problemlage ein gemeindlicher Fonds eingerichtet werden, der mit bis zu 100 % aus Mitteln der Städtebauförderung von Bund, Land und Gemeinde finanziert werden kann.  

 

Für den Verfügungsfonds „Soziale Stadt Eschweiler-West“ werden in den Jahren 2021 – 2025 Fördermittel (Bund, Land, Stadt) in Höhe von maximal 23.600,00 €/a bereitgestellt. Der städtische Anteil an den Fördermitteln (23.600,00 € = 100 %) beträgt 20 %, Bund und Land tragen 80 %.

 

2021

2022

2023

2024

2025

Mittel der Städtebauförderung von Bund und Land

18.880 €

18.880 €

18.880 €

18.880 €

18.880 €

Mittel der Stadt Eschweiler

4.720 €

4.720 €

4.720 €

4.720 €

4.720 €

Summe der Mittel

23.600 €

23.600 €

23.600 €

23.600 €

23.600 €

 

Bei dem Anteil der Stadt Eschweiler handelt es um eine ergebniswirksame freiwillige Leistung.

 

Im Rahmen des Haushaltsplanentwurfes 2021, der voraussichtlich am 09.06.2021 vom Rat beschlossen wird, wurden bei dem im Produkt 09 511 01 01 – Räumliche Planung und Entwicklung – geführten Sachkonto 52910840 – Eschweiler-West – ab dem Haushaltsjahr 2021 jährlich 23.600 € für die Abwicklung der Maßnahme berücksichtigt. Demgegenüber sind im o.g. Produkt im Sachkonto 41412750 LZW Soziale Stadt Eschweiler-West Einnahmen aus Landeszuweisungen in Höhe von 18.880 € angemeldet.

 

Die Maßnahme selbst steht insgesamt unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung zum Haushaltsentwurf 2021.

 


 

Zur Umsetzung dieser Maßnahme aus dem ISTEK Eschweiler-West werden in der Abteilung 610 Arbeitskapazitäten gebunden.