hier: Richtlinie der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Finanzmitteln aus dem Verfügungsfonds
Die Richtlinie der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Finanzmitteln aus dem Verfügungsfonds (Anlage 1) für Maßnahmen im Städtebauförderungsgebiet „Soziale Stadt Eschweiler-West“ wird beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte einzuleiten, um das Projekt umzusetzen.
Die Einrichtung eines
Verfügungsfonds ist eine von vielen Maßnahmen, welche in den nächsten Jahren im
Städtebauförderungsgebiet „Soziale Stadt Eschweiler-West“ umgesetzt werden
sollen. Zur Historie, zum Hintergrund und zum Umfang der Städtebauförderung im Quartier
Eschweiler-West wird auf die Ausführungen in der Verwaltungsvorlage zum
Sachstand des Städtebauförderungsgebiets „Soziale Stadt Eschweiler-West“ (VV
198/21) verwiesen.
Verfügungsfonds sind aus der
Städtebauförderung finanzierte Budgets, die in einem Fördergebiet
bereitgestellt werden, um private Akteure (Bürger, Immobilieneigentümer, Einzelhändler, Unternehmer,
Organisationen, Vereine, Verbände, Arbeitsgruppen, etc.), die sich mit ihrem persönlichen Engagement
für ihr Quartier einsetzen, durch eine öffentliche Finanzierung bei der
Umsetzung von Verbesserungen im Gebiet zu unterstützen. Der
Verfügungsfonds im Anwendungsbereich „Soziale Stadt“ trägt in erster Linie dazu
bei, dass sich Menschen vor Ort durch gemeinschaftliche Maßnahmen für ihr
Lebensumfeld engagieren, dieses mitgestalten und gemeinsam Verantwortung
übernehmen. Dies ist eine wichtige Basis für den Erfolg der Bemühungen dieser
Städtebauförderung.
Im
Gegensatz zu dem Verfügungsfonds, wie er im „Sanierungsgebiet Eschweiler Mitte“
durchgeführt wird, können Projekte durch den Verfügungsfonds im Gebiet der
„Sozialen Stadt Eschweiler-West“ mit bis zu 100 % aus Mitteln der
Städtebauförderung von Bund und Ländern inklusive des Eigenanteils der Stadt
finanziert werden.
Die "Richtlinie der Stadt Eschweiler
über die Gewährung von Finanzmitteln aus dem Verfügungsfonds im
Städtebauförderungsgebiet „Soziale Stadt Eschweiler-West" (Anlage 1)
bildet den grundsätzlichen Rahmen für die Umsetzung der Maßnahmen und Projekte.
Der Geltungsbereich
des Verfügungsfonds entspricht dem Geltungsbereich des
Städtebauförderungsgebietes „Soziale Stadt Eschweiler-West“, welcher der
Richtlinie als Anlage A beigefügt ist.
Es sollen ausschließlich Maßnahmen im Gebiet
„Soziale Stadt Eschweiler-West“ gefördert werden, die zur Aktivierung der
Beteiligten im Stadtteil beitragen und einen erkennbaren nachhaltigen Nutzen
ausstrahlen.
Für den Verfügungsfonds ist eine Laufzeit von insgesamt 5 Jahren mit
einem Gesamtbudget in Höhe von 118.000 € (= 23.600 €/a) vorgesehen. Der Bewilligungszeitraum für die Maßnahme
endet am 31.12.2025.
Die Einrichtung des Verfügungsfonds wird
durch die Stadt Eschweiler erfolgen, die auch die Verwaltung des Fonds und alle
damit zusammenhängenden Zahlungen, Buchungsvorgänge und Verwaltungsaufgaben
übernehmen wird. Ein Vergabegremium wird über die Verwendung der Finanzmittel
und die Umsetzung der Maßnahmen entscheiden.
Über die Projekte
und die Verwendung der Mittel entscheidet ein lokales Gremium, das sich aus 7
Vertreter/innen der Politik und aus 7 Vertreter/innen der Bewohnerschaft sowie
weiteren Gebietsakteuren zusammensetzt (Anlage 2).
Durch die Vertretung privater Akteure im
Vergabegremium kann eine aktive Mitbestimmung sichergestellt werden. Ideen und
Konzepte für die Aufwertung und Weiterentwicklung des Miteinanders im Quartier
Eschweiler-West können aufgegriffen und im Rahmen der öffentlich-privaten
Partnerschaften umgesetzt werden. Somit können die Fördermittel flexibel und
lokal angepasst für einzelne Maßnahmen eingesetzt werden.
Weiteres Vorgehen
Vorschläge zur Besetzung des Vergabegremiums
werden dem Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss bzw. dem Rat der Stadt
Eschweiler in einer der nächsten Sitzungen zur Vorberatung bzw.
Beschlussfassung vorgelegt, nachdem entsprechende Abstimmungsgespräche mit
möglichen Akteuren geführt worden sind.
Die Verwaltung empfiehlt, die
"Richtlinie der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Finanzmitteln aus
dem Verfügungsfonds im Städtebauförderungsgebiet Eschweiler-West" (Anlage
1) für den dort in der Anlage A dargestellten Geltungsbereich (Soziale
Stadt Eschweiler-West) zu beschließen und die Verwaltung zu beauftragen, alle
notwendigen Schritte einzuleiten, um das Projekt umzusetzen.
Nach
Punkt 17 "Aktive Mitwirkung der Beteiligten“ der
Stadterneuerungsrichtlinien des Landes NRW kann in Gebieten der „Sozialen
Stadt“ aufgrund der besonderen Problemlage ein gemeindlicher Fonds eingerichtet
werden, der mit bis zu 100 % aus Mitteln der Städtebauförderung von Bund, Land
und Gemeinde finanziert werden kann.
Für den Verfügungsfonds „Soziale Stadt
Eschweiler-West“ werden in den Jahren 2021 – 2025 Fördermittel (Bund, Land,
Stadt) in Höhe von maximal 23.600,00 €/a bereitgestellt. Der städtische Anteil
an den Fördermitteln (23.600,00 € = 100 %) beträgt 20 %, Bund und Land tragen 80 %.
|
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
Mittel der Städtebauförderung von Bund und Land |
18.880 € |
18.880 € |
18.880 € |
18.880 € |
18.880 € |
Mittel der Stadt Eschweiler |
4.720 € |
4.720 € |
4.720 € |
4.720 € |
4.720 € |
Summe der Mittel |
23.600 € |
23.600 € |
23.600 € |
23.600 € |
23.600 € |
Bei dem Anteil der Stadt Eschweiler handelt
es um eine ergebniswirksame freiwillige Leistung.
Im Rahmen des Haushaltsplanentwurfes 2021,
der voraussichtlich am 09.06.2021 vom Rat beschlossen wird, wurden bei dem im
Produkt 09 511 01 01 – Räumliche Planung und Entwicklung – geführten Sachkonto
52910840 – Eschweiler-West – ab dem Haushaltsjahr 2021 jährlich 23.600 € für
die Abwicklung der Maßnahme berücksichtigt. Demgegenüber sind im o.g. Produkt
im Sachkonto 41412750 LZW Soziale Stadt Eschweiler-West Einnahmen aus
Landeszuweisungen in Höhe von 18.880 € angemeldet.
Die Maßnahme selbst steht insgesamt unter
dem Vorbehalt der Beschlussfassung zum Haushaltsentwurf 2021.
Zur Umsetzung dieser Maßnahme aus dem ISTEK
Eschweiler-West werden in der Abteilung 610 Arbeitskapazitäten gebunden.