Der Sachstand wird zur Kenntnis genommen.

 


 

Das Quartier Eschweiler-West weist erhebliche städtebauliche, verkehrliche und sozialräumliche Defizite auf. Die in Teilbereichen erkennbare fehlende Investitionsbereitschaft der privaten Eigentümer kann hier als Anzeiger für einen dringenden Handlungsbedarf gelten. Trotz seiner innenstadtnahen Lage leidet das Quartier seit Jahren unter einem schlechten Image, das im Wesentlichen geprägt ist von negativen Einflüssen aus einzelnen Siedlungsbereichen.

 

Mit dem Ziel, das Quartier zu stabilisieren und aufzuwerten, die Wohn- und Lebensqualität sowie die Nutzungsvielfalt zu erhöhen und Maßnahmen zur Stärkung des Zusammenhalts in der Nachbarschaft zur Integration aller Bevölkerungsgruppen zu initiieren, bemüht sich die Stadt Eschweiler seit 2012 um die Aufnahme des Quartiers Eschweiler-West in das Städtebauförderprogramm „Soziale Stadt“. Dies und seit 2012 intensiv betriebene nachhaltige Entwicklung des Quartiers Eschweiler-West veranschaulicht die als Anlage 1 beigefügte Agenda.

 

Die seit 2012 durchgeführten Vorarbeiten zu diesem Förderprojekt ermöglichten es dem Rat der Stadt Eschweiler am 18.12.2018, das Integrierte Stadtteilentwicklungskonzept Eschweiler-West (ISTEK) und die daraus hervorgegangenen Maßnahmen als Grundlage für die Förderantragsstellung zu beschließen. Die folgende Abb. 1 bietet nur eine Übersicht über die Bauprojekte. Die zahlreichen Vorbereitungsmaßnahmen für das Gesamtprojekt sowie die zukünftig zu erbringenden Beratungsleistungen sind in der als Anlage 1 beigefügten Agenda aufgeführt.

 

Abb. 1: Schematische Darstellung der projektierten Baumaßnahmen im Gebiet „Soziale Stadt Eschweiler-West“

Bereits 2019 wurde der Bezirksregierung Köln sowohl ein Antrag auf Förderung der Gesamtmaßnahme „Soziale Stadt Eschweiler-West“ als auch ein Antrag für das Programmjahr 2019 auf Förderung der Vorbereitungsmaßnahmen für diese Gesamtmaßnahme vorgelegt. 2021 folgte ein Antrag für das Programmjahr 2021, der weitere Vorbereitungsmaßnahmen aber auch erste Bauprojekte beinhaltete. Die Bezirksregierung Köln bewilligte für 2019 Zuwendungen in Höhe von 203.769 €. In der Einzelübersicht der "Veröffentlichung des Städtebauförderprogramms NRW für das Jahr 2021" wird angezeigt, dass die Stadt Eschweiler 2021 für die weiteren Maßnahmen mit Zuwendungen in Höhe von 2.310.000 € berücksichtigt werden soll.

 

Die folgende Grafik stellt in Verbindung mit der als Anlage 1 beigefügten, sehr detaillierten Agenda der Gesamtmaßnahme den Bewilligungsstand der Fördermaßnahmen sowie den Projektstand dar:

 

 

Abb. 2: Schematische Darstellung der Gesamtmaßnahme „Soziale Stadt Eschweiler-West“

 

Die fett bzw. farbig umrandeten Maßnahmen in der Abb. 2 werden bereits durch Zuwendungen aus den Bewilligungen der vorgenannten Anträge für die Programmjahre 2019 und 2021 gefördert. Teilweise handelt es sich hier um Vorbereitungsmaßnahmen, die bereits abgeschlossen wurden, einige der Maßnahmen befinden sind noch in der Planung, andere bereits in der Umsetzung. U. a. zählen zu den fertiggestellten Vorbereitungsmaßnahmen:

 

-          die „Gestaltungsleitlinien zur Modernisierung von Gebäuden im Quartier Eschweiler-West“ (Programmantrag 2019 – Zuwendungsbescheid Nr. 05/04/19). Sie bilden die Grundlage für die ebenfalls geförderte Beratungsleistung zum Förderprogramm Fassade & Hof (siehe Sitzungsvorlagen-Nr. 200/21) bzw. für die Sanierungs- und Modernisierungsberatung. Die Leitlinien wurden im Dezember 2020 fertiggestellt und sind dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügt.

-          das Konzept für die „Aktivierende Immobilienberatung“ (Programmantrag 2019 – Zuwendungsbescheid Nr. 05/04/19). Es wurde ebenfalls im Dezember 2020 fertiggestellt. Dieses Konzept bildet die Grundlage für weitere geförderte Beratungsleistungen im Büro WEST. Es ist dieser Vorlage als Anlage 3 beigefügt.

 

In der als Anlage 1 beigefügten Agenda der Gesamtmaßnahme ist auch der Umsetzungsstand der übrigen Förderprojekte dargestellt.

 

Für die in den Folgejahren (2022 – 2027) geplanten Bauprojekte müssen die Planungen in den Antragsjahren konkretisiert und mit der Bürgerschaft abgestimmt werden. Nach Beschlussfassung durch den Rat der Stadt bzw. den zuständigen Ausschuss werden der Bezirksregierung Köln die Anträge zu diesen Fördermaßnahmen zur Bewilligung vorgelegt.

 

Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt den Sachstand zur Gesamtmaßnahme „Soziale Stadt Eschweiler-West“ zur Kenntnis.

 

 

 


 

Die Sitzungsvorlage Nr.036/20 beinhaltete in ihrer Anlage 1 eine Kosten- und Finanzierungsübersicht über die Gesamtmaßnahme (2020 – 2027). Eine Aufstellung zur Veranschlagung der Haushaltsmittel für die Maßnahmen im Gebiet „Soziale Stadt Eschweiler-West“ war dieser Sitzungsvorlage als Anlage 2 beigefügt. Die Aufstellung basierte auf überschlägigen Kosten- und Bedarfsschätzungen zu den einzelnen Positionen. Im Rahmen des Haushaltsplans 2020 ff. wurden die teilweise überschlägig ermittelten Kosten berücksichtigt. Diese Übersicht wurde nicht geändert.

 


 

Die Projektbetreuung und -leitung bindet Arbeitskraft in der Abteilung Planung und Denkmalpflege.