Der Ausschuss nimmt den Planungsstand zur Kanalsanierung und Straßenerneuerung „Akazienhain“ zur Kenntnis.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Anliegern und Interessierten die Planung im Rahmen einer Informationsveranstaltung vorzustellen und zu erläutern.

 

Unter Berücksichtigung der in der Informationsveranstaltung vorgetragenen Anregungen erfolgt die erneute Vorstellung der Planung, über die der Ausschuss dann abschließend berät.

 

 


Allgemeines:

 

Der Akazienhain befindet sich südwestlich der Eschweiler Innenstadt im Stadtteil Waldsiedlung und ist eine Anliegerstraße ohne bedeutende Verbindungsfunktion. Vornehmlich findet hier Ziel- und Quellverkehr statt, eine Busverbindung ist nicht vorhanden. Der Akazienhain verbindet die Luisenstraße im Norden und die Straße Alte Rodung im Süden miteinander, besitzt aber durch parallel verlaufende Straßen nicht die Funktion einer Hauptverbindung. Im Verlauf der Straße befinden sich drei Einmündungen und ein Anschluss einer verkehrsberuhigten Straße. Die Einmündungen zu der Straße Am Rosenstock und die Einmündung Akazienhain werden ebenfalls im Ausbau berücksichtigt.

 

Veranlassung:

 

Die Kanäle und Hausanschlussleitungen sowie sämtliche Abschnitte des Akazienhains befinden sich in einem sehr schlechten Zustand und bedürfen der Erneuerung.

 

Die Erneuerung des Kanals ist eine Maßnahme des aktuellen Abwasserbeseitigungskonzeptes 2018, 6. Fortschreibung der Stadt Eschweiler und als solche der Bezirksregierung Köln für das Jahr 2021 zur Realisierung gemeldet.

Im Vorfeld der Baumaßnahme wurden die Kanäle sowie der in der öffentlichen Verkehrsfläche liegende Teil der Hausentwässerungsleitungen mit einer Kanal-TV-Kamera befahren.

Die Untersuchung ergab, dass der Mischwasserkanal in der Straße Akazienhain aus dem Jahr 1955 stammt und eine Vielzahl starker Schäden, überwiegend in Form von Rissen, schadhaften Anschlussstutzen, Abplatzungen und fehlenden Rohrteilen aufweist und dementsprechend erneuert werden muss. Auf der Grundlage von hydraulischen Berechnungen werden die erforderlichen Nennweiten angepasst.

Der Mischwasserkanal im nord-westlichen Stichweg des Akazienhains (Verbindung zum Schlehdornweg) stammt ebenfalls aus dem Jahre 1955 und wurde bereits im Zuge der Erschließung Schlehdornweg teilweise mit einem Inliner saniert. Aufgrund des bevorstehenden Straßenvollausbaus wurden die Haltungen und Schachtbauwerke im Rahmen der aktuellen Planung nochmals befahren und ihr Zustand bewertet. Der Mischwasserkanal sowie die Schachtbauwerke weisen geringe Schäden auf. Im Zuge dieser Maßnahme werden die Schachtbauwerke renoviert. Die Mischwasserhaltungen werden aus wirtschaftlichen Gründen getrennt von dieser Maßnahme im Rahmen der SüwVO in geschlossener Bauweise saniert.

 

Auf der mit einer Schwarzdecke befestigten Fahrbahn und den Gehwegen sind in großem Umfang Verformungen in der Oberfläche, Risse, Ausbrüche und Absackungen vorhanden, die auf einen nicht mehr ausreichend tragfähigen Untergrund und fehlende Frostsicherheit hindeuten und nur durch eine komplette Erneuerung der Straße behoben werden können. Die Schwarzdecken sind durch den natürlichen Alterungsprozess spröde und brüchig und können wirtschaftlich nicht mehr instandgesetzt werden. Die Bord- und Rinnenanlagen befinden sich in einem ähnlich schlechten Zustand.

 

Die Beleuchtungsanlage stammt aus den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts. Aufgrund des Alters der Anlage und zur Gewährleistung eines betriebssicheren Zustands ist eine Erneuerung der Masten, der Leuchten und der Verkabelung vorgesehen.

 

Planung Entwässerung:

 

Der in der Straße Akazienhain bestehende Mischwasserkanal wird entsprechend der aktuellen hydraulischen Erfordernisse in den Nennweiten von DN 300 bis DN 400 überwiegend in gleicher Trasse einschließlich der Schachtbauwerke in offener Bauweise erneuert. Die Gesamtlänge des zu erneuernden Mischwasserkanals beträgt ca. 530 m.

 

Im Stichweg des Akazienhains werden die Schachtbauwerke renoviert. Dies umfasst hauptsächlich die Wiederherstellung der Fließgerinne, Steigbügel etc.

 

Die vorhandenen Kanalgrundstücksanschlussleitungen wurden bereits im Vorfeld untersucht. Nach Auswertung der Untersuchung werden die hierbei ermittelten schadhaften Anschlüsse im Zuge der Baumaßnahme bis zur Grundstücksgrenze erneuert. Die konkret betroffenen Hauseigentümer werden durch die Kanalbauabteilung des Tiefbauamtes der Stadt Eschweiler direkt über die Sanierungsnotwendigkeit informiert.

Planung Straßenbau:

 

Für den Akazienhain wurden unterschiedlich Verkehrskonzepte gewählt.

 

Die Einmündungen Akazienhain und Am Rosenstock samt der Fläche um die bestehende Grünfläche sollen als Mischverkehrsfläche ausgebaut werden. Über eine Rampe wird das Niveau der Straße auf das Niveau des Gehwegs angehoben und mit einer Pflasterung zur visuellen Verdeutlichung ausgebaut.

Die Mischverkehrsfläche am Kreuzungsbereich der Straße Am Rosenstock wird als Verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen.

Die Stichstraße Akazienhain, welche an den bereits als Mischfläche ausgebauten Schlehdornweg anschließt, wird ebenfalls als Verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Die Aufpflasterung in der Einmündung dient zur Geschwindigkeitsreduzierung, hier soll weiterhin die „Tempo-30- Zone“ gelten.

Die durchgehende Fahrbahn außerhalb der Einmündungen soll weiterhin als „Tempo-30-Zone“ im Trennungsprinzip ausgebaut werden. Gehwege sind mit Hochbordsteinen von der Fahrbahn abgetrennt und Parken am Straßenrand wird wie im Bestand weiterhin möglich sein. Die Fahrbahnbreite beträgt mindestens 5,00 m, sodass eine Begegnungsverkehr PKW/Müllfahrzeug möglich bleibt. Die Gehwege werden der Restbreite entsprechend mit einer Breite bis zu 1,99 m ausgeführt.

 

Baumbilanz:

 

Bedingt durch den engen Straßenraum (b=8,16 m) und mit Blick auf die teilweise durch Hecken eingefassten (begrünten) Vorgärten soll weitestgehend auf weitere Baumpflanzungen im Straßenraum verzichtet werden. Einzelne Baumbeete mit einer Breite von 2 m werden zur Verkehrsberuhigung platziert. In der Grünfläche an der Einmündung Am Rosenstock sollen weitere Bäume gepflanzt werden, so dass insgesamt eine positive Baumbilanz angestrebt wird. Die neuen Baumbeete sollen wenn möglich mit Baumrigolen ausgeführt werden.

 

Parkraumbilanz:

 

Aufgrund der zum großen Teil vorhandenen Möglichkeiten, auf den Privatgrundstücken, in Garagen und in Garagenhöfen Fahrzeuge abzustellen, besteht kein erhöhter Parkbedarf im öffentlichen Verkehrsraum. Eine Zählung der vorhandenen Parkmöglichkeiten ergab eine Anzahl von ca. 55 Parkmöglichkeiten im Bestand. Der jetzige Planungsstand sieht 53 Parkstände vor. Aufgrund des Verkehrsberuhigten Bereiches in der Stichstraße Akazienhain ist ein freies Aufstellen dort nicht mehr zulässig, sodass Parkstände ausgewiesen werden. Die Parkraumbilanz ist insgesamt nahezu ausgeglichen.

 

Baustoffe:

 

Die durchgehende Fahrbahn erhält einen Aufbau der Belastungsklasse 1,8 gemäß den „Richtlinien zur Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen“ (RStO 12) mit einer Oberflächenbefestigung aus 4 cm Asphaltdeckschicht, 12 cm Asphalttragschicht und einer 15 cm dicken Schottertragschicht. Die Gehwege erhalten Betonsteinplatten 30/30/8 cm und die Zufahrten werden mit Betonsteinpflaster 20x10x8 cm jeweils der Farbe „Grau“ befestigt. Im Verkehrsberuhigten Bereich werden die Parkstände in Betonsteinpflaster 15x20x8 cm der Farbe „Anthrazit“ ausgeführt. Die Platten- und Pflasterbeläge in den Nebenanlagen erhalten eine Tragschicht von 15 cm Drainbeton auf einer 13 cm dicken Lage aus Frostschutzkies. Die Entwässerung der Verkehrsflächen erfolgt über einzeilige Betonsteinrinnen die vor den Hoch- bzw. Rundbordsteinen angeordnet werden, zu den Straßenabläufen mit Anschluss an den Mischwasserkanal.

 

Die Mischverkehrsfläche der Einmündungen erhalten eine Oberflächenbefestigung in verschiebesicherem Betonrechteckpflaster mit den Abmessungen 20x10x8 cm; die mit einem P-Stein gekennzeichneten Parkstände werden in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster mit gebrochenen Kanten im Format 15x20x8 cm hergestellt. Die Abgrenzung zu den Privatgrundstücken erfolgt in der Regel mit einem Tiefbordstein in 10 cm Breite. Auch hier wird das Oberflächenwasser in Betonsteinrinnen gesammelt und den geplanten Straßenabläufen zugeführt.


Deckenaufbauten

 

Im Einzelnen sind folgende Deckenaufbauten vorgesehen:

Fahrbahn (Belastungsklasse 1,8):                        4    cm      Asphaltdeckschicht AC 11 DN

                                                                                 12    cm      Asphalttragschicht AC 32 TN

                                                                                 15    cm      Schottertragschicht 0/45 mm

                                                                                 34    cm      Frostschutzschicht 0/56 mm

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                                                                                 65    cm      Gesamtaufbau

 

Gehwege und Zufahrtsbereiche:                          8    cm      Betonplatten A 300 (30x30x8 cm) bzw.

                                                                                                      Betonsteinpflaster 10x20x8 cm

                                                                                   4    cm      Bettung aus Brechsand-Basaltsplitt-Gemisch

                                                                                 15    cm      Drainbetontragschicht

                                                                                 13    cm      Frostschutzschicht 0/32 mm

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                                                                                 40    cm      Gesamtaufbau

 

Mischverkehrsfläche (Stichstraße):                      8    cm      Betonsteinpflaster 10x20x8 cm

                                                                                   4    cm      Bettung aus Brechsand-Splitt-Gemisch

                                                                                 15    cm      Drainbetontragschicht

                                                                                 23    cm      Frostschutzschicht 0/32 mm

                                                                                ------------------------------------------------------------------

                                                                                 50    cm      Gesamtaufbau

 

Bei nicht tragfähigem Untergrund ist ggf. in Teilbereichen ein zusätzlicher Bodenaustausch vorzunehmen und das Planum mittels eines Geotextils zu stabilisieren.

 

Beleuchtung

 

Die vorhandene Straßenbeleuchtung stammt aus den 80 er Jahren des vorigen Jahrhunderts. Aufgrund des fortgeschrittenen Alters wird die Beleuchtungsanlage im Rahmen der Straßenbaumaßnahme erneuert.

 

Die Erneuerung der Straßenbeleuchtung erfolgt auf der Grundlage der noch zu erstellenden Beleuchtungsplanung nach den Vorgaben der Stadt Eschweiler. Vorgesehen ist hier eine energieeffiziente LED-Standardleuchte mit einer DIN-Schnittstelle für weitere Funktionen wie Einstellung der Lichtstärke oder zeitabhängige Dimmung des Lichtes.

 

 

Barrierefreiheit

 

Für Menschen mit Sehbehinderung wird als Leitlinie die Randeinfassung zu den Grundstücken mit Ausnahme der Zufahrten in der Regel mit einem Anschlag von mindestens 3 cm ausgeführt. In Bereich einer Grenzbebauung ist dieser zusätzliche Randstein entbehrlich.

 

Im Bereich der Knotenpunkte Akazienhain/Luisenstraße und Akazienhain/Alte Rodung werden barrierefreie Querungsstellen geplant. Diese werden nach dem Standard für „Barrierefreiheit im Straßenraum“, dem Leitfaden des Landesbetriebes Straßenbau NRW aus dem Jahr 2012, in Form von Doppelquerungen ausgeführt.

 

Die Mischverkehrsflächen erhalten Aufmerksamkeits- und Richtungsfelder welche Stellen markieren an denen das Queren auf direktem Weg möglich ist, diese werden in kontrastreichen Farben ausgeführt. Auf Nullabsenkungen kann aufgrund der Niveauangleichung der Fahrbahnfläche verzichtet werden.

 

Grunderwerb

 

In dem Akazienhain gibt es noch vereinzelt Teile von Privatgrundstücken, die in den öffentlichen Verkehrsraum einragen. Die Liegenschaftsabteilung der Stadtverwaltung ist bemüht, diese Grundstücksteile vorab zu erwerben.

 

Durchführung der Baumaßnahme

 

Es ist beabsichtigt, die Ausschreibung im 3. Quartal 2021 zu veröffentlichen. Nach erfolgter Submission und Vergabe sollen die Kanalbauarbeiten voraussichtlich im 1. Quartal und Straßenbauarbeiten voraussichtlich im 2. Quartal 2022 begonnen werden.

 

Die geschätzte Gesamtbauzeit beträgt insgesamt ca. 12 Monate, sodass die Arbeiten voraussichtlich im 2. Quartal 2023 abgeschlossen werden können.

 

Die erforderlichen Kanal- und Straßenbauarbeiten werden in einer gemeinsamen Baumaßnahme durchgeführt. Aufgrund der beengten Verhältnisse und zur Gewährleistung einer wirtschaftlichen Arbeitsweise können die Bauleistungen nur im Zuge einer Vollsperrung des Akazienhains durchgeführt werden. Der direkte Anliegerverkehr und die Zufahrt der Rettungsdienste wird in Abstimmung mit den Beteiligten aufrechterhalten; für die übrigen Verkehrsteilnehmer sind Umfahrungen des Baustellenbereiches erforderlich.

 

Die notwendige Abstimmung zur Verkehrsregelung während der Baumaßnahme erfolgt rechtzeitig vor Baubeginn mit der Polizei, der Feuerwehr und den zuständigen städtischen Dienststellen.

 

Des Weiteren wird den Anliegern und interessierten Bürgern die geplante Kanal- und Straßenbaumaßnahme in einer Informationsveranstaltung vorgestellt. Es ist beabsichtigt, diese Ende Juni / Anfang Juli durchzuführen. Der Termin wird rechtzeitig in der örtlichen Presse, auf der städtischen Internetseite und im Amtsblatt bekanntgegeben.

 

Versorgungsträgerarbeiten

 

Die in dem Gebiet anzutreffenden Versorgungsträger wurden bereits frühzeitig bezüglich der Vorlage von Bestandsplänen und der ggf. geplanten Mitverlegungen von Versorgungsleitungen angeschrieben. Nach bisheriger Auswertung des Rücklaufs haben die Versorgungsträger keine Leitungserneuerungen - mit Ausnahme der Regionetz - im Zuge der Kanal- und Straßenbaumaßnahme vorgesehen.

 


Einnahmen

 

Anliegerbeiträge

 

Für die Straßenbaumaßnahme wie auch für die Sanierung der Beleuchtungsanlagen im Akazienhain sind die Voraussetzungen zur Erhebung von Anliegerbeiträgen gemäß § 8 Kommunalabgabengesetz NRW gegeben.

 

Die Berechnung der Anliegerbeiträge erfolgt gemäß der „Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz -KAG- für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Eschweiler“.

 

Ausgaben

 

Straßenbau Akazienhain

 

Die Kosten für die Straßenerneuerung einschließlich Beleuchtung und Planung belaufen sich nach der derzeitig vorliegenden Kostenschätzung auf rd. 1.350.000,00 €.

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Erneuerung des Akazienhains stehen bei Produkt 12 410 01 01 - Gemeindestraßen -, Sachkonto 09110002 - Zugang Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau -, IV08AIB039 - Akazienhain –in 2021 in Höhe von 100.000,00€, sowie in Form einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1.250.000,00 €, angemeldet im Jahr 2022 in Höhe von 1.230.000,00€ und im Jahr 2023 in Höhe von 20.000,00€, zur Verfügung.


Kanalbau Akazienhain

 

Die Sanierung erfolgt gebührenfinanziert durch die Stadt Eschweiler.

 

Nach derzeitiger Kostenschätzung belaufen sich die anfallenden Projektkosten für die Kanalerneuerung auf rd. 580.000 €.

Im Haushaltsplan 2021 stehen für die Erneuerung der Kanäle unter der Kostenstelle 660 000 00 bei Produkt 11 538 02 01 - Entwässerung und Abwasserbeseitigung geführten Sachkonto 09110002 – Kanal Akazienhain, IV07AIB065, für das Jahr 2021 Mittel in Höhe von 40.000,00 € zur Verfügung. Des Weiteren ist eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 497.000 € für das Haushaltsjahr 2022 berücksichtigt. Der Differenzbetrag der Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 43.000 € wird überplanmäßig bereitgestellt.

 

Die erforderlichen Mittel für die Erneuerung der Kanalhausanschlüsse wurden beim Haushaltsansatz bei dem Produkt 11 538 02 01 - Entwässerung und Abwasserbeseitigung – geführten Sachkonto 52350100 - Kostenerstattung für Kanalhausanschlüsse – in den jeweiligen Jahren entsprechend berücksichtigt.

 

 


Die Ingenieurleistungen zur Kanalsanierung und Straßenerneuerung Akazienhain wurden an das Ingenieurbüro H. Berg & Partner GmbH in Aachen vergeben.

Für die Oberbauleitung und Koordination der Kanal- und Straßenbauarbeiten wird Arbeitskraft bei 660 und 661 gebunden.