Der Ausschuss nimmt den Planungsstand zur Kanalsanierung und
Straßenerneuerung „Akazienhain“ zur Kenntnis.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Anliegern und Interessierten die Planung im Rahmen einer Informationsveranstaltung vorzustellen und zu erläutern.
Unter Berücksichtigung der in der
Informationsveranstaltung vorgetragenen Anregungen erfolgt die erneute
Vorstellung der Planung, über die der Ausschuss dann abschließend berät.
Allgemeines:
Der Akazienhain befindet sich südwestlich der Eschweiler Innenstadt im
Stadtteil Waldsiedlung und ist eine Anliegerstraße ohne bedeutende
Verbindungsfunktion. Vornehmlich findet hier Ziel- und Quellverkehr statt, eine
Busverbindung ist nicht vorhanden. Der Akazienhain verbindet die Luisenstraße
im Norden und die Straße Alte Rodung im Süden miteinander, besitzt aber durch
parallel verlaufende Straßen nicht die Funktion einer Hauptverbindung. Im
Verlauf der Straße befinden sich drei Einmündungen und ein Anschluss einer
verkehrsberuhigten Straße. Die Einmündungen zu der Straße Am Rosenstock und die
Einmündung Akazienhain werden ebenfalls im Ausbau berücksichtigt.
Veranlassung:
Die Kanäle und Hausanschlussleitungen sowie
sämtliche Abschnitte des Akazienhains befinden sich in einem sehr schlechten
Zustand und bedürfen der Erneuerung.
Die Erneuerung des Kanals ist eine Maßnahme des aktuellen
Abwasserbeseitigungskonzeptes 2018, 6. Fortschreibung der Stadt Eschweiler und
als solche der Bezirksregierung Köln für das Jahr 2021 zur Realisierung
gemeldet.
Im Vorfeld der Baumaßnahme wurden die Kanäle sowie der in
der öffentlichen Verkehrsfläche liegende Teil der Hausentwässerungsleitungen
mit einer Kanal-TV-Kamera befahren.
Die Untersuchung ergab, dass der Mischwasserkanal in der
Straße Akazienhain aus dem Jahr 1955 stammt und eine Vielzahl starker Schäden,
überwiegend in Form von Rissen, schadhaften Anschlussstutzen, Abplatzungen und
fehlenden Rohrteilen aufweist und dementsprechend erneuert werden muss. Auf der
Grundlage von hydraulischen Berechnungen werden die erforderlichen Nennweiten
angepasst.
Der Mischwasserkanal im nord-westlichen Stichweg des
Akazienhains (Verbindung zum Schlehdornweg) stammt ebenfalls aus dem Jahre 1955
und wurde bereits im Zuge der Erschließung Schlehdornweg teilweise mit einem
Inliner saniert. Aufgrund des bevorstehenden Straßenvollausbaus wurden die
Haltungen und Schachtbauwerke im Rahmen der aktuellen Planung nochmals befahren
und ihr Zustand bewertet. Der Mischwasserkanal sowie die Schachtbauwerke weisen
geringe Schäden auf. Im Zuge dieser Maßnahme werden die Schachtbauwerke
renoviert. Die Mischwasserhaltungen werden aus wirtschaftlichen Gründen
getrennt von dieser Maßnahme im Rahmen der SüwVO in geschlossener Bauweise saniert.
Auf der mit einer Schwarzdecke befestigten Fahrbahn und den Gehwegen
sind in großem Umfang Verformungen in der Oberfläche, Risse, Ausbrüche und
Absackungen vorhanden, die auf einen nicht mehr ausreichend tragfähigen
Untergrund und fehlende Frostsicherheit hindeuten und nur durch eine komplette
Erneuerung der Straße behoben werden können. Die Schwarzdecken sind durch den
natürlichen Alterungsprozess spröde und brüchig und können wirtschaftlich nicht
mehr instandgesetzt werden. Die Bord- und Rinnenanlagen befinden sich in einem
ähnlich schlechten Zustand.
Die
Beleuchtungsanlage stammt aus den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts.
Aufgrund des Alters der Anlage und zur Gewährleistung eines betriebssicheren
Zustands ist eine Erneuerung der Masten, der Leuchten und der Verkabelung
vorgesehen.
Planung Entwässerung:
Der in der Straße Akazienhain bestehende Mischwasserkanal wird
entsprechend der aktuellen hydraulischen Erfordernisse in den Nennweiten von DN
300 bis DN 400 überwiegend in gleicher Trasse einschließlich der
Schachtbauwerke in offener Bauweise erneuert. Die Gesamtlänge des zu
erneuernden Mischwasserkanals beträgt ca. 530 m.
Im Stichweg des Akazienhains werden die Schachtbauwerke renoviert. Dies
umfasst hauptsächlich die Wiederherstellung der Fließgerinne, Steigbügel etc.
Die vorhandenen Kanalgrundstücksanschlussleitungen wurden
bereits im Vorfeld untersucht. Nach Auswertung der Untersuchung werden die
hierbei ermittelten schadhaften Anschlüsse im Zuge der Baumaßnahme bis zur
Grundstücksgrenze erneuert. Die konkret betroffenen Hauseigentümer werden durch
die Kanalbauabteilung des Tiefbauamtes der Stadt Eschweiler direkt über die
Sanierungsnotwendigkeit informiert.
Planung Straßenbau:
Für den Akazienhain wurden unterschiedlich Verkehrskonzepte gewählt.
Die Einmündungen Akazienhain und Am Rosenstock samt der Fläche um die
bestehende Grünfläche sollen als Mischverkehrsfläche ausgebaut werden. Über
eine Rampe wird das Niveau der Straße auf das Niveau des Gehwegs angehoben und
mit einer Pflasterung zur visuellen Verdeutlichung ausgebaut.
Die Mischverkehrsfläche am Kreuzungsbereich der Straße Am Rosenstock wird
als Verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen.
Die Stichstraße Akazienhain, welche an den bereits als Mischfläche
ausgebauten Schlehdornweg anschließt, wird ebenfalls als Verkehrsberuhigter
Bereich ausgewiesen. Die Aufpflasterung in der Einmündung dient zur
Geschwindigkeitsreduzierung, hier soll weiterhin die „Tempo-30- Zone“ gelten.
Die durchgehende Fahrbahn außerhalb der Einmündungen soll weiterhin als „Tempo-30-Zone“
im Trennungsprinzip ausgebaut werden. Gehwege sind mit Hochbordsteinen von der
Fahrbahn abgetrennt und Parken am Straßenrand wird wie im Bestand weiterhin
möglich sein. Die Fahrbahnbreite beträgt mindestens 5,00 m, sodass eine
Begegnungsverkehr PKW/Müllfahrzeug möglich bleibt. Die Gehwege werden der
Restbreite entsprechend mit einer Breite bis zu 1,99 m ausgeführt.
Baumbilanz:
Bedingt durch den engen
Straßenraum (b=8,16 m) und mit Blick auf die teilweise durch Hecken
eingefassten (begrünten) Vorgärten
soll weitestgehend auf weitere Baumpflanzungen im Straßenraum verzichtet
werden. Einzelne Baumbeete mit einer Breite von 2 m werden zur
Verkehrsberuhigung platziert. In der Grünfläche an der Einmündung Am Rosenstock
sollen weitere Bäume gepflanzt werden, so dass insgesamt eine positive
Baumbilanz angestrebt wird. Die neuen Baumbeete sollen wenn möglich mit
Baumrigolen ausgeführt werden.
Parkraumbilanz:
Aufgrund der zum großen Teil vorhandenen Möglichkeiten, auf den
Privatgrundstücken, in Garagen und in Garagenhöfen Fahrzeuge abzustellen,
besteht kein erhöhter Parkbedarf im öffentlichen Verkehrsraum. Eine Zählung der
vorhandenen Parkmöglichkeiten ergab eine Anzahl von ca. 55 Parkmöglichkeiten im
Bestand. Der jetzige Planungsstand sieht 53 Parkstände vor. Aufgrund des
Verkehrsberuhigten Bereiches in der Stichstraße Akazienhain ist ein freies
Aufstellen dort nicht mehr zulässig, sodass Parkstände ausgewiesen werden. Die
Parkraumbilanz ist insgesamt nahezu ausgeglichen.
Baustoffe:
Die durchgehende Fahrbahn erhält einen Aufbau der Belastungsklasse 1,8
gemäß den „Richtlinien zur Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen“
(RStO 12) mit einer Oberflächenbefestigung aus 4 cm Asphaltdeckschicht, 12 cm
Asphalttragschicht und einer 15 cm dicken Schottertragschicht. Die Gehwege
erhalten Betonsteinplatten 30/30/8 cm und die Zufahrten werden mit
Betonsteinpflaster 20x10x8 cm jeweils der Farbe „Grau“ befestigt. Im
Verkehrsberuhigten Bereich werden die Parkstände in Betonsteinpflaster 15x20x8
cm der Farbe „Anthrazit“ ausgeführt. Die Platten- und Pflasterbeläge in den
Nebenanlagen erhalten eine Tragschicht von 15 cm Drainbeton auf einer 13 cm
dicken Lage aus Frostschutzkies. Die Entwässerung der Verkehrsflächen erfolgt
über einzeilige Betonsteinrinnen die vor den Hoch- bzw. Rundbordsteinen
angeordnet werden, zu den Straßenabläufen mit Anschluss an den
Mischwasserkanal.
Die Mischverkehrsfläche der Einmündungen erhalten eine Oberflächenbefestigung in verschiebesicherem
Betonrechteckpflaster mit den Abmessungen 20x10x8 cm; die mit einem P-Stein
gekennzeichneten Parkstände werden in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster mit
gebrochenen Kanten im Format 15x20x8 cm hergestellt. Die Abgrenzung zu den
Privatgrundstücken erfolgt in der Regel mit einem Tiefbordstein in 10 cm
Breite. Auch hier wird das Oberflächenwasser in Betonsteinrinnen gesammelt und
den geplanten Straßenabläufen zugeführt.
Deckenaufbauten
Im Einzelnen sind folgende Deckenaufbauten vorgesehen:
Fahrbahn (Belastungsklasse 1,8): 4 cm Asphaltdeckschicht AC 11 DN
12 cm Asphalttragschicht
AC 32 TN
15 cm Schottertragschicht
0/45 mm
34 cm Frostschutzschicht
0/56 mm
------------------------------------------------------------------
65 cm Gesamtaufbau
Gehwege und Zufahrtsbereiche: 8 cm Betonplatten A 300 (30x30x8 cm) bzw.
Betonsteinpflaster
10x20x8 cm
4 cm Bettung
aus Brechsand-Basaltsplitt-Gemisch
15 cm Drainbetontragschicht
13 cm Frostschutzschicht
0/32 mm
------------------------------------------------------------------
40 cm Gesamtaufbau
Mischverkehrsfläche (Stichstraße): 8 cm Betonsteinpflaster 10x20x8 cm
4 cm Bettung
aus Brechsand-Splitt-Gemisch
15 cm Drainbetontragschicht
23 cm Frostschutzschicht
0/32 mm
------------------------------------------------------------------
50 cm Gesamtaufbau
Bei nicht tragfähigem Untergrund ist ggf. in Teilbereichen ein
zusätzlicher Bodenaustausch vorzunehmen und das Planum mittels eines Geotextils
zu stabilisieren.
Beleuchtung
Die vorhandene Straßenbeleuchtung stammt aus den 80 er
Jahren des vorigen Jahrhunderts. Aufgrund des fortgeschrittenen Alters wird die
Beleuchtungsanlage im Rahmen der Straßenbaumaßnahme erneuert.
Die Erneuerung der Straßenbeleuchtung erfolgt auf der Grundlage der noch
zu erstellenden Beleuchtungsplanung nach den Vorgaben der Stadt Eschweiler.
Vorgesehen ist hier eine energieeffiziente LED-Standardleuchte mit einer
DIN-Schnittstelle für weitere Funktionen wie Einstellung der Lichtstärke oder
zeitabhängige Dimmung des Lichtes.
Barrierefreiheit
Für Menschen mit Sehbehinderung wird als Leitlinie die Randeinfassung zu
den Grundstücken mit Ausnahme der Zufahrten in der Regel mit einem Anschlag von
mindestens 3 cm ausgeführt. In Bereich einer Grenzbebauung ist dieser
zusätzliche Randstein entbehrlich.
Im Bereich der Knotenpunkte Akazienhain/Luisenstraße und Akazienhain/Alte
Rodung werden barrierefreie Querungsstellen geplant. Diese werden nach dem
Standard für „Barrierefreiheit
im Straßenraum“, dem Leitfaden des Landesbetriebes Straßenbau NRW aus dem Jahr
2012, in Form von
Doppelquerungen ausgeführt.
Die Mischverkehrsflächen erhalten Aufmerksamkeits- und Richtungsfelder
welche Stellen markieren an denen das Queren auf direktem Weg möglich ist,
diese werden in kontrastreichen Farben ausgeführt. Auf Nullabsenkungen kann
aufgrund der Niveauangleichung der Fahrbahnfläche verzichtet werden.
Grunderwerb
In dem Akazienhain gibt es noch vereinzelt Teile von Privatgrundstücken,
die in den öffentlichen Verkehrsraum einragen. Die Liegenschaftsabteilung der
Stadtverwaltung ist bemüht, diese Grundstücksteile vorab zu erwerben.
Durchführung der Baumaßnahme
Es ist beabsichtigt, die Ausschreibung im 3. Quartal 2021 zu
veröffentlichen. Nach erfolgter Submission und Vergabe sollen die
Kanalbauarbeiten voraussichtlich im 1. Quartal und Straßenbauarbeiten
voraussichtlich im 2. Quartal 2022 begonnen werden.
Die geschätzte Gesamtbauzeit beträgt insgesamt ca. 12 Monate, sodass die
Arbeiten voraussichtlich im 2. Quartal 2023 abgeschlossen werden können.
Die erforderlichen Kanal- und Straßenbauarbeiten werden in einer
gemeinsamen Baumaßnahme durchgeführt. Aufgrund der beengten Verhältnisse und
zur Gewährleistung einer wirtschaftlichen Arbeitsweise können die Bauleistungen
nur im Zuge einer Vollsperrung des Akazienhains durchgeführt werden. Der
direkte Anliegerverkehr und die Zufahrt der Rettungsdienste wird in Abstimmung
mit den Beteiligten aufrechterhalten; für die übrigen Verkehrsteilnehmer sind
Umfahrungen des Baustellenbereiches erforderlich.
Die notwendige Abstimmung zur Verkehrsregelung während der Baumaßnahme
erfolgt rechtzeitig vor Baubeginn mit der Polizei, der Feuerwehr und den
zuständigen städtischen Dienststellen.
Des Weiteren wird den Anliegern und interessierten Bürgern die geplante
Kanal- und Straßenbaumaßnahme in einer Informationsveranstaltung vorgestellt.
Es ist beabsichtigt, diese Ende Juni / Anfang Juli durchzuführen. Der Termin
wird rechtzeitig in der örtlichen Presse, auf der städtischen Internetseite und
im Amtsblatt bekanntgegeben.
Versorgungsträgerarbeiten
Die in dem Gebiet anzutreffenden Versorgungsträger wurden bereits
frühzeitig bezüglich der Vorlage von Bestandsplänen und der ggf. geplanten
Mitverlegungen von Versorgungsleitungen angeschrieben. Nach bisheriger
Auswertung des Rücklaufs haben die Versorgungsträger keine Leitungserneuerungen
- mit Ausnahme der Regionetz - im Zuge der Kanal- und Straßenbaumaßnahme
vorgesehen.
Einnahmen
Anliegerbeiträge
Für die
Straßenbaumaßnahme wie auch für die Sanierung der Beleuchtungsanlagen im
Akazienhain sind die Voraussetzungen zur Erhebung von Anliegerbeiträgen gemäß §
8 Kommunalabgabengesetz NRW gegeben.
Die Berechnung
der Anliegerbeiträge erfolgt gemäß der „Satzung über die Erhebung von Beiträgen
nach § 8 Kommunalabgabengesetz -KAG- für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt
Eschweiler“.
Ausgaben
Straßenbau Akazienhain
Die Kosten für die Straßenerneuerung einschließlich Beleuchtung und
Planung belaufen sich nach der derzeitig vorliegenden Kostenschätzung auf rd.
1.350.000,00 €.
Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Erneuerung des
Akazienhains stehen bei Produkt 12 410 01 01 - Gemeindestraßen
-, Sachkonto 09110002 - Zugang Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau -,
IV08AIB039 - Akazienhain –in 2021 in Höhe von 100.000,00€, sowie in Form einer
Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1.250.000,00 €, angemeldet im Jahr 2022
in Höhe von 1.230.000,00€ und im Jahr 2023 in Höhe von 20.000,00€, zur
Verfügung.
Kanalbau Akazienhain
Die Sanierung erfolgt gebührenfinanziert durch die Stadt Eschweiler.
Nach derzeitiger Kostenschätzung belaufen sich die
anfallenden Projektkosten für die Kanalerneuerung auf rd. 580.000 €.
Im Haushaltsplan 2021 stehen für die Erneuerung der Kanäle
unter der Kostenstelle 660 000 00 bei Produkt 11 538 02 01
- Entwässerung und Abwasserbeseitigung geführten Sachkonto 09110002 –
Kanal Akazienhain, IV07AIB065, für das Jahr 2021 Mittel in Höhe von 40.000,00 €
zur Verfügung. Des Weiteren ist eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von
497.000 € für das Haushaltsjahr 2022 berücksichtigt. Der Differenzbetrag der
Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 43.000 € wird überplanmäßig
bereitgestellt.
Die erforderlichen Mittel für die Erneuerung der
Kanalhausanschlüsse wurden beim Haushaltsansatz bei dem Produkt 11 538 02 01 -
Entwässerung und Abwasserbeseitigung – geführten Sachkonto 52350100 -
Kostenerstattung für Kanalhausanschlüsse – in den jeweiligen Jahren
entsprechend berücksichtigt.
Die Ingenieurleistungen zur Kanalsanierung und
Straßenerneuerung Akazienhain wurden an das Ingenieurbüro H. Berg & Partner
GmbH in Aachen vergeben.
Für die Oberbauleitung und Koordination der Kanal- und
Straßenbauarbeiten wird Arbeitskraft bei 660 und 661 gebunden.