Der Sportausschuss
beauftragt die Verwaltung das Entgeltangebot (Tarifübersicht) für die
städtischen Bäder, aus Anlass der Einführung eines neuen Kassensystems, auch
unter Berücksichtigung der aktuellen Bedarfe, neu festzusetzen.
Zum 30.09.2020
müssen in Deutschland Registrierkassen, deren Bauart es technisch zulässt, mit
einer sogenannten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein.
Registrierkassen,
die nach dem 25.11.2010 und vor dem 01.01.2020 angeschafft worden sind, dürfen
längstens bis zum 31.12.2022 weiter verwendet werden.
Das jetzige
Kassensystem der städtischen Bäder verfügt über keine TSE, sodass bis
spätestens 31.12.2022 ein neues Kassensystem verwendet werden muss. Hierfür
wurden im städtischen Haushalt 2020 Mittel in Höhe von 44.000,- € zur
Anschaffung eines neuen Systems bereitgestellt.
Das neue
Kassensystem wurde im 3. Quartal 2020 bestellt. Aufgrund der deutschlandweiten
hohen Nachfrage und der Corona-Pandemie verzögert sich die Lieferung und Installation.
Es ist davon auszugehen, dass dies jedoch bis spätestens Ende des 1. Halbjahrs
2021 erfolgen wird.
Infolge der
Einführung des neuen Kassensystems ist die aktuelle Tarifstruktur entsprechend
den technischen Voraussetzungen des Kassensystems anzupassen. Zudem ist das
derzeit geltende Entgeltangebot zuletzt 2011 angepasst worden, sodass ein
Optimierungsbedarf unter Berücksichtigung des bestehenden Tarifangebotes und
der daraus resultierenden Nachfrage bestehen dürfte. Weiterhin soll das bestehende
Tarifangebot im Hinblick auf den demographischen Wandel auf Aktualität geprüft
werden.
Finanzielle Auswirkungen können sich mit dem neuen
Entgeltangebot ergeben.
Die Erstellung eines
neuen Entgeltangebotes bindet personelle Kapazitäten.