Betreff
Befristete Verlängerung der Neufestsetzung des Entgeltangebots (Tarifübersicht) und befristete Ergänzung der Haus- und Badeordnung für das städtische Freibad während der Corona-Pandemie
Vorlage
172/21
Art
Beschlussfassung öffentlich

Vorbehaltlich der Zulässigkeit des Bäderbetriebes nach der jeweils aktuellen Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) werden für die Freibadsaison 2021 folgende Beschlüsse gefasst:

1.       Das Freibad wird im Jahr 2021 auf der Grundlage der mit Verwaltungsvorlage 184/20 beschlossenen Maßnahmen je nach Witterung im Mai 2021 bis September/Oktober geöffnet.

2.       Die seit dem 01.01.2011 geltenden Entgelttarife der städtischen Schwimmbäder werden für das Freibad in der Freibadsaison 2021 aufgehoben.

3.       Der Einlass in das Freibad im Rahmen des Öffentlichkeitsschwimmens kann im Jahr 2021 nur über im Vorfeld erworbene Onlinetickets und bereits erworbene Jahreskarten erfolgen.

4.       Das Eintrittsentgelt beträgt bei Online-Buchung für Vollzahler 3,12 € und für ermäßigte Zahler 2,08 € inklusive Onlineticketgebühren und Zahlungsabwicklungsgebühr und berechtigt zu einer maximalen Nutzung von drei Stunden entsprechend des unter Ziffer 5 angesprochenen Nutzungskonzepts. Bei Bargeldzahlung im Rathaus oder in der Schwimmhalle Jahnstraße reduzieren sich die Tarife auf 3,00 € für Vollzahler und auf 2,00 € für ermäßigte Zahler.

5.       Der als Anlage 5 des Nutzungskonzeptes der Verwaltungsvorlage 184/20 beigefügten Ergänzung der bestehenden Haus- und Badeordnung vom 01.11.2008 wird auch für die Freibadsaison 2021 zugestimmt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Nach der zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Verwaltungsvorlage ab dem 19.4.2021 gültigen Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) ist gem. § 10 Abs. 1 der Betrieb von Schwimm- und Spaßbädern unter Ausnahme der Anfängerschwimmausbildung und der Kleinkinderschwimmkurse nach § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 sowie der Schwimmunterricht nach § 9 Abs. 4 Nr. 1 untersagt.

 

Auf dieser Grundlage findet in Eschweiler aktuell nur ein eingeschränkter Badebetrieb statt. Die VO gilt bis zum 26.4.2021. Nach den bisherigen Erfahrungen besteht nach der jeweiligen Bekanntmachung einer neuen Fassung der CoronaSchVO wenig Zeit für deren Umsetzung bis zum Beginn ihrer Wirksamkeit.

 

Um aber als Verwaltung handlungsfähig zu sein für den Fall, dass Bäder wieder geöffnet werden dürfen, wird vorgeschlagen, einen Vorratsbeschluss zu fassen. Aus den Erfahrungen in 2020 wird vorgeschlagen, sobald als möglich im Sommer ausschließlich das Freibad zu öffnen, da das Schwimmen unter freiem Himmel weniger Risiken der Ansteckung mit Covid 19 birgt als in geschlossenen Räumen, erst Recht unter Anwendung der bewährten Nutzungsregeln.

Die bereits in Verwaltungsvorlage 184/20 erläuterten Maßnahmen -  die sich in der vergangenen Freibadsaison bewährt haben – sollten daher auch in 2021 fortgesetzt werden.

 

Neben der Anwendung der Hygienevorschriften und Regelungen zur Abstandswahrung sollte das Onlineticketing-Verfahren wieder eingeführt werden. Dieses Verfahren hilft, den Zugang zum Freibad zeitlich und personell zu begrenzen und den Besuch auch zeitlich befristet zu dokumentieren, um so eine mögliche Infektionskette zügig nachvollziehen zu können.

 

Damit ist auch eine Anpassung der Eintrittsentgelte vorgesehen. Um das Buchungssystem zu vereinfachen, werden wie im vergangenen Jahr nur zwei Tarife gewählt: 2,50 € für Vollzahler und 1,50 € für ermäßigte Besucher zuzüglich einer Onlineticketgebühr in Höhe von 0,50 € je Ticket und einer Gebühr in Höhe von acht bzw. 12 Cent für die Gebührenabwicklung. Die Nutzungszeit wird – wie im erneut beigefügten Nutzungskonzept dargestellt – begrenzt auf längstens drei Stunden.

 

Für Bürgerinnen und Bürger, die den Umgang mit Onlinesystemen scheuen, soll wieder eine Servicestelle im Rathaus oder im Hallenbad Jahnstraße während der regulären Sprechzeiten der Verwaltung eingerichtet werden.

 

Um die mit der Umsetzung der CoronaSch VO verbundenen Hygieneauflagen erfüllen zu können, ist auch personell ein paralleler Betrieb von Hallen- und Freibad nicht zu leisten. Für die Zeit der Freibadsaison muss aus Sicht der Verwaltung das Hallenbad daher geschlossen bleiben.

 


Aufgrund der eingeschränkten Besucherzahl und dem geringeren Eintrittsentgelt ist mit Mindereinnahmen im Teilergebnisplan Öffentliche Bäder, Produkt 084240102, Sachkonto 43210100, Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte, zu rechnen.  Es ist davon auszugehen, dass dieser Minderertrag als corona-bedingter Ertragsausfall isoliert, bilanziell gesondert aktiviert und beginnend mit dem Haushaltsjahr 2025 über längstens 50 Jahre ergebniswirksam abgeschrieben werden kann. Das Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land NRW (NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz – NKF-CIG) enthält zwar zurzeit im § 5 entsprechende Regelungen nur für den Jahresabschluss 2020, je nach weiterer Entwicklung der Pandemie ist hier jedoch von einer Nachsteuerung auszugehen. Das Onlineticketsystem ist für die Stadt Eschweiler haushaltsneutral.

 


Durch die Servicestelle wird personelle Kapazität im Amt 40 gebunden.