Betreff
Plakatierung im Rahmen von Wahlkämpfen
Vorlage
167/21
Aktenzeichen
320.2
Art
Beschlussfassung öffentlich

Dem Antrag der AfD-Fraktion im Rat der Stadt Eschweiler wird aufgrund der Ausführungen im Sachverhalt nicht gefolgt.


Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Eschweiler beantragte mit Schreiben vom 30.03.2021, die Thematik „Hohlkammerplakate als Wahlplakate beschränken“ für eine Beratung in der nächsten Sitzung des Stadtrats zu berücksichtigen.

 

Folgende Aspekte wurden im Rahmen des Antrags thematisiert:

 

1.       Beschränkung von Hohlkammerplakaten als Wahlplakate bei Straßenplakatierung

2.       Erstellung eines Konzepts für die maximale Plakatierung durch Hohlkammerplakate

3.       Vollständiges Verbot von Hohlkammerplakaten in der Stadt Eschweiler

4.       Beschränkung der Wahlwerbung in Plakatform auf eine noch zu bestimmende Anzahl je Partei

 

Begründet wurden die o.a. Aspekte im Wesentlichen mit Umweltgesichtspunkten wie beispielsweise der Reduzierung von Müll. Für die Zeit des Wahlkampfes -jedenfalls in den letzten sechs Wochen vor dem festgesetzten Wahltermin- steht es den zur Wahl zugelassenen Parteien und Gruppierungen aufgrund der Bedeutung der Wahlen in einem demokratischen Staat zu, in angemessener Weise Wahlsichtwerbung im Straßenraum zu betreiben. Gemäß Erlass des Ministeriums für Verkehr, Energie und Landesplanung NRW vom 08.08.2003 ist Plakatwerbung drei Monate unmittelbar vor dem Wahltag zulässig. Dieser Anspruch besteht jedoch nicht unbeschränkt; vorliegend betrifft der Antrag der AfD-Fraktion im Rat der Stadt Eschweiler die Art/Ausgestaltung der Plakatwerbung sowie die Begrenzung der Anzahl zugelassener Wahlplakate je Partei.

 

 

zu Ziffern 1-3:

Grundsätzlich sind die Bedenken der Antragstellerin im Hinblick auf die Umweltgesichtspunkte nachvollziehbar. Als Alternative zu den angesprochenen Hohlkammer-Plakaten kommen Plakate aus Papier bzw. Pappe in Betracht. Allerdings werden bei dieser Plakatart häufig UV-gehärtete Farben bzw. Kunststoffbeschichtungen benutzt, um die Wetterbeständigkeit zu erhöhen. Daher sind auch diese Plakate z.B. nicht über den Papiermüll und somit generell schwer zu recyceln.

 

Die Erfahrung der vergangenen Jahre zeigt, dass Plakate aus Papier bzw. Pappe teilweise wetterbedingt bereits nach kurzer Zeit nicht mehr die notwendige Beständigkeit aufweisen und als „wilder Müll“ im öffentlichen Verkehrsraum liegen. Hinzu kommt, dass nach dem Kenntnisstand der Verwaltung von Seiten einzelner Parteien bereits Vorbereitungen für den Bundestagswahlkampf 2021 getroffen und gegebenenfalls auch Unternehmen mit der Produktion von (Hohlkammer-)Plakaten beauftragt wurden.

 

Daher wird von Seiten der Verwaltung die Ansicht vertreten, dass ein Verbot von Hohlkammerplakaten zumindest zum jetzigen Zeitpunkt nicht zielführend ist.

 

                                                               

zu Ziffer 4:

 

Die Gemeinden sind berechtigt, die Zahl der Wahlplakate im Stadtgebiet zu beschränken. Unter Wahrung des Grundsatzes der abgestuften Chancengleichheit für alle Parteien können die öffentlichen Verkehrsflächen mit einem angemessenen Verteilungsschlüssel auf alle Parteien und Wählergruppen verteilt werden. Als erforderlich, aber auch als ausreichend haben diverse Gerichte es beurteilt, wenn -jedenfalls in Großstädten- ein Aufstellort für je 100 Einwohner (für alle Parteien) bzw. ein Wahlplakat zur Verfügung steht. Nach aktueller Rechtsprechung ist jedoch anerkannt, dass die Wahlwerbung aufgrund der andauernden Pandemielage bereits enorm eingeschränkt wird. Gerade der Plakatwerbung kommt daher im Rahmen der Wahlen eine herausgehobene Stellung zu.

 

Nimmt man das von der Rechtsprechung allgemein anerkannte Maß von je einem Aufstellort pro 100 Einwohner als Orientierungspunkt, ergibt dies für die Stadt Eschweiler (56.000 Einwohner) eine zulässige Plakatierung in Höhe von 560 Wahlplakaten je Partei. Diese Zahl wird jedoch aufgrund der Größe des Stadtgebietes (keine Großstadt) als zu hoch angesehen, da die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass keine Partei für eine anstehende Wahl mehr als 250 Plakate beantragt.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist daher eine Reglementierung der Plakatanzahl je Partei für die Stadt Eschweiler entbehrlich.

 


keine


keine